Von Beate Preuschoff
Dow Jones Newswires
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Freitag den Gesetzentwurf zur Enteignung von Banken passieren lassen, mit dem die Grundlage für eine Verstaatlichung der Hypo Real Estate AG (HRE) geschaffen wird. Damit hat das Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestag hatte dem "Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz" bereits vor zwei Wochen zugestimmt. Nachdem die Länderkammer das Gesetz am Freitag passieren ließ, wird Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz voraussichtlich in der nächsten Woche unterzeichnen, sodass es noch im April in Kraft tritt.
Anschließend kann das Bundesfinanzministerium (BMF) als "Enteignungsbehörde" den formellen Beschluss für eine Enteignung des Münchener Immobilienfinanzierers fassen.
Das Gesetz war zwar nicht zustimmungspflichtig, doch hätte die Länderkammer den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss schicken können. Dafür ergab sich bei der Abstimmung im Bundesrat am Freitag aber nur eine Minderheit. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte den Zeitplan bei der Rettung der HRE verzögert.
Die HRE erhält derzeit Bürgschaften von Staat und Banken von über 100 Mrd EUR, allein vom Staat kommen 87 Mrd EUR. Am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass die Bundesregierung im Zuge der Verstaatlichung zunächst für insgesamt 60 Mio EUR neue HRE-Aktien erwirbt und anschließend 8,7% des Kapitals der Bank hält.
Das in dem Gesetzespaket enthaltene "Rettungsübernahmegesetz" sieht eine Verstaatlichung in Schwierigkeiten geratener Banken als "letztes Mittel" vor. Zuvor müssen allerdings alle anderen Möglichkeiten erfolglos versucht worden sein. Voraussetzung für die Enteignung ist insbesondere, "dass für eine entsprechende Kapitalmaßnahme in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist oder der Beschluss nicht rechtzeitig eingetragen wird".
Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet nach dem Gesetzentwurf am 30. Juni. Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Beschlusses können bis zum 31. Oktober erlassen werden. Eine solche Verordnung bezöge sich ausschließlich auf die HRE, hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bereits klargemacht.
Gespräche mit dem HRE-Großaktionär J.C. Flowers über einen Verkauf seiner Anteile an den Bund haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Im April soll es nun zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der HRE kommen, bei der ein Kapitalschnitt und eine nachfolgende Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht auf der Tagesordnung stehen sollen.
Der Gesetzentwurf verlängert zudem die bisher dreijährige Laufzeit der vom Banken-Rettungsfonds garantierten Verbindlichkeiten in "begründeten Fällen" auf fünf Jahre, jedoch nur für maximal ein Drittel der einem Unternehmen gewährten Garantien.
Die Länderfinanzminister hatten im Vorfeld der Bunderratssitzung gefordert, dass auch Landesbanken ihre Verlustvorträge weiter nutzen können, wenn sie von ihren Ländern gestützt werden. Das war im Gesetz bislang nur für solche Banken vorgesehen, die vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Hilfe bekommen. Der Bund hatte den Ländern im Verlauf der Woche signalisiert, dass er ihren Anliegen entgegenkommen kommen werde.
Webseite: http://www.bundesrat.de
http://www.bundesfinanzministerium.de
http://www.hyporealestate.com
-Von Beate Preuschoff und Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888
4122, berlin.de@dowjones.com
DJG/bep/ank/cbr
Besuchen Sie unsere neue Webseite http://www.dowjones.de
(END) Dow Jones Newswires
April 03, 2009 06:29 ET (10:29 GMT)
Copyright (c) 2009 Dow Jones & Company, Inc.- - 06 29 AM EDT 04-03-09