BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Union (EU) erwägt die Genehmigung von Staatshilfen für Fluggesellschaften, die unter den Folgen des Vulkanausbruchs leiden. Zu diesem Zweck könnte die EU-Kommission eine Regelung wie nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Kraft setzten, sagte die Sprecherin der Europäischen Kommission, Amelia Torres, am Montag.
Die Regeln der EU-Kommission sähen vor, dass Airlines bei außergewöhnlichen Umständen entschädigt werden könnten. In diesem Fall könnten die EU-Mitgliedstaaten diese Unternehmen für durch Naturkatastrophen entstandene Schäden einen Ausgleich zahlen. Ein hochrangiges EU-Gremium wolle zusammenkommen und über die Hilfen beraten.
Die EU-Kommission sei bereit, falls dies erforderlich sein sollte, entsprechende Richtlinien in Kraft zu setzen. Diese Richtlinien waren kurz nach den Terroranschlägen im September 2001 in New York ausgearbeitet worden, um den Mitgliedsstaaten eine rasche Hilfe zu gewähren.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage könne ein Mitgliedsstaat allen betroffenen Airlines diese Hilfe gewähren, wenn dadurch der Wettbewerb nicht verzerrt werde. Die Hilfe sollte auf die durch die Flugausfälle entstandenen Kosten begrenzet sein, sagte die Sprecherin ferner. Zudem müssten die Regierungen sicherstellen, dass die Fluggesellschaften nicht mit einem zusätzlichen Finanzpolster ausgestattet würden. Allerdings sei der Europäischen Kommission bislang kein Antrag einen Fluggesellschaft auf Staatshilfe bekannt, ergänzte sie.
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- Von Peppi Kiviniemi, Dow Jones Newswires;
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April 19, 2010 10:07 ET (14:07 GMT)
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