ROUNDUP: Spanische Regierung beschließt Arbeitsmarktreform
Die Arbeitsmarktreform sieht vor, dass Arbeitnehmern bei Kündigung eine Abfindung von 33 statt bisher 45 Tageslöhnen pro geleistetem Arbeitsjahr zustehen wird. Bei Entlassungen in Unternehmen, die aufgrund ihrer besonders schwierigen Lage die Belegschaft reduzieren, werden künftig nur 20 Tageslöhne pro Arbeitsjahr angerechnet.
Vizeministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría erklärte auf einer Pressekonferenz, wichtigstes Ziel der Reform sei, die Einstellung von Arbeitnehmern, insbesondere von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen, zu erleichtern. Außerdem beabsichtige die Reform die Schaffung von "stabilen" Arbeitsplätzen, um die in Spanien hohe Anzahl von Zeitverträgen entsprechend einer Forderung der EU-Kommission zu reduzieren. Künftig dürfen die Zeitverträge nicht mehr um mehr als 24 aufeinanderfolgende Monaten verlängert werden./peDP/bgf


