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26.10.2012 18:37

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ZUCKERBERG-KLÄGER VERHAFTET

Wende im Streit um Facebook

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Aus der Traum vom Milliardenvermögen: Ein einstiger Geschäftspartner von Mark Zuckerberg, der die Hälfte von Facebook einklagen wollte, ist am Freitag verhaftet worden.

Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara sieht es als erwiesen an, dass Paul Ceglia für seine Klage zahlreiche Dokumente fälschte, darunter auch den Vertrag, der ihn als Miteigentümer des Sozialen Netzwerks auswies.

     Ceglia hatte Facebook im Jahr 2010 verklagt. Er behauptete, mit Zuckerberg bereits 2003 einen Online-Dienst mit dem Namen "The Face Book" geplant zu haben. Zuckerberg habe Ceglia jedoch schließlich ausgebootet und Facebook allein auf die Beine gestellt, lautete der Vorwurf. Als Beweis legte Ceglia einen zweiseitigen Vertrag vor.

   Dieser Vertrag ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft manipuliert worden. Ceglia habe die erste Seite ausgetauscht. Das hätten Analysen ergeben. So stimmten etwa die Zeichenabstände nicht mit Seite zwei überein, auf der Zuckerberg seine Unterschrift für ein anderes Projekt gesetzt hatte. Der damalige Harvard-Student sollte Programmieraufgaben für Ceglias eigenes Projekt StreetFax.com erledigen, eine Website mit Fotos von Straßenkreuzungen für Versicherungen.

  Die Staatsanwalt nahm alte Festplatten Ceglias unter die Lupe und stieß dabei nach eigener Auskunft auf zahlreiche Unstimmigkeiten. Es habe sich herausgestellt, dass Ceglia Dateien gelöscht und durch andere ersetzt habe, die seine Forderungen untermauerten. Auf einer Daten-CD seien zudem Entwürfe für die gefälschten Dateien gefunden worden, darunter auch manipulierte E-Mails von Zuckerberg. Auch die Daten auf dem E-Mail-Server von Zuckerbergs Uni Harvard hätten nicht mit Ceglias angeblichen Beweisen übereingestimmt.

   Dem 39-Jährigen, der sich zwischenzeitlich als Händler von Holzpellets versucht hatte, droht nun eine Haftstrafe. Die Anklage gegen ihn ist 13 Seiten lang.

   Facebook spricht schon länger von einem Betrugsversuch und hatte das Gericht angerufen, die Klage von Ceglia abzuweisen. Für das Soziale Netzwerk war der Fall wegen des Börsengangs im Mai brisant. Denn dafür mussten die Eigentumsverhältnisse klar sein. Ceglia hatte Facebook in Interviews vorgeworfen, Dateien auf seinem Rechner eingeschleust zu haben, um ihn als Lügner dastehen zu lassen./das/so/DP/wiz

NEW YORK (dpa-AFX)

Bildquellen: lev radin / Shutterstock.com

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