Nicht vergessen: Steuern sparen
Vater Staat hat in diesem Jahr ein Weihnachtsgeschenk für viele Steuerzahler. Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 auf 1.000 Euro. Wer sich aber auf eine hohe Steuergutschrift freut, wird enttäuscht werden: Im Schnitt erhalten Beschäftigte fürs gesamte Jahr 2011 mit dem Dezember-Gehalt einmalig nur 15 Euro mehr netto ausbezahlt. 2012 bringt ihnen der Steuerbonus monatlich nur 1,25 Euro mehr.
Gleichzeitig erlöst die höhere Pauschale aber viele Steuerpflichtige von lästigem Papierkram: Nach Berechnungen des Finanzministeriums müssen mehr als 21 Millionen Arbeitnehmer dank der erhöhten Obergrenze künftig keine Belege mehr beim Finanzamt einreichen. Für die übrigen zwölf Millionen Beschäftigten, die mehr als 1.000 Euro jährlich in ihren Job investieren, heißt es weiter Belege sammeln. Gleiches gilt für Rentner – deren Werbungskosten-Pauschale bleibt bei 102 Euro im Jahr.
Wem die Mini-Ersparnis zu gering ist, der sollte schnell handeln. Ob Zulagen oder vorgezogene Anschaffungen – es gibt viele Möglichkeiten, noch bis zum Jahresende Abgaben zu sparen. Hier die besten Last-Minute-Tipps für den Steuerendspurt 2011.
Weiterbildungskosten
Wer sich beruflich weiterbildet, kann noch sämtliche im Jahr 2011 bezahlten Kursgebühren, Honorare und Prüfungsgebühren ebenso wie Reisen zum Schulungsort als Werbungskosten absetzen. Das gilt auch für Arbeitsmittel (Bücher und Software) sowie für Zinsen für einen Bildungskredit. Der Bundesfinanzhof entscheidet demnächst in einem Grundsatzurteil, ob auch die Ausgaben von Berufstätigen für den Besuch von Fachmessen absetzbar sind (Az. VI R 19/11).
Vermietung an Verwandte
Wer Immobilien billiger als marktüblich an Angehörige vermietet, kann seine Aufwendungen absetzen. Aber nur bei „Totalüberschuss“ sind Vermieterkosten voll abzugsfähig. Wer nur 50 Prozent der Marktmiete verlangt, kann die Hälfte der Aufwendungen absetzen. Zahlungen von Kindern, Enkeln und (Groß-)Eltern sollten bis Jahresende dem örtlichen Mietniveau angepasst sein. Ab 2012 sind mindestens 66 Prozent der Vergleichsmiete für den Steuerbonus erforderlich.
Börsenverluste
Wer mehrere Wertpapierdepots besitzt und dieses Jahr Kursverluste erlitten hat, sollte bei dem jeweiligen Institut bis zum Stichtag 15. Dezember 2011 eine Verlustbescheinigung beantragen. Nur damit sind Verluste in der Steuererklärung 2011 mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge verrechenbar. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist aber ein Fax oder ein Brief ans Finanzamt empfehlenswert.
Handwerkerkosten
Immobilienbesitzer und Mieter können 20 Prozent der Ausgaben für Handwerker absetzen – höchstens 1.200 Euro jährlich. Falls der Maximalbetrag ausgeschöpft ist, können Sie die Rechnung für Arbeiten, die um den Jahreswechsel ausgeführt werden, vom ausführenden Handwerker splitten lassen – maßgeblich ist hier ausschließlich das Jahr, in dem gezahlt wird. Nur bei regelmäßigen Zahlungen erkennt das Finanzamt derartige Verlagerungen ins Folgejahr nicht an.
Ausgaben für Arbeitsmittel
Das Finanzamt erkennt rückwirkend für das Gesamtjahr 2011 pauschal 1.000 Euro als Werbungskosten an. Wer als Arbeitnehmer aber höhere berufsbedingte Ausgaben nachweisen kann – etwa für PCs, Smartphones, Fachliteratur, Berufskleidung und Fahrtkosten –, kann höhere Beträge absetzen. Sind weitere Anschaffungen geplant, die 2012 ohnehin berufsbedingt benötigt werden, kann man diese Investition auch vorziehen – und so seine Abgabenlast 2011 noch senken.
