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16.09.2012 12:00

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von Andreas Höß, €uro am Sonntag

EUROKRISE UND KEIN ENDE

ESM: Bundesverfassungsgericht macht freie Bahn für Dauerretter



Bundesverfassungsgericht macht Weg für ESM frei
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rettungsschirm ESM gebilligt. Soll er erweitert werden, muss der Bundestag zustimmen. Trotzdem geht Deutschland hohe Risiken ein, weshalb weitere Klagen drohen.

von Andreas Höß, Euro am Sonntag

Es war nur ein kleiner Versprecher, doch der ließ tief blicken. „Die Anträge der Gegner sind überwiegend begründet“, sagte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Unbegründet“ korrigierte er, nachdem das Gelächter im Saal abgeebbt war. Und er schob nach: „Sie sehen, es war eine intensive Diskussion.“

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch den permanenten Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt in einem Eilverfahren gebilligt. An den Börsen wurde diese Entscheidung gefeiert. Im Herbst wird es zwar noch ein Hauptverfahren geben, dennoch wird der ESM wohl im Oktober wie geplant starten. Ob das politisch und ökonomisch sinnvoll ist, ließen die Karlsruher Richter offen. Juristisch gaben sie grünes Licht — zumindest vorläufig und mit Auflagen.

Erweiterung nur mit Zustimmung
Die Wichtigste: Der deutsche Anteil am ESM von maximal 190 Milliarden Euro darf nicht automatisch erhöht werden. Soll Deutschland aufstocken, muss der Bundestag dem künftig ebenso zustimmen wie einzelnen Auszahlungen aus dem Rettungsschirm. Das könnte für Reibung sorgen. „Hier wird es immer wieder Klagen geben“, glaubt Henning Berger, Experte für Staatsrecht bei der Anwaltskanzlei White & Case. „Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind deren Erfolgsaussichten aber gering.“

Und ein Szenario, in dem Deutschland womöglich Geld nachschießen müsste, zeichnet sich bereits ab: Italien und Spanien werden beim ESM bisher als Retter geführt. Sie sollen für 210 ESM-Milliarden bürgen. Brauchen sie selbst Hilfe, können sie das nicht mehr. Der Bundestag könnte dann gezwungen sein, im Gegenzug die deutsche Garantiesumme zu erhöhen, um keine Ausfälle auf bereits vergebene Kredite hinnehmen zu müssen — etwa auf die zugesagten 100 Milliarden Euro für spanische Banken. Dort haftet Deutschland mit fast 30 Milliarden. „Um solche Verluste auszugleichen, müsste beispielsweise die deutsche Umsatzsteuer für ein Jahr um zwei auf 21 Prozent angehoben werden“, sagt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Eine unpopuläre Maßnahme, der man weitere Hilfsmilliarden vorziehen könnte.

Rettet die EZB auch Staaten?
Daneben steht Deutschland über die ­Europäische Zentralbank (EZB) schon jetzt für weitaus größere Summen gerade. Durch die Staatsanleihenkäufe und die sogenannten Target-Salden summieren sich die indirekten Finanzierungshilfen der EZB an die Peripheriestaaten bereits auf rund 1,2 Billionen Euro. Im schlimmsten Fall könnte Deutschland auf fast 500 Milliarden Euro an zusätzlichen Forderungen sitzen bleiben.

Und die Risiken werden weiter steigen. Erst vor wenigen Tagen hat die EZB beschlossen, unbegrenzt Anleihen aus Krisenstaaten zu kaufen, wenn diese Reformen vorlegen und ESM-Hilfen beantragen. Spanien und Italien gelten als Kandidaten für solche Käufe. Bleiben dort nach einiger Zeit die Reformen aber aus, hat man sich bereits erpressbar gemacht, befürchten viele Experten. Denn haben Kreditprogramme einmal eine kritische Größe erreicht, können Gläubiger sie nicht mehr aufkündigen, ohne sich selbst an den Rand der Pleite zu bringen. „Wir sind gefangen im Euro und können da nicht mehr raus“, warnt deshalb Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner Ifo-Instituts.

Auch das Bundesverfassungsgericht sorgt sich offenbar, dass die EZB Deutschland durch die Hintertür die Budgethoheit aus der Hand nimmt. Man werde die EZB-Käufe bis zum Hauptverfahren in wenigen Monaten genau beobachten, hieß es am Mittwoch aus Karlsruhe. „Eine ungewöhnliche klare Ankündigung“, sagt Henning Berger von White & Case. „Das bestärkt Zweifler wie Bundesbank-Chef Jens Weidman, die Staatsanleihenkäufe der EZB für unzulässig halten.“ Doch selbst wenn das Verfassungsgericht die EZB-Käufe für unzulässig halten würde, hätte es keine Handhabe: Die EZB liegt außerhalb der Zuständigkeit des Gerichts.

Möglich wäre dann nur noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die EZB. Doch das wäre nicht nur ein historisches Novum, sondern auch eine echte Überraschung.

Bildquellen: Mast/Fotolia

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