Bankautomaten: Kartellamt ermittelt gegen Banken
Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen gegen mehr als 280 Kreditinstitute in Deutschland wegen Verdachts auf Wettbewerbsbeschränkung, verbotene Diskriminierung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Geprüft wird, ob die Banken bei Bargeldabhebung an fremden Geldautomaten überhöhte Gebühren von den Kunden oder anderen Banken verlangen. „Dem Bundeskartellamt liegen Beschwerden von Personen und Kreditinstituten über die Höhe der Entgelte vor“, sagte ein Kartellamtssprecher. „Diese Beschwerden werden geprüft.“
Das Thema ist auch Gegenstand eines Spitzengesprächs, zu dem der Verbraucherschutzausschuss des Bundestags am 17. März hochrangige Bankenrepräsentanten nach Berlin geladen hat. Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Ausschusses, schließt eine gesetzliche Regulierung nicht aus: „Ich will nicht gleich die Gesetzeskeule schwingen. Fakt ist aber, dass im Interesse der Verbraucher schnell gehandelt werden muss.“
Kunden, die Geld an fremden Automaten abheben, werden häufig kräftig zur Kasse gebeten. So verlangen die DKB, die PSD Bank Hessen-Thüringen oder die Sparkassen Fürstenfeldbruck und Landshut laut einer Studie der FMH-Finanzberatung zehn Euro fürs Fremdabheben. Auch beim sogenannten Interbankenentgelt – also dem, was die Banken bei solchen Transaktionen dem anderen Institut in Rechnung stellen – wird zugelangt. Spitzenreiter sind die Sparkasse Laubach-Hungen und die Raiffeisenbank Biberach mit 20 Euro. „Eine durchschnittliche Transaktion kostet die Institute etwa 70 Cent“, sagt FDP-Politiker Goldmann. Die durchschnittliche Gebührenbelastung für den Verbraucher liege aber derzeit bei fast sechs Euro.
„Nachdem die Studie von FMH veröffentlicht wurde, war mir klar: Hier muss etwas passieren, und man muss mit allen Beteiligten und betroffenen Parteien schnell in den Dialog gelangen.“ Der Ausschussvorsitzende kritisiert nicht nur die Höhe der Gebühren selbst, sondern auch die unterschiedliche Höhe bei den jeweiligen Kreditinstituten. Angesprochen werden müsse auch die Intransparenz: Kunden würden beim Abheben von den Banken im Unklaren gelassen, was dies für sie kostet.
Das Bundeskartellamt geht nach Angaben eines Sprechers bei seinen Ermittlungen der Frage nach, „ob der Wettbewerb auf dem Markt für Girokonten beschränkt wird oder ob die Festsetzung der Interbankenentgelte zulasten einzelner Kreditinstitute wirkt und eine verbotene Diskriminierung im Sinn des Paragrafen 20 GWB oder gar den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.“ Die Beschlussabteilung, so der Sprecher, habe zur Sachverhaltsaufklärung Fragebögen an mehr als 280 Kreditinstitute verschickt. Da eine bundesweite Vollerhebung zu umfangreich erschien, „konzentrieren sich die Ermittlungen neben bundesweit tätigen Instituten auf Regionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.“
Die Befragung richte sich sowohl an private Institute als auch an Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die Geldautomaten betreiben. „Ziel ist es, in einem zusammenhängenden Gebiet zu ermitteln, wie sich die Interbankenentgelte der einzelnen Kreditinstitute in den vergangenen Jahren entwickelt haben, wie sich das Nutzungsverhalten der Girokunden bei der Bargeldbeschaffung darstellt und wie sich die Zugehörigkeit zu einem Geldautomatenverbund auf die Interbankenentgelte auswirkt“, sagte der Kartellamtssprecher. Das Kartellamt hat den Banken eine Frist bis Ende März gesetzt, anschließend sollen die Antworten „zeitnah“ ausgewertet und entschieden werden, ob ein formelles Verfahren gegen die Institute eingeleitet wird.
Bis 1997 hatte es bei Barabhebungen an Bankautomaten eine einheitliche Gebühr von vier DM gegeben. Diese Praxis ist von den Sparkassen aufgekündigt worden mit der Begründung, sie müssten die umfassendste Infrastruktur an Bankautomaten unterhalten, von der kleinere Verbünde profitierten. Seitdem betreiben die Banken eine Art Mischkalkulation mit sehr unterschiedlichen und intransparenten Gebühren. Einzelne Institute verlangen bis zu 50 Euro Interbankenentgelt.




