Regulatory News:
UBS (NYSE:UBS)(SWX:UBSN) bietet einer kleinen Anzahl von
institutionellen Investoren insgesamt 293,258,050 neue Aktien aus
genehmigtem Kapital zu einem Preis von CHF 13.00 pro Aktie zum Kauf an.
Nach Abzug der mit der Platzierung verbundenen Kosten wird damit
frisches Eigenkapital im Umfang von voraussichtlich rund CHF 3.8
Milliarden beschafft.
UBS
Hinweis an Investoren in den Vereinigten Staaten von Amerika
Diese Medienmitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Medienmitteilung
beschriebenen Wertpapiere sind und werden nicht unter den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert
und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger
Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung zum Kauf angeboten oder verkauft werden.
Hinweis an Investoren im Europäischen Wirtschaftsraum
Es wurden und werden keine Maßnahmen in einem Mitgliedsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums, der die Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (die
"Prospektrichtlinie") (jeweils der "Relevante Mitgliedsstaat") umgesetzt
hat, ergriffen, welche ein öffentliches Angebot der in dieser
Medienmitteilung beschriebenen Wertpapiere, oder die Veröffentlichung
eines Prospekts oder jeglicher anderer Angebotsdokumente in Bezug auf
die in dieser Medienmitteilung beschriebenen Wertpapiere in dem
jeweiligen Relevanten Mitgliedsstaat erlauben würde. Insbesondere wurde
und wird in Verbindung mit diesen Wertpapieren kein Prospekt im Sinne
der Prospektrichtlinie und/oder der jeweiligen Umsetzungsgesetze zur
Prospektrichtlinie in den Relevanten Mitgliedstaaten bei der jeweiligen
zuständigen Behörde im jeweiligen Relevanten Mitgliedsstaat eingereicht
oder gebilligt, um diesen in dem betreffenden Relevanten Mitgliedsstaat
zu veröffentlichen oder an eine zuständige Behörde eines anderen
Relevanten Mitgliedsstaats zu notifizieren. Dementsprechend könnten,
falls ein Angebot oder Verkauf dieser Wertpapiere oder irgendeine
Verbreitung von Angebotsdokumenten ein öffentliches Angebot in einem
Relevanten Mitgliedsstaat darstellen würde, die Vorschriften der die
Prospektrichtlinie umsetzenden Gesetze in diesem Mitgliedsstaat verletzt
werden, wenn nicht bestimmte in der Prospektrichtlinie genannte
Ausnahmen eingreifen und diese Ausnahmen auch in das jeweilige nationale
Recht umgesetzt wurden. Im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die
Formulierung "Öffentliches Angebot von Wertpapieren" in Bezug auf die in
dieser Medienmitteilung beschriebenen Wertpapiere in einem Relevanten
Mitgliedsstaat eine Mitteilung an Personen in jedweder Form und auf jede
Art und Weise, die ausreichend Informationen über die
Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen
Anleger in die Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung
dieser Wertpapiere zu entscheiden. Ferner werden von der Formulierung
auch entsprechende Variationen in den Relevanten Mitgliedsstaaten, die
durch die jeweilige Umsetzung der Prospektrichtlinie bedingt sind,
erfasst.
Hinweis an Investoren im Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich ist diese Medienmitteilung nur (a) an
Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen haben und von Artikel
19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (die "Order”) erfasst sind, oder (b) "high net
worth entities”, die von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order erfasst sind
(alle solche Personen und "high net worth entities” im folgenden
"Relevante Personen” genannt), gerichtet. Im Vereinigten Königreich darf
jede Person, die keine Relevante Person ist, nicht aufgrund dieser
Medienmitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese
vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich
diese Medienmitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.