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aktualisiert: 10.09.2012 14:53

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GEBÜHREN UND ABGABEN

Schornsteinfeger: Der große Kehraus



Kaminkehrer: Hausbesitzer dürfen ab 2013 tiefer in die Tasche greifen
Immobilien : Anfang 2013 fällt das Monopol der Schornsteinfeger. Heizungsbauer machen sich schon warm. Warum Mieter und Vermieter trotzdem nicht davon profitieren.

von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag

Kehrbezirk 0815. Was so abwertend klingt, ist das Revier von Perry Miller. Von den Schloten bis in die ­Kellerschächte des Berliner Bezirks Neukölln erstreckt sich das Reich des Schornsteinfegermeisters und seiner Gesellin Jessica Baschin. Im Namen der Brandverhütung und des Umweltschutzes erfüllen sie hoheitliche Aufgaben. Kein anderer Schornsteinfeger darf ihnen ins Gehege kommen. Dafür sorgt der Gebietsschutz.

Kommunen bedienen sich des Know-hows der Schornsteinfeger und beauftragen sie mit Aufgaben, die sie selbst nicht leisten können. Beliehene Unternehmer oder Handwerker heißen die Bezirksschornsteinfeger im Fachjargon. Ein Kaminkehrer ist eine Art Feuerstätten-TÜV und Umweltsheriff. Er entdeckt Mängel und kann Heizungen stilllegen lassen. Für den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks „ist das ein Beispiel für die flächendeckende Privatisierung öffentlich-rechtlicher Aufgaben“ wie beim TÜV oder der Dekra. Aus der Sicht vieler Verbraucher ist es eine lästige Lizenz zum Abkassieren. Denn für das Kaminkehren und die Feuerstättenschau — also das Nachsehen, ob die Heizungsanlage sicher ist — langen Schornsteinfeger kräftig hin. Grund-, Kehr- und Überprüfungs­gebühr für Öl- und Gasheizungen zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer sowie eventuelle Zuschläge. Angesichts moderner Öl- und Gasbrenner ist für viele Nutzer der Schornsteinfeger so überflüssig wie ein Heizer auf einer E-Lok.

Monopol fällt, Gebühren steigen
Weil die EU-Kommission in dem hoheitlichen Gebietsschutz der Schornsteinfeger einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sah, ist ab Anfang 2013 mehr Wettbewerb zugelassen. Es läuft also der Countdown zum Kehraus für den Gebietsschutz, und freie Heizungsbauer machen sich schon mal warm. Aber Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler will nach Angaben des Immobilieneigentümerverbands Haus & Grund mögliche Einkommenseinbußen der Kehrer durch höhere Gebühren ausgleichen. Für die Feuerstättenschau bei einem Einfamilienhaus sollen beispielsweise die Gebühren um zehn Euro steigen.

Das Ministerium hatte 2010 erstmals eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung in Kraft gesetzt. Das ist die Rechtsgrundlage, um an der Gebührenschraube zu drehen. Ab Anfang 2013 ist nur alle drei Jahre die kostenpflichtige Feuerstättenschau und die Abnahme von neuen und geänderten Feuerungsanlagen ein hoheitlicher Akt, der vom Bezirksschornsteinfeger auszuführen ist.

Bis zum Jahresende 2012 erhält jeder Hauseigentümer den sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin ist geregelt, wann welche Arbeiten in welchem Turnus zu erledigen sind. „Für alle anderen Arbeiten rund um die Anlagen haben Verbraucher ab 2013 freie Wahl“, wie Gerold Happ erklärt, Geschäftsführer sowie Immobilien- und Umweltrechtsexperte bei Haus & Grund. Dann stehe es jedem Eigentümer frei, die im Feuer­stättenbescheid festgelegten Arbeiten von einem Schornsteinfeger seiner Wahl oder einem für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Heizungsbauer durchführen zu lassen. „Es ist zu erwarten, dass die Kosten aufgrund des Wettbewerbs tendenziell sinken werden“, meint Happ. Laut Deutschem Mieterbund würden Mieter hingegen kaum profitieren. Wegen der zentralen Heizungsanlagen zahlen sie bislang die Kosten nur anteilig.

Rund 14 Millionen Öl- und Gas­feuerungsanlagen gibt es hierzulande. Und die müssen regelmäßig gewartet werden. Die Gebühren haben sich noch vor dem Fall des Monopols angeglichen. Vor allem der Pauschalsatz für die Anfahrt des Schornsteinfegermeisters hat sich in den Flächenstaaten erhöht, nachdem bereits in den Stadtstaaten die Pauschalen gestiegen waren. Begründung: Die Anfahrten in den Flächenstaaten sind länger und teurer.

Trostpflaster vom Fiskus
Muss der Kaminkehrer ein zweites Mal anreisen, weil niemand zu Hause war, sind Zuschläge zu berappen. Ein Trostpflaster gibt es vom Fiskus. Von Handwerkerlöhnen bis maximal 6.000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer können Hauseigentümer 20 Prozent absetzen. Dazu zählen auch Gebühren für den Schornsteinfeger. Die Privilegien der schwarzen Zunft beruhen auf dem Schornsteinfegergesetz aus den Jahren 1935 bis 1937. In den Kehr­bezirken, die alle sieben Jahre ausgeschrieben werden, durfte bis jetzt weder ein anderer Schornsteinfeger noch ein Heizungsbauer wildern.

Neue Regeln für Hausbesitzer
Und die einflussreiche Kaminkehrerlobby hat dafür gesorgt, dass Bezirksschornsteinfegern ab 2013 ein Hintertürchen offen bleibt. Denn künftig müssen Eigentümer den Kehrer oder Heizungsinstallateur selbst beauftragen. Im letzteren Fall haben Immobilieneigentümer nachzuweisen, dass alles fristgerecht erledigt ist. Ein Beleg über die erledigte Arbeit muss bis 14 Tage nach Ende der Frist bei dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger vorliegen.

Liegt innerhalb dieser Frist kein Nachweis vor, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde mitteilen. Diese setzt dem Eigentümer erneut eine Frist. Falls dieser die Durchführung der Arbeiten wieder nicht fristgerecht nachweist, beauftragt die Behörde den Bezirksschornsteinfeger mit den Arbeiten und stellt die Kosten dem Eigentümer in Rechnung. Folge: Hausbesitzer zahlen doppelt. In einigen Fällen kann auch ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro fällig werden. Ferner bietet die Neuregelung den Kaminkehrern auch neue Einnahmeperspek­tiven, beispielsweise als Gebäude- oder Energieberater. Das ist bis dato verboten.

Die Kaminkehrerlobby hat für ihