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28.09.2009 09:27

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cash.medien unterliegt erstinstanzlich in wichtigem Verfahren

cashmedien zu myNews hinzufügen Was ist das?


Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die cash.medien AG (cashmedien) gab am Montag bekannt, dass das Landgericht Hamburg im Verfahren um die Kündigung der Mietverträge mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Jansen zugunsten der Gegenseite entschieden hat.

Wie die Muttergesellschaft der Unternehmen der CASH-Gruppe weiter mitteilte, erfolgte das Urteil völlig überraschend, nämlich entgegen den Äußerungen des Gerichts in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung. Die Vertreter der CASH-Gruppe halten das Urteil für rechtlich nicht haltbar. CASH wird in jedem Fall Rechtsmittel einlegen, hieß es.

Den Angaben zufolge ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität erwartet der Vorstand daher zunächst nicht. Bilanzielle Konsequenzen würden sich vor allem für den IFRS-Konzernabschluss ergeben: Aufgrund der bisher als gering eingeschätzten Wahrscheinlichkeit des Unterliegens sei eine Rückstellung nur im HGB-Einzelabschluss des betroffenen Tochterunternehmens gebildet worden. Erforderlich werde nun, vorbehaltlich genauer Prüfung, eine Rückstellung im IFRS-Konzernabschluss in bis zu mittlerer sechsstelliger Höhe. Diese werde in voller Höhe in das Konzernergebnis 2009 einfließen. Die Belastung für den Einzelabschluss 2009 der cash.medien AG werde geringer ausfallen.

Die Aktie von cash.medien notiert derzeit in Frankfurt bei 1,92 Euro (-1,54 Prozent). (28.09.2009/ac/n/nw)

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