Bundesfinanzhof verhandelt über Dienstwagen-Besteuerung

In dem Verfahren vor dem obersten deutschen Steuergericht geht es daher um die Frage, ob der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs weiterhin die Berechnungsgrundlage für die Steuer sein darf, oder ob stattdessen der tatsächliche Kaufpreis angesetzt werden müsste. Da dieser meist unter dem Listenpreis liegt, müssten dann auch weniger Steuern für die Wagen gezahlt werden. "Für den Fiskus ist der Ansatz des Bruttolistenpreises ein lukratives Geschäft, denn der Ansatz des höheren Listenwertes führt auch zu einer höheren Steuer für die Steuerzahler", erklärte der Bund der Steuerzahler.
Bislang können die Nutzer von Dienstautos den geldwerten Vorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs versteuern oder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat. Für die Autohersteller haben Dienstfahrzeuge eine große Bedeutung. In diesem Jahr liegt der Firmenwagenanteil an allen Auto-Neuzulassungen nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) bei mehr als 30 Prozent. Das sind rund eine Million Wagen. Von den rund 43 Millionen Fahrzeugen in Deutschland sind insgesamt rund 3,7 Millionen Firmenwagen./dwi/DP/fbr MÜNCHEN (dpa-AFX)- PKV
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