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24.06.2012 03:00

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€uro am Sonntag

FISKUS

Vorsicht: Vermögensteuer!



Einige Bundesländer wollen Geld-, Grund- und Betriebsvermögen von Superreichen stärker belasten
Einige Bundesländer wollen Geld-, Grund- und Betriebsvermögen von Superreichen stärker belasten. Damit nicht genug. Höhere Grund- und Erbschaftsteuern drohen.

von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag

Sie könnten eine Talkshow zum Thema „Vermögensteuer oder wie Reiche die Schuldenlast abstottern“ bereichern: Rockbarde Marius Müller-Westernhagen, Versandhaus-Milliardär Michael Otto und Liqui-Moly-Chef Ernst Prost. Die Multimillionäre können’s sich leisten, über eine höhere Belastung zu reden. Schlossbesitzer Prost will gleich Vermögensteuer und einen höheren Spitzensteuersatz. Armani-Rocker Westernhagen, der 1980 das Album „Sekt oder Selters“ herausgab, tönt: „Ein paar Prozentpunkte mehr Steuern machen Wohlhabende nicht arm.“

Die Prominenten sind nicht die einzigen Verfechter eines höheren Beitrags von Superreichen. Applaus gibt’s von den Genossen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat die SPD den „Entwurf eines Gesetzes zur Wiederbelebung der Vermögensteuer und Änderung des Bewertungsgesetzes und anderer Gesetze“ aus der fiskalischen Mottenkiste gekramt. Die Initiative soll über die rot-grünen Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und das grün-rot regierte Baden-Württemberg nach der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden.

Auch wenn sie noch am Widerstand der schwarz-gelben Bundesregierung scheitern wird, nach den Bundestagswahlen 2013 könnte der Weg dafür frei sein. Damit nicht genug. Schon wollen einige klamme Gemeinden Eigenheimbesitzer und Mieter 2014 stärker belasten, indem sie die Grundsteuer B erhöhen. Auch eine höhere Erbschaftsteuer diskutieren Wissenschaftler. Auch sie ist eine vermögensbezogene Steuer. Die Erhebung der Vermögensteuer liegt seit 1997 auf Eis. Um sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Privilegierung von Immobilienvermögen (Az. 2 BvL 37/91) verfassungskonform zu reanimieren, braucht das Vermögensteuer-Zombiegesetz eine Frischzellenkur. Dafür liefern die seit Januar 2009 gültigen verkehrswertnahen Bewertungsregeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Blaupause.

Damit es bei der Erhebung keine Vollzugsdefizite gibt, sollen Banken und Vermögensverwalter Vermögen über 50.000 Euro sowie die Steueridentifikationsnummer des Anlegers dem Bundeszentralamt für Steuern melden. „Damit wäre die Erhebung effizienter als bei der alten Vermögensteuer, deren Aufkommen gering war und deren Verwaltungs- und Befolgungskostenanteil auf bis zu 20 Prozent geschätzt wurde“, weiß Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Nicht von ungefähr kommt der Vermögensteuerschreck. Im Gegensatz zu einer einmaligen Vermögensabgabe wie dem Lastenausgleich von 1952 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer stehen die Einnahmen aus der Vermögensteuer ausschließlich den Bundesländern zu. Und die sind bis auf Baden-Württemberg arm wie Kirchenmäuse. Im Ländle wird man wahrscheinlich 2013 die strukturellen Haushaltsdefizite abgebaut haben und Überschüsse vorweisen können. Rheinland-Pfalz tritt bis 2020 auf die Schuldenbremse. In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hingegen stemmt man sich gegen eine Kreditobergrenze, um einen ausgeglichenen Haushalt bis 2020 zu erreichen.

