von Marc Hofmann, €uro am Sonntag
Nach Kursstürzen und Firmenpleiten verlassen nun mit Payom Solar und Solarwatt die ersten Emittenten das BondM-Segment der Börse Stuttgart. Obwohl die Firmen nun intransparenter werden, können sich Anleger nicht dagegen wehren. Schuld sind ungenau formulierte Anleiheverträge.
Der Teufel steckt wie immer im Detail. Beim Papier des angeschlagenen Solarprojektierers Payom lauert er auf Seite 9 des Emissionsprospekts. Unter der Rubrik „Einbeziehung in den Börsenhandel“ ist dort zu lesen: „Die Teilschuldverschreibungen sollen in den Handel im Freiverkehr einbezogen werden.“ Richtigerweise zählt auch BondM zum Freiverkehrshandel. Denn nicht etwa ein staatliches Kontrollorgan wie die Bafin überwacht hier die Einhaltung von Regeln und Standards, sondern die Börse selbst. Für Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding und Barth ist der Wechsel von Payom aus BondM in den normalen Freiverkehr der Börse Stuttgart somit rechtlich unangreifbar.
Ein Beigeschmack bleibt dennoch. Als Payom im März 2011 für die Zeichnung des Bonds warb, wurde stets eine BondM-Notierung in Aussicht gestellt. Mit gutem Grund: Wegen des erhöhten Transparenzstandards sollten Anleger Vertrauen in den wenig bekannten Mittelständler schöpfen. So müssen sich BondM-Emittenten zum Beispiel einem jährlichen Rating unterziehen oder fortlaufend Geschäftsberichte vorlegen.
Am Ende ging die Strategie auf. Zwar verfehlte Payom die Vollplatzierung des Bonds (ISIN: DE 000 A1H 3M9 6), doch immerhin sammelte man 27,5 Millionen Euro ein.
Kurz darauf geriet die Solarbranche ins Trudeln. Reihum hagelte es Pleiten, Payom schrieb Verluste. Innerhalb von 13 Monaten fiel das Rating des Unternehmens aus dem guten Investment-Grade („BBB“) um ganze sieben Stufen in den Schrottbereich auf „B–“. Zeitgleich stürzte der Anleihekurs von 100 auf aktuell 23 Prozent ab.
Offiziell nennt Payom nun Kostenersparnisgründe für den BondM-Austritt. Geschätzte 1.500 Euro an Listinggebühren sowie weitere 25.000 Euro an Ratinggebühren kann das Unternehmen voraussichtlich pro Jahr sparen. Das ist zwar nicht schlecht — doch wenn man bedenkt, dass allein für die Zinsen der Anleihe pro Jahr über zwei Millionen Euro aufgewendet werden müssen, so ist der Betrag ein Tropfen auf den heißen Stein.
Begrenzter Schaden
Obwohl Anleger also künftig auf ein Rating verzichten müssen, hält sich der Schaden dennoch in Grenzen. Der Bond bleibt handelbar, wenngleich nur im „normalen Freiverkehr“ der Börse Stuttgart. Zudem ist Payom eine börsennotierte Aktiengesellschaft und muss daher weiterhin Geschäftsberichte veröffentlichen. Ein völliges Abtauchen im Nebel ist somit nicht möglich.
Anders gelagert wäre der Fall jedoch bei einer GmbH. Da bei dieser Rechtsform keine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Zahlen besteht, könnten die Firmen durch einen Austritt aus den Mittelstandssegmenten völlig abtauchen. Und der Blick in die Wertpapierprospekte der GmbHs verrät: Auch hier wäre das jederzeit legal. Laut Rechtsanwalt Klaus Nieding bleibt Anlegern daher nur zu hoffen, dass nicht noch mehr Emittenten auf den Austrittsgeschmack kommen. Generell sei jedoch die Bafin für die Kontrolle der Verträge zuständig.
Sondersituation bei Solarwatt
Weniger problematisch als bei Payom ist allerdings der für den 24. August vorgesehene BondM-Austritt von Solarwatt. Das Solarunternehmen befindet sich bereits in der Restrukturierung, der Handel des Bonds (ISIN: DE 000 A1E WPU 8) ist nahezu erloschen. Lediglich für Neueinsteiger, die auf eine höhere Insolvenzquote spekulieren wollen, könnte der Handelsschluss noch ein Problem darstellen.
Aktuell notiert die Solarwatt-Anleihe bei 14,9 Prozent des Nennwerts. Der Sanierungsplan, dem die Gläubigerversammlung am 11. September noch zustimmen muss, sieht eine Tilgung des Bonds zu 16 Prozent vor. Sollte die Quote allerdings steigen, so wäre für wagemutige Anleger mit dem Papier doch noch Geld zu machen. Anlass zu dieser Hoffnung gibt die Nachricht, dass BMW-Großaktionär Stefan Quandt die Firma nach der Restrukturierung kaufen und rekapitalisieren will. Sollten sich die Gläubiger, darunter auch die Anleihebesitzer, mehrheitlich querstellen, ist es gut möglich, dass das Angebot noch einmal nachgebessert wird.
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