Wavecom (Paris: AVM) (NASDAQ: WVCM) (ISIN:FR0000073066) gab die Emission
("Emission") von
Obligationen ("Obligationen")
bekannt, die in neue oder bestehende
Aktien ("Aktien)
von Wavecom konvertiert oder dafür ausgetauscht werden können und die am
1. Januar 2014 fällig werden. Der Wert der Emission beläuft sich auf 70
Millionen Euro und kann möglicherweise auf 80,50 Millionen Euro
gesteigert werden, für den Fall, dass eine Exzesskontingentierung in
Anspruch genommen wird.
Mit Hilfe dieser Emission von Obligationen kann Wavecom günstige
Marktbedingungen nutzen, um seine finanzielle Position zu stärken. Die
Einnahmen werden für allgemeine geschäftliche Zwecke von Wavecom
genutzt, insbesondere für die Finanzierung der Strategie für internes
und externes Wachstum mittels gezielter Akquisitionen. Diese Transaktion
wird es Wavecom zudem ermöglichen, das Kapital seiner Aktionäre zu
stärken, wenn die Obligationen in neue Aktien konvertiert werden.
Diese Pressemitteilung darf in keinem Gerichtsbezirk als öffentliches
Zeichnungsangebot ausgelegt werden.
Nachstehend die wichtigsten Bedingungen der Obligationen, die in neue
oder bestehende Aktien (OCEANE) konvertiert oder dagegen ausgetauscht
werden können ("Obligationen"):
Emittent
Wavecom, S.A.
Emissionsgröße
70 Millionen Euro, die möglicherweise auf maximal 80,50 Millionen
Euro gesteigert werden, wenn die Exzesskontingentierung voll
genutzt wird.
Kapitalbetrag pro Obligation
31,30 Euro pro Obliation für ein Emissionsagio von 29,98% über dem
volumengewichteten Durchschnittspreis der Wavecom Aktie, das auf
der Eurolist von Euronext Paris zu Beginn des Wertpapierhandels am
5. Juli 2007 bis zur Preisfindung der Obligation (24,0792 Euro)
angegeben wird.
Emissionspreis
Der Emissionpreis ist gleich dem Nennwert und am Abrechnungsdatum
voll auszuzahlen.
Keine Vorzugs- zeichnungsrechte und und keine Vorzugs-
zeichnungsperiode
Die Aktionäre des Emittenten haben auf ihre
Vorzugszeichnungsrechte verzichtet und es gilt keine
Vorzugszeichnungsperiode.
Ziele der Hauptaktionäre
Michel Alard und Aram Hekimian haben den Emittenten über Ihre
Absicht informiert, Obligationen nicht zu zeichnen. Der Emittent
hat keine weiteren Informationen zu den Absichten der anderen
Aktionäre in dieser Sache.
Emissions- und Abrechnungs-datum
Erwartungsgemäß 13. Juli 2007
Zinsschein
1,75 % jährlich, zahlbar nach dem 1. Januar jährlich (oder am
folgenden Datum, wenn dieser Tag kein Werktag ist) und erstmalig
am 1. Januar 2008 (dem ,,Zinszahlungstag").
Für die Periode vom 13. Juli 2007, dem Abrechnungstag,
einschließlich 31. Dezember 2007, werden die Zinsen für die
Obligationen am 1. Januar 2008 fällig (oder am darauf folgenden
Werktag, wenn dieser Tag kein Werktag ist), unter zeitanteiliger
Berechnung.
Auszahlung bei Fälligkeit
Die Obligationen werden vollständig am 1. Januar 2014 eingelöst
(oder am darauf folgenden Werktag, wenn dieser Tag kein Werktag
ist) für einen Betrag, der dem Nennwert der Obligationen
entspricht.
Konvertierung in und/oder Austausch der Obligationen gegen Aktien
Die Eigentümer der Obligationen können die Konvertierung in
und/oder den Austausch gegen Aktien jederzeit im Verhältnis 1:1
(Anpassungen vorbehalten) ab dem Abrechnungsdatum, d.h. dem 13.
Juli 2007, bis zum 7. Tag vor dem Fälligkeitsdatum oder
möglicherweise zu einem früheren Tilgungstermin anfordern.
Der Emittent kann nach eigenem Ermessen neue und/ oder bestehende
Aktien bereitstellen.
Zutreffende Gesetze
Französische Gesetze.
HINWEIS
Diese Pressemitteilung darf weder als Verkaufsangebot noch als Einholung
von Angeboten für den Kauf bzw. das Zeichnen von Wertpapieren in den USA
ausgelegt werden. Die hier erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht
unter dem "United States Securities Act"
von 1933 in geänderter Fassung ("Securities
Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine geltende Freistellung
von den Registrierungsanforderungen des "Securities
Act" nicht angeboten oder verkauft werden.
Kommunikationen oder Informationen, die sich auf die Emission von
Obligationen durch Wavecom beziehen, die in neue oder bestehende Aktien
konvertiert oder dagegen ausgetauscht werden können ("Obligationen")
dürfen nicht in Gerichtsbezirken in der Öffentlichkeit verteilt werden,
die eine Registrierung oder Genehmigung erfordern. Es wurden und es
werden keinerlei Schritte in Gerichtsbezirken außerhalb Frankreichs
unternommen, die solche Schritte erfordern. In bestimmten
Gerichtsbezirken unterliegt die Emission oder das Zeichnen von
Obligationen möglicherweise besonderen rechtlichen oder behördlichen
Einschränkungen. Wavecom übernimmt keinerlei Verantwortung für jegliche
Verstöße gegen solche Einschränkungen durch irgendwelche Personen.