Ran an die oberen Zehntausend
Insgesamt taxiert das DIW das Nettovermögen der Deutschen auf sechs bis sieben Billionen Euro. 830.000 Millionäre gibt es laut Goethe-Institut hierzulande. Den Löwenanteil davon besitzen die sogenannten oberen Zehntausend. 143.000 natürliche und 164.000 juristische Personen wie etwa Personenvereinigungen einer GmbH, AG oder Stiftungen. „Eine besondere Belastung dieser Gruppe ist gerechtfertigt, weil die reichsten ein Prozent bereits über 20 Prozent des gesamten Vermögens besitzen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die persönliche Vermögensteuer von einem Prozent erfasst Geld-, Grund- und Betriebsvermögen abzüglich der Freibeträge. Ein Single beispielsweise mit einem Aktien- oder Immobilienvermögen bis zu zwei Millionen Euro unterliegt laut Gesetzentwurf nicht der Steuer. Für Verheiratete gilt ein Freibetrag von vier Millionen Euro. Bei einem Vermögenswert eines Alleinstehenden von drei Millionen Euro schmilzt der Freibetrag auf 500.000 Euro. Auch Personenvereinigungen wie in einer GmbH müssten den Obolus zahlen, wenn die Vermögensmasse mindestens 200.000 Euro beträgt.

Klingt halb so wild, gäbe es da nicht die Gefahr, dass auch weniger Vermögende später belastet werden. „Ist die Vermögensteuer erst mal eingeführt, kann die Schlinge ganz schnell über die Anhebung des Steuersatzes beziehungsweise das Absenken der Freibeträge enger gezogen werden“, schreibt der Branchendienst „Steuertip“.
Die geschätzten Einnahmen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro aus der Vermögensteuer zur Entschuldung heranzuziehen ist ein alter Hut. Als der Ökonom Joseph Schumpeter im Jahr 1919 Finanzminister der jungen Republik Österreich wurde, forderte er eine Kapitalsteuer zur Deckung der Kriegsschulden — und zur Rettung der K. u. k-Währungsunion.

Nicht nur Reiche sind betroffen
Wie in anderen Ländern gibt es in Deutschland mehrere vermögensbezogene Steuern. Ihr Anteil am Steueraufkommen ist mit vier Prozent aber gering. Kassenschlager für den Fiskus sind einkommens- und verbrauchsbezogene Steuern.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird auch als kleine Vermögensteuer bezeichnet. Sie belastet je nach dem Grad der Verwandtschaft und nach Abzug von jeweiligen Freibeträgen den Vermögenszuwachs des Erben oder Beschenkten.

Die Grundsteuern A und B belasten jährlich den Grund- und Immobilienbesitz. Persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Immobilien an. Die persönliche Vermögensteuer zielt auf das Nettovermögen von Wohlhabenden ab. Sie zahlen Vermögensteuer zusätzlich zu Grund-, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Finanztransaktionsteuer belastet Umsätze im Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandel.


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Kommentare zu diesem Artikel

kritiker schrieb:
24.06.2012 13:35:27

Der Fetischismus in Sachen Steuer erreicht inzwischen schon die Grenze des Unverschämten. Bereits die Grundsteuer ist bekanntlich eine Zwangsenteignungssteuer, da von der Substanz und nicht von den Einnahmen besteuert wird. Hier ist der Beweis für das Märchen von dem gerechten Staat erbracht.

khaproperty schrieb:
24.06.2012 13:28:54

Westernhagen und Co. sind degoutant, wenn sie über das Geld anderer ohne den Kopf einzuschalten verfügen.
Sie selbst werden nicht gehindert, zu geben, was ihnen beliebt.
Weder Otto, noch viel andere sind bekannt dafür, unanhängig denken zu können/wollen.

Transzend schrieb:
24.06.2012 11:13:20

Ich lebe von Mieteinnahmen einige Wohnungen in Dortmund. Die Überschüsse dort sind marginal. Neue Steuern würden bedeuten, Mietsteigerungen maximal auszureizen - soweit möglich, Investitionen zu reduzieren, in Wohneigentum umwandeln und meine Lebenshaltungskosten weiter zu reduzieren.

Holgison schrieb:
24.06.2012 10:41:10

Steuern, Steuern und noch mehr Steuern. Der Staat kassiert schon verdammt viel Steuern und Abgaben, wird aber nie müde noch mehr davon zu verlangen.Dem Steuerzahler selbst wird auch nicht geholfen. Schmeißen wir unser Geld doch gleich in den Müll und Leben die kollektive Verarmung.

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