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Von Martin Rapp
Dow Jones NEWSWIRES
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat im Gasfernleitungsmarkt wettbewerbswidriges Verhalten festgestellt. Langfristige Kapazitätsbuchungen beim Gastransport hätten eine marktabschottende Wirkung, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Auf die Einleitung von Verfahren verzichten die Wettbewerbshüter zunächst und setzen auf eine Lösung durch den Gesetzgeber.
Eine im Februar eingeleitete so genannte Sektoruntersuchung habe ergeben, dass viele Grenzübergangspunkte langfristig ausgebucht seien, hieß es seitens der Kartellbehörde. Diese Übergänge seien zumeist durch konzernverbundene Vertriebsunternehmen gebucht, wodurch Kapazitätsanfragen anderer Unternehmen regelmäßig nicht bedient werden könnten.
Allerdings sei der tatsächliche Durchsatz an vielen Punkten "erheblich geringer" als die vertraglich gebuchten Kapazitäten. "Dadurch besteht die Gefahr einer Marktabschottung auf den nachgelagerten Gasliefermärkten", schlussfolgerten die Wettbewerbshüter.
Diese Gefahr lege die Einleitung von Missbrauchsverfahren nahe, hieß es vom Kartellamt weiter. Da aber in einem Eckpunktepapier der Bundesregierung geplant sei, die Laufzeiten der Kapazitätsbuchungen gesetzlich zu begrenzen, würden die nächsten zwei bis drei Monate abgewartet. Sollte es nicht zur gesetzlichen Abhilfe kommen, stünden eigene Missbrauchsverfahren im Raum.
Gegen welche Unternehmen sich solche Verfahren richten würden, teilte das Amt nicht mit. Allerdings hieß es, dass sich Langfristbuchungen in fast jedem Gasfernleitungsnetz fänden. In Deutschland betreiben unter anderem Tochterunternehmen von E.ON, RWE, EnBW, der Verbundnetz Gas AG, der dänischen DONG Energy, der italienischen Eni, der niederländischen Gasunie, der französischen GDF Suez, der norwegischen Statoil sowie von Wingas, einem Gemeinschaftsunternehmen der BASF-Tochter Wintershall und der russischen Gazprom, Ferngasnetze.
Hinsichtlich der in einer Vielzahl von Gaslieferverträgen enthaltenen Weiterverkaufsverbote hat das Bundeskartellamt nach eigener Angabe bereits erste Verfahren eingeleitet. Auch hier nannte die Behörde keine Namen betroffener Unternehmen.
Die Weiterverkaufsverbote seien insbesondere dann kritisch, wenn sie sich auf Gasmengen bezögen, die ein Kunde in jedem Fall zu bezahlen hat, konstatierten die Wettbewerbshüter. Diesen so genannten Take-or-Pay-Klauseln komme gerade aktuell angesichts der krisenbedingten schwachen Nachfrage große Bedeutung zu.
Das Mittel der Sektoruntersuchung wurde vom Kartellamt in jüngster Zeit häufiger angewandt. Ausgehend von mehr oder weniger konkreten Verdachtsmomenten untersucht die Behörde die jeweiligen Marktmechanismen. Momentan laufen Prüfungen unter anderem im Fernwärmesektor, im Strommarkt und bei den Treibstofflieferanten.
Webseite: www.bundeskartellamt.de
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December 17, 2009 08:26 ET (13:26 GMT)
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