Schweiz schließt neue Steuerverhandlungen nicht gänzlich aus
Damit bleibt es zunächst bei der bisherigen Praxis im Umgang mit deutschen Schwarzgeldvermögen in der Schweiz: Die deutschen Steuerbehörden müssen, wenn sie Schweizer Unterstützung bei der Fahndung nach Steuerbetrügern wünschen, in jedem Verdachtsfall mit konkreten Angaben um Amtshilfe bitten. Widmer-Schlumpf verwies auch darauf, dass nun laufend deutsche Steuernachforderungen verjähren würden und nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Das Steuerabkommen war am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheitert. Die Vertreter von SPD und Grünen, die den Vertrag stets abgelehnt hatten, ließen sich nicht umstimmen. Nach dem Abkommen sollte auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Steuerhinterzieher einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden. Künftige Erträge sollten dann von 2013 an genauso besteuert werden wie in Deutschland./bur/DP/bgf