Gesundheitskosten
Ausgaben für Arztbehandlungen, Brillen, Kuren, Zahnimplantate, Inlays und Medikamente, die nicht durch die Krankenversicherung erstattet werden, sind gebündelt oft als außergewöhnliche
Belastung abzugsfähig. Dazu gehören auch Fahrtkosten zum Arzt (30 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer). Auch hier gilt, je höher die Ausgaben, desto besser: Wer eine hohe Zahnarztrechnung hat, sollte auch den für 2012 geplanten Brillenkauf vorziehen.
Sparerpauschbetrag
Wer dieses Jahr Zins- und Kursgewinne unter dem Sparerpauschbetrag (801 Euro Singles, 1602 Euro zusammen veranlagte Verheiratete) erzielt, seinen Freistellungsauftrag aber zu niedrig
bemessen hat, kann die Verteilung seines Steuerfreibetrags bis zum Jahresende noch bei seinen Kreditinstituten justieren. Andernfalls gibt es zu viel gezahlte Steuern nur mit einer Jahressteuerbescheinigung der Bank und ausgefüllter Anlage KAP vom Fiskus zurück.
Fotovoltaik-Investitionen
Ab 2012 gibt es bei neu installierten Solaranlagen weniger Geld für den selbst produzierten Strom. Die Solarförderung wird um 15 Prozent gekürzt. Wer sich noch die höhere Einspeisevergütung von derzeit bis zu 28,74 Cent pro Kilowattstunde für die nächsten 20 Jahre sichern will, muss noch in diesem Jahr seine Solaranlage in Betrieb nehmen. Ist deren Installation ohnehin für das Jahr 2012 geplant und sind die Vorarbeiten fortgeschritten, kann sich die Eile noch lohnen.
Spenden
Spenden für gemeinnützige Zwecke sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Jahreseinkommens als Sonderausgaben absetzbar. Für Wohltaten bis zu 200 Euro reicht als Beleg der Kontoauszug. Wer außergewöhnlich hohe steuerpflichtige Erträge hat, kann eine für 2012 geplante Spende vorziehen. Anleger müssen für diesen Steuerbonus allerdings ihre 2011 erzielten Kapitalerträge – trotz der Abgeltungsteuer – zum letzten Mal in de Anlage KAP deklarieren.
Staatliche Zulagen
Wer im Jahr 2009 Ansprüche auf die Riester-Zulage, die Arbeitnehmersparzulage (bei vermögenswirksamen Leistungen) oder auf die Wohnungsbauprämie erworben hat, diese aber bislang nicht beim Staat beantragt hat, sollte sich sputen: Nur wenn die erforderliche Steuererklärung für 2009 bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 beim Finanzamt eingeht, können die staatlichen Zulagen für das Jahr 2009 noch auf die entsprechenden privaten Vorsorgekonten fließen.
Unterhaltszahlungen
Unterhaltszahlungen für die Schwiegereltern können auch von einem getrennt lebenden Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen gilt dabei nicht nur für intakte Ehen, urteilte kürzlich der Bundesfinanzhof (Az. VI R 13/10). Wer dieses Jahr noch entsprechende Zahlungen an bedürftige Angehörige leistet, kann Aufwendungen bis zu einem Maximalbetrag von 8.004 Euro von der Steuer absetzen.
Kindergeld
Eltern haben bei bis zu 25-jährigen Kindern in Ausbildung Anspruch auf Kindergeld, wenn die Sprösslinge 2011 nicht mehr als 8.004 Euro verdienen. Sozialabgaben und Werbungskosten der Kinder verringern das für den Kindergeldanspruch maßgebliche Einkommen. Der Bundesfinanzhof wird zudem bald entscheiden, ob dazu auch eine private Haftpflichtversicherung zählt (Az. III R 92/10). Zu beachten: Ab 2012 ist es egal, was die Nachkommen verdienen.
Zinssteuererstattung
Am 1. Juli 2011 wurde die EU-Zinssteuer auf ausländische Zinserträge von 20 auf 35 Prozent angehoben. Da die deutsche Abgeltungsteuer nur 25 Prozent beträgt, können sich Anleger den übersteigenden Betrag erstatten lassen. Dazu müssen sie die ausländischen Zinsen in der Steuererklärung 2011 (Anlage KAP) deklarieren. Eine Steuerbescheinigung für diese Kapitalerträge können sie aber bereits bis zum Jahresende bei der jeweiligen Auslandsbank beantragen.
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