Wenn die Perfomance nicht mehr stimmt
„Lieber Geld verlieren als Vertrauen“, so der Wahlspruch des Unternehmers Robert Bosch. Und was für den 1942 gestorbenen Industriellen galt, gilt für Vermögensverwalter erst recht. Ihr Geschäft lebt vom Vertrauen. Was nicht heißt, dass man Vermögensverwalter nicht kontrollieren sollte (siehe €uro am Sonntag, Nr. 09/2010). Doch wie lange kann man dem Vermögensverwalter vertrauen, wann ist Nachfragen angesagt, wann ein Wechsel? Eine einfache Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Normalerweise bleiben Vermögende ihrem Vermögensverwalter treu. Aber was ist schon normal in diesen Zeiten? So stellt der World Wealth Report der Unternehmensberatung Capgemini fest, dass über 25 Prozent der deutschen Millionäre wegen der Finanzkrise Gelder von ihrem Vermögensverwalter abgezogen oder diesen gewechselt haben. „Mit einer der Hauptgründe für einen Wechsel ist sicherlich mangelnde Performance“, sagt Christoph Weber, Mitgründer und Chef der WSH Deutsche Vermögenstreuhand in Düsseldorf, die für rund 200 Reiche bankgebundene und unabhängige Vermögensverwalter kontrolliert. Doch allein schon festzustellen, was mangelnde Performance ist, bereitet Probleme. Weber: „Hier kommt es immer auf die getroffenen Zielvereinbarungen und den Anlagestil der einzelnen Verwalter an.“ Der Rat des Profis: Man sollte Boom-, Seitwärts- und Baissephasen mit einem Verwalter durchlebt haben, bevor man über die Performance urteilt. „Manche sind in guten Phasen exzellent, andere in schlechten.“
Anders kann es aussehen, wenn der Vermögensverwalter einen Strategiewechsel vollzieht. „Habe ich den Vermögensverwalter eigens wegen seiner speziellen Aktienexpertise ausgewählt, und er investiert auf einmal plötzlich fast ausschließlich in langlaufende Renten, kann das Anlass für einen Wechsel sein“, sagt Weber. So kennt er einen Vermögensverwalter, der sich bei Aktien auf Sondersituationen wie Übernahmen und Squeeze-outs spezialisiert hatte. Nach der Finanzkrise setzte dieser verstärkt auf deutsche Standardtitel. „Dafür gab es gute Gründe; hat aber ein Kunde den Vermögensverwalter bewusst in seinem speziellen Marktsegment eingesetzt, dürfte eine Neuorientierung geboten sein.“
Apropos Finanzkrise: Für Manfred Behling, Geschäftsführer des Starnberger Unternehmens Portfolio Control, das sich ebenfalls auf Überwachung und Kontrolle von Vermögensverwaltern spezialisiert hat, zeigte diese einen Schwachpunkt vieler Vermögensverwalter auf: das Reporting. „Da wurde lediglich berichtet, wie es vereinbart worden war.“ Dass draußen die Finanzwelt unterging, interessierte nur wenige Vermögensverwalter. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Verwalter von sich aus mehr berichtet hätten als vereinbart.“ Sein Rat: In die Vermögensverwaltungsverträge auch dezidiert mit aufnehmen, wie im Krisenfall berichtet werden muss. „Bei konservativen Kunden kann ein Reporting schon notwendig werden, wenn das Depot lediglich zwei oder drei Prozent verloren hat.“
Ein Punkt, den WSH-Chef Weber ähnlich sieht: „Der Umgang mit der Krise hat uns sehr erstaunt. Es wäre zu wünschen, wenn die Vermögensverwalter da viel stärker auf die Kunden zugegangen wären, um diese umfassend über die Situation zu informieren.“ Dagegen habe man Business as usual betrieben. Einige Vermögensverwalter hätten sogar bewusst Kontaktaufnahmen ihrer Kunden abgeblockt. „Viele haben sich eingeigelt und hinter einmal getroffenen Klassifizierungen verschanzt.“ So wurden Depots in der schwersten Finanzkrise seit Jahrzehnten mit 60 anstatt mit 75 Prozent Aktienquote gefahren. „Dabei wäre es angebracht gewesen, auf Kunden zuzugehen und zu sagen, es wäre am sinnvollsten, komplett aus Aktien rauszugehen.“ Ein weiterer Punkt, den beide Kontrollprofis als K.-o.-Kriterium für Vermögensverwalter ansehen: Churning, auf gut Deutsch Gebührenschinderei. Wenn also Depots nur deshalb umgeschichtet werden, weil man so Einnahmen generiert. Ähnlich kritisch: Cross-Selling-Aktionen, d. h., wenn hauptsächlich hauseigene Produkte eingesetzt werden. Ebenfalls regelmäßig von den Kontrolleuren beobachtet: Kick-backs werden nicht weitergereicht, obwohl sie den Kunden zustehen. Ein absolutes „no go“. Unterschiedlicher Meinung sind Behling und Weber, was den Eigentümerwechsel eines Vermögensverwalters betrifft. „Einige meiner Mandanten waren bei der Privatbank Sal. Oppenheim, da deren Eigentümer mit dem gesamten Privatvermögen hafteten“, erläutert Portfolio-Control-Chef Behling. „Weil Oppenheim an die Deutsche Bank ging, wechselten diese Kunden allesamt.“ WSH-Kollege Weber sieht das entspannter: „Viele entwickeln eine Treue zu ihrem Vermögensverwalter. Wenn sich dessen Spielraum bei der Deutschen Bank nicht verändert, ist die Eigentümerfrage nicht so wichtig.“
Wichtig können dagegen selbst Kleinigkeiten werden: So hat der Münchner Anwalt Johannes Fiala, der den Multimillionär Peter S. im 100-Millionen-Euro-Streit mit der UBS vertritt (siehe €uro am Sonntag, Nr. 8/2010), eine Verbindung zu einer ausländischen Bank abrupt beendet. Grund: Unter seinem Kontoauszug fanden sich auch Kontoauszüge anderer Kunden. Diese schickte Fiala postwendend zurück. Die Kündigung gleich hinterher. Begründung: „Wer nicht mal die Poststelle im Griff hat, hat auch sonst nichts im Griff.“
Weitere Warnhinweise, die für einen Wechsel sprechen können: hohe Mitarbeiterfluktuation sowie Verwicklung in Skandale – siehe Datenklau bei der LBS oder der US-Steuerskandal bei der UBS. Wobei für Behling der US-Steuerskandal nicht mal das Schlimmste war. „Meine Mandanten sagen: Die UBS hat in der Finanzkrise so viel eigenes Geld verbrannt – warum sollte die mit meinem Geld besser umgehen?“
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