DWS
Dell-Aktionäre sollten jetzt Ansprüche anmelden

Die Parteien haben sich auf eine Entschädigung von insgesamt 40 Millionen US-Dollar geeinigt. Die DSW weist darauf hin, dass Geschädigte zügig ihre Ansprüche anmelden sollten: „Das Geld wird nach einem bestimmten Schlüssel unter Aktionären aufgeteilt, die Dell-Aktien zwischen dem 16. Mai 2002 und dem 8. September 2006 gekauft haben und jetzt Ansprüche stellen“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Bis zum 11. Mai 2010 müssen die Unterlagen in den USA eingereicht werden.
Konkret müssen Betroffene ein so genanntes „Proof-of-Claim“-Formular ausfüllen und an den Claim-Administrator senden. Dies geht entweder online oder auf dem Postweg. Die entsprechenden Formulare und Links finden Geschädigte auf unserer Homepage. Für ihre Mitglieder bietet die Schutzvereinigung einen Zusatzservice an - eine deutschsprachige Ausfüllanleitung mit allen notwendigen Hinweisen und zusätzlichen Informationen zum Verfahren. Damit ist die korrekte Anspruchsanmeldung problemlos möglich.
Weitere Infos unter www.dsw-info.de.
Bildquellen: Wolfgang Kriegbaum


