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25.01.2012 16:12

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UPDATE: Deutsche Post klagt wegen Rückforderung von Beihilfen

Deutsche Post zu myNews hinzufügen Was ist das?


   -- Konzern kritisiert Entscheidung der Europäischen Kommission

   -- Vorstand geht von einem Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof aus

   -- Vorläufige Rückzahlung belastet Liquidität

   (NEU: Aussagen des Vorstands, Marktreaktion)

Von Kirsten Bienk DOW JONES NEWSWIRES HAMBURG (Dow Jones)--Die Deutsche Post AG will sich gegen die Forderung der Europäischen Kommission nach Rückzahlung von Beihilfen zur Wehr setzen und beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Das Bonner Unternehmen muss zwar zunächst den geforderten Betrag, den es am unteren Ende der verlangten Spanne zwischen einer halben und einer Milliarde Euro sieht, an Deutschland überweisen. Es rechnet aber nach der Urteilsverkündung mit einer Erstattung inklusive Zinszahlung.

   Das laufende Geschäft sieht Vorstandsvorsitzender Frank Appel durch diesen Geldabfluss nicht gefährdet. Die Liquidität des Konzerns werde zwar vorübergehend beeinträchtigt, bleibe aber weiterhin solide, sagte er. Die Entscheidung berühre weder die Ertragslage im abgelaufenen Jahr noch in den kommenden Jahren.

   Appel zeigte sich mit Blick auf das Verfahren siegessicher. "Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage", sagte er. Sie stehe im klaren Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Die Kommission habe offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, kritisierte Appel und verwies auf Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen.

   Bei dem Beihilfeverfahren geht es um Zahlungen der Deutschen Post an ihre Pensionäre. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bundesnetzagentur, die die Preise der Post genehmigt, diese Ausgaben teilweise nicht korrekt bewertet und deswegen zu hohe Porti genehmigt hat. Durch diese unkorrekte Bewertung soll die Post einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern gehabt haben, der nun durch die Rückzahlung der verlangten Summe ausgeglichen werden soll.

   Die genaue Höhe der Rückzahlung muss nach Angaben des Post-Vorstandsvorsitzenden die Bundesrepublik berechnen. Appel zeigte sich verwundert, dass die Kommission eine so breite Spanne angebeben hat und wertet dies als Unsicherheit der Behörde bezüglich ihrer Berechnung.

   Die Post wird Appels weiteren Angaben zufolge den Betrag wohl im zweiten oder dritten Quartal des Jahres aus ihren liquiden Mitteln zahlen. Eine Rückstellung hat das Unternehmen für dieses seit langer Zeit laufende Verfahren nicht gebildet. Dies sei aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften nicht erlaubt, erklärte der Vorstandsvorsitzende. Der Konzern gehe nämlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, zu gewinnen und dürfe deswegen keine Gelder rückstellen.

   Eine Ende des Streits ist noch nicht absehbar. Der Vorstand geht davon aus, dass das Verfahren bis zu sechs Jahre dauern kann.

   Betroffen von der jüngsten Entscheidung der Europäischen Kommission ist auch die belgische Post. Sie soll Beihilfen von 417 Millionen Euro zurückzahlen. In diesem Fall ging es um Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen.

- Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com, DJG/kib/bam (END) Dow Jones Newswires

   January 25, 2012 09:42 ET (14:42 GMT)

   Copyright (c) 2012 Dow Jones & Company, Inc.- - 09 42 AM EST 01-25-12

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