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12.09.2012 10:04

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WEG UNTER AUFLAGEN FREI

ESM kommt: BVerfG winkt Rettungsschirm durch


Die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten ist gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

  Der Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Der Mechanismus zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM soll am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Er werde die konstituierende Sitzung des Gouverneursrats für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) an diesem Tag in Luxemburg einberufen, kündigte der Vorsitzende der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, an. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für den Rettungsschirm gegeben.

Juncker freut sich nach seinen Worten nun auf den Abschluss der noch offenen Schritte, die ein Inkraftsetzen des ESM-Vertrages ermöglichten. Der europäische Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin werde in Kraft treten, wenn er von zwölf Mitgliedsländern ratifiziert sei, frühestens zum 1. Januar 2013.

VÖLKERRECHTLICHE VORBEHALTE

    Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

    Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen.

 ENTSCHEIDUNG VORLÄUFIG

   Voßkuhle nannte zwei Vorbehalte. Der Rettungsschirm dürfe nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite - und damit des Bundestages - erhöhe. Außerdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.

  Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, wies darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen.

FOLGEWIRKUNGEN KAUM VERLÄSSLICH ABSCHÄTZBAR

 Voßkuhle wies darauf hin, dass "die wirtschaftlichen und politischen Folgen, die mit einem deutlich verzögerten Inkrafttreten der angegriffenen Gesetze aufgrund des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verbunden sein könnten, kaum verlässlich abschätzbar" seien. Deshalb habe sich das Gericht trotz des Eilantrages Zeit mit der Entscheidung gelassen.

    Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes, sagte Voßkuhle. "Das ist und bleibt Aufgabe der Politik." Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Zukunft Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten seien.

BESTREBUNGEN DER BUNDESREGIERUNG GEWÜRDIGT

 Voßkuhle würdigte die Bestrebungen der Bundesregierung, "Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden". Allerdings müsse beobachtet werden, "wie lange und wie weit dieses Bemühen letztlich trägt".

    KARLSRUHE (dpa-AFX)

Bildquellen: iStock/liveostockimages

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Kommentare zu diesem Artikel

bruehlsax schrieb:
12.09.2012 21:06:11

Die angebliche Deckelung der Haftung ist eine Farce, denn bei Beschluß des Bundestages kann auch diese aufgehoben werden! Und bisher wurde in diesem Kasperl-Theater alles durchgewunken mithilfe einer unterwürfig hündischen Opposition, die den Namen nicht verdient!

Endgame schrieb:
12.09.2012 14:07:33

Richter mit Parteibuch ... erinnert ein bissl an... DIE PARTEI HAT IMMER RECHT...

benharper77 schrieb:
12.09.2012 12:46:57

schande. WAs ist das für ein Kaspertheater. Was haben wir eigentlich von solchen Richtern erwartet? Heute ist der Anfang vom Ende von DE besiegelt worden.

bruehlsax schrieb:
12.09.2012 12:02:42

Trotz aller Erwartungen für das Ergebnis, nein nicht liebevoll enttäuscht ist man, man ist schockgefroren, wenn man es dann doch vom höchsten Schutz-Organ für das deutsche Volk vernehmen muß!

khaproperty schrieb:
12.09.2012 11:48:13

Gericht deutlich:
ESM dann definitiv unwirksam, wenn Deckelung auf 190 Mrd. und Transparenz für Bundestag/Rat nicht zusätzlich völkerrechtlich wirksam und verbindlich vereinbart wird.
Auch Banklizenz ist unzulässig.
Das kann dauern.

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