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04.07.2012 17:01

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ROUNDUP: RWE darf wegen Stopp von Atomkraftwerk Biblis klagen

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    KASSEL (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE darf für die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B auf Schadenersatz hoffen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ am Mittwoch die Klage des AKW-Betreibers zu (Az.: 824/11.T und 6 C 825/11.T). "Die Klage ist nicht von vornherein aussichtslos", sagte der Vorsitzende Richter Volker Igstadt.

 

    RWE will klären lassen, ob es rechtmäßig war, dass das Land Hessen das Werk nach der Atom-Katastrophe in Japan 2011 für drei Monate stillgelegt hat. Der Konzern führte in dem Verfahren an, dem Unternehmen sei als Betreiber ein Schaden von insgesamt rund 187 Millionen Euro entstanden.

 

    Der Richter hatte bereits während der Verhandlung erklärt, die Klage könne zulässig sein, weil damals in der Kürze der Zeit kein ordentliches Verfahren möglich gewesen wäre. Dies sei ein Aspekt des Rechtsschutzes für sich schnell erledigende Verwaltungsakte.

 

    Ob die Anordnung des Ministeriums gerechtfertigt war, wurde vor dem VGH aber noch nicht entschieden. Ein Termin dafür steht noch aus. Schadenersatz müsste der Energiekonzern vor einem Zivilgericht erstreiten.

 

    Das Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte nach dem Unglück von Fukushima im März 2011 angeordnet, den Betrieb in den Blöcken Biblis A und B für drei Monate einzustellen. Als Grund waren Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. Die beiden Atomreaktoren sind nach dem Atomausstieg-Beschluss endgültig vom Netz gegangen.

 

    Ein Sprecher des Umweltministerium erklärte, die Zulässigkeit der Klage sei zwar keine Überraschung. Er gehe aber weiter davon aus, dass die Anordnung rechtmäßig war. Eine RWE-Sprecherin betonte, die Zwischenentscheidung des VGH sei die Basis für einen sich möglicherweise anschließenden Zivilprozess.

 

    RWE hatte in dem Verfahren argumentiert, dem Konzern stehe die Möglichkeit einer Rehabilitation zu. Es sei damals der Eindruck erweckt worden, Biblis sei unsicher, sagte der Anwalt des Energiekonzerns. Es bestehe ein "Anspruch auf die Feststellung, dass keine Gefahr bestand".

 

    Eine Revision gegen die VGH-Entscheidung wurde nicht zugelassen./lin/DP/jha

 

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