Nachdem der Skandal um die Arbeitsbedingungen bei dem Internet-Händler Amazon hohe Wellen geschlagen hat, tritt nun auch das Bundeskartellamt auf den Plan. Die Behörde will prüfen, ob der US-Konzern jene Händler fair behandelt, die ihre Waren in Deutschland über den Amazon-Marketplace anbieten. Dazu haben die Kartellwächter eine Befragung von 2.400 Händlern gestartet.
Die Behörde zielt dabei auf die sogenannte Preisparitätsklausel ab. Amazon untersagt es den Händlern, ein auf Marketplace angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten, beispielsweise bei eBay oder in eigenen Online-Shops.
Diese Klausel könnte gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen, meint Kartellamtschef Andreas Mundt. Das gelte vor allem, wenn die Beschränkung, die Preise frei festzusetzen, den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen einschränkt. "Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten", so Mundt in einer Pressemitteilung ... Lesen Sie den vollständigen Artikel auf WSJ.de
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