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28.09.2012 20:46

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Talanx weist Vorwurf falscher Angaben im IPO-Prospekt zurück

Talanx zu myNews hinzufügen Was ist das?


   Von Ulrike Dauer

   Der in den Startlöchern stehende Börsenaspirant Talanx hat den Vorwurf eines insolventen Filmfonds zurückgewiesen, wonach der IPO-Prospekt rechtliche Risiken angeblich unzureichend darstelle. "Das Unternehmen hat alle relevanten Rechtsstreitigkeiten und die damit möglicherweise verbundenen Risiken korrekt und transparent im Wertpapierprospekt für den laufenden Börsengang dargestellt", teilte der Versicherer mit. Derzeit läuft die Zeichnungsfrist für die Aktien des Unternehmens, am Dienstag soll die Erstnotiz sein.

   Die Münchener Firma CR Collective GmbH hat die Finanzaufsicht Bafin gebeten, einen Verdacht auf Marktmanipulation in dem IPO-Prospekt von Talanx zu untersuchen, sagte am Freitag Florian Lechner, Geschäftsführer von CR Collective dem Wall Street Journal.

   Lechner zufolge berücksichtigt der Börsenprospekt die Risiken im Zusammenhang mit ausstehenden Forderungen seines Unternehmens nicht ausreichend. Dabei gehe es um Forderungen über 150 Millionen Euro gegen eine Talanx-Tochter, die Investments in geschlossene Filmfonds versichert hat. CR Collective hatte die Forderungen von 2.000 Investoren erworben, die in den Filmfonds Cinerenta Medienfonds investierten. Der Fonds befindet sich in der Liquidierung.

   Bis Ende des Jahres wolle CR eine Schadensersatzklage entweder bei einem Zivilgericht oder bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Weitere Investoren, die etwa 200 Millionen Euro in den Fonds investiert hatten, könnten sich der Klage anschließen, so Lechner.

   Eine Bafin-Sprecherin bestätigte auf Anfrage den Eingang des Schreibens. Natürlich prüfe die Bafin diese Angelegenheit, erklärte die Sprecherin. Sie fügte aber hinzu, dass der Vorwurf der Marktmanipulation generell nur dann greife, wenn an der Börse bereits Aktien gehandelt werden. Dies ist bei Talanx momentan aber nicht der Fall.

   Die Talanx AG zufolge sind die Ansprüche ungerechtfertigt. "In sämtlichen bislang ergangenen Gerichtsurteilen wurde zugunsten der HDI-Gerling Industrie Versicherung entschieden", so das Unternehmen. "Dennoch wurde in den vergangenen Jahren für diesen potenziellen Schadensfall - entsprechend den einschlägigen Vorschriften - angemessene bilanzielle Vorsorge getroffen." Im Wertpapierprospekt seien diese Verfahren und etwaige Risiken ordnungsgemäß beschrieben.

   Die Financial Times Deutschland hatte am Freitag auf ihrer Internetseite zuvor über den Sachverhalt berichtet.

   Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com

   (Alexandra Edinger hat an der Meldung mitgewirkt.)

   DJG/DJN/kla/reh

   (END) Dow Jones Newswires

   September 28, 2012 13:16 ET (17:16 GMT)

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