Frankreich darf ausländische Fonds nicht mehr benachteiligen
Damit siegten zehn belgische, deutsche, spanische und amerikanische Investmentfonds vor dem höchsten EU-Gericht. Sie hatten in Frankreich gegen die Dividendenbesteuerung geklagt. Der EuGH gab ihnen Recht: Der Unterschied in der Besteuerung führe dazu, dass es für französische Anleger nicht attraktiv sei, in ausländischen Investmentfonds Geld anzulegen. Dies sei eindeutig eine nach EU-Recht verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.
Diese Beschränkung könne auch nicht durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt werden: Wenn ein Staat Dividenden heimischer Unternehmen bei heimischen Fonds nicht besteuere, könne er keine Besteuerung diese Dividenden bei gebietsfremden Fonds rechtfertigen./eb/DP/zb


