Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn gestiegen

Wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte, wurde der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs eine international verwendete Definition zugrunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst.
Die meisten Beschäftigten, die 2010 einen Niedriglohn erhielten, waren atypisch beschäftigt. Zur atypischen Beschäftigung, teilweise auch als flexible Beschäftigungsformen bezeichnet, werden vier Erwerbsformen gezählt: Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Mini-Jobs. Fast jeder zweite (49,8 Prozent) atypisch Beschäftigte erhielt 2010 einen Verdienst unter der Niedriglohngrenze. Einen besonders hohen Niedriglohnanteil wiesen die geringfügig Beschäftigten mit 84,3 Prozent auf. Bei Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen lag der Anteil hingegen bei 10,8 Prozent. Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine unbefristete Beschäftigung mit über 20 Wochenarbeitsstunden, die nicht als geringfügige Beschäftigung und nicht als Zeitarbeit ausgeübt wird. (10.09.2012/ac/n/m)
Wiesbaden (www.aktiencheck.de)
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