von Marc Hofmann, Euro am Sonntag
Urteilt ein Richter falsch, so hat dies ernste Konsequenzen. Im Fall des Düsseldorfer Immobilienhändlers WGF könnte der Irrtum sogar mehrere Kinder das Erbe kosten. Konkret hatten drei Gerichte Nachlassverwaltern gestattet, das Vermögen ihrer Schützlinge in die Bonds der WGF zu investieren. Da die Anleihen mit Hypotheken besichert sind, galten sie als besonders solide. Denn, so die Idee, selbst bei einer Insolvenz des Emittenten wäre durch den Verkauf der Immobilien die Rückzahlung garantiert.
Mittlerweile ist klar, dass diese Annahme falsch war. Als die WGF im Dezember 2012 mit großer Verspätung ihren Jahresabschluss für 2011 vorlegte, hatten die Wirtschaftsprüfer den Wert der Immobilien nach unten korrigiert. Unter dem Strich fiel ein Verlust von 68,1 Millionen Euro an, die WGF war insolvent.
Seither herrscht Verwirrung. Eine für den 15. Dezember fällige Anleiherückzahlung wurde bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Kurse der übrigen sechs Papiere sind auf rund 22 Prozent des Nennwerts gefallen. Zudem geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Insolvenzverschleppung nach.
Die Ungewissheit in Bezug auf den tatsächlichen Wert der Bonds ruft nun auch Geschäftemacher auf den Plan. So erhielten die Halter der WGF-Papiere vor Kurzem Post von Noah Investments Dubai sowie von der Valora Effekten Handel AG. Beide Firmen boten an, die WGF-Anleihen für 1,0 respektive 15,25 Prozent des Nennwerts zu übernehmen.
Ein schlechtes Angebot. Denn trotz der Wertkorrekturen ist es unwahrscheinlich, dass die Immobilien selbst bei einer Zwangsverwertung lediglich 15 Prozent des Buchwerts erzielen. Üblich sind laut Branchenkennern Abschläge von 30 bis 50 Prozent. Sprich, die Bonds könnten immer noch einen Wert von 50 bis 70 Prozent des Nennwerts erlösen.
Anleger sollten die Papiere daher halten und sich eventuell überspezialisierte Anwaltskanzleien wie Dr. Stoll & Kollegen organisieren. Generell sieht der Ablaufplan vor, dass die WGF spätestens im März ihr Sanierungskonzept vorlegen muss. Vier Wochen später dürfen dann die Anleger abstimmen, ob sie es annehmen wollen oder auf einem Verkauf der Immobilien bestehen.
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