Sechs Richtige gegen den Finanzminister

Wie kompliziert das deutsche Steuerrecht ist, zeigt eine Zahl: Über 5,5 Millionen Einsprüche hat der Fiskus 2008 entschieden. In 42 Prozent der Fälle zugunsten des Steuerzahlers. Was zeigt, dass selbst die Finanzbeamten oft nicht mehr durchblicken.
Damit Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für 2009 alles richtig machen und so viel wie möglich rausholen können, hat €uro am Sonntag gängige Steuerprogramme für den Heim-PC getestet. Das Resultat kann sich sehen lassen: Keines der getesteten Programme fiel durch. Viele Hersteller bringen mehrere Varianten auf den Markt: die Standardversion für einfache Erklärungen von Arbeitnehmern oder Rentnern oder die je nach Anbieter „Deluxe“, „Professional“ oder „Plus“ genannten Produktvarianten für kompliziertere Erklärungen etwa von Freiberuflern oder Gewerbetreibenden. Soweit ein Anbieter mehrere Versionen hergestellt hat, wurde die aufwendigere Variante getestet, um sicherzustellen, dass auch komplizierte Aktien- oder Spekulationsgeschäfte erfasst werden.
Das vergangene Jahr brachte mit der Einführung der Abgeltungsteuer eine grundlegende fiskalische Änderung. Das machte den Job für die Softwareentwickler nicht einfacher: Bis vor wenigen Wochen stand noch nicht einmal fest, wie die neue Anlage KAP für Kapitalerträge künftig auszusehen hat. Und so überrascht es nicht, dass einige Produkte im Bereich der Kapitalerträge noch kleinere Schwächen haben. Daher der wichtigste Tipp vorab: Wenn Sie sich eine Steuersoftware gekauft haben, sollten Sie bei der Installation unbedingt das angebotene Update herunterladen. Das erhöht die Chance, dass Schwächen behoben werden und die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet wird.
Zum Testergebnis: Auf der Poleposition landete in diesem Jahr die Software „Steuererklärung 2010 plus“ von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Das Programm hat zwar – wie fast alle getesteten Produkte – nur ein Benutzerhandbuch und keinen zusätzlichen Steuerratgeber in Papierform, dafür ist es aber sehr übersichtlich im Aufbau. Jedoch kann der „Steuerkompass 2010“ kostenlos nachbestellt werden. Übrigens: Das aufwendige Prozedere ist dem Handel geschuldet, der die Softwareproduzenten zu kleineren Verpackungsgrößen vergatterte.
Die Übersichtsleiste auf der linken Seite erleichtert das Vor- und Zurückblättern, viele Voreinstellungen beispielsweise bei den Kindern sparen Zeit. Eingaben zum Arbeitszimmer sind nicht möglich, da das Programm (entsprechend der aktuellen Gesetzeslage) die Voraussetzungen als nicht gegeben ansieht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gegen den Steuerbescheid gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden sollte. Auch bei den Studienaufwendungen der Ehefrau erfolgt der Hinweis auf einen möglichen Einspruch.
Für die Kapitalerträge gibt es neu den Abgeltungsteuerexperten. Dieser informiert beispielsweise über ausländische thesaurierende Fonds oder die Verlustverrechnungsmöglichkeiten, wenn Anlagen bei verschiedenen Banken gehalten wurden. Ebenso erfolgt ein Hinweis, wann die Abgabe der Anlage KAP sinnvoll oder sogar ein Muss ist. Soll nur Kirchensteuer nachversteuert werden, da der Bank kein entsprechender Auftrag erteilt wurde, so kann man dies anklicken. Die Eingabemöglichkeiten zu Erträgen aus Lebensversicherungen sind allerdings begrenzt, die Suchmaske weist auf das unter www.steuertipps.de erhältliche Handbuch hin. Zahlreiche Tipps, Sparstrategien und Musterschreiben zu verschiedenen Themen sowie eine vorausschauende Steuerplanung runden das Programm ab. Auch die Lohnsteuerermäßigung mit dem neuen Faktorverfahren ist bereits integriert. Zuletzt kann man bei Erhalt seines Einkommensteuerbescheids diese Daten zusätzlich in der Software erfassen, und der sogenannte Einspruchsgenerator formuliert anhand der Differenzen automatisch den Einspruch für den Fiskus.
Auf Platz 2 rangiert die Software „Taxman 2010“ der Firma Lexware. Ein Plus: Das 620 Seiten starke und schön aufgebaute Handbuch liegt bei. Der Datenimport aus dem Vorjahr ist möglich, EÜR-Rechner – kurz für Einnahme-Überschuss- Rechnung –, Reisekostenrechner und Fahrtenbuch sind integriert. Neu: Käufer der Software erhalten monatlich den Steuersparbrief, der ausführlich über Steueränderungen und Gerichtsurteile informiert. So kann man auch nach Abgabe der Steuer erklärung von der Rechtsprechung profitieren.
Beim Arbeitszimmer scheint es eine Unstimmigkeit zu geben. Zwar kommt gleich der Hinweis, dass beispielsweise Lehrer Kosten für ihr Büro geltend machen sollen, da hier ein Gerichtsverfahren anhängig sei. Die Eingabe der Aufwendungen ist aber nicht möglich, wenn man zuvor angeklickt hat, dass der Raum nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Nutzung darstellt. Beim Abschluss der Steuerberechnung unterbleibt dann auch der Hinweis auf ein hier nötiges Einspruchsverfahren.
Die Eingabe der Kapitalerträge beginnt mit einer Erläuterung der sogenannten Günstigerprüfung. Danach hat das Programm jedoch kleine Schwächen. So werden Werbungskosten bei den privaten Veräußerungsgeschäften anerkannt, obwohl dies ab 2009 nicht mehr zulässig ist. Die Differenzierung der Kapitalerträge nach verschiedenen Kreditinstituten ist nicht möglich. Zwar gibt es die Möglichkeit einer Verlustverrechnung, allerdings nur mit Verlusten aus dem Vorjahr, nicht zwischen verschiedenen Banken.
Knapper Testdritter wurde „Tax 2010 Professional“ von Buhl. Der Themenfilter gleich zu Beginn erleichtert die Eingabe, die Bereiche für Ehemann und Ehefrau sind farblich unterschieden, sodass man sofort erkennt, nach wessen Einkünften gerade gefragt wird. Kleines Plausibilitätsproblem: Trotz der Eingabe „verheiratet“ führt die Software keine Zusammenveranlagung durch, wenn das Datum der Eheschließung nicht eingegeben wird.
Obwohl in unserem Musterfall etwa die Arbeitszimmerkosten feststehen, muss man diese mittels Quadratmeterzahlen errechnen, statt sie direkt eingeben zu können. Obwohl bei der Plausibilitätsprüfung der Hinweis kommt, das Arbeitszimmer sei nach derzeitiger Rechtslage nicht abzugsfähig, werden die Kosten in der Steuerberechnung anerkannt. Sehr schön sind die alternative Eingabemöglichkeit direkt in die Steuervordrucke und einige geldwerte Voreinstellungen etwa zu Kontoführungsgebühren oder einer Pauschale für sonstige Arbeitsmittel mit 103 Euro.
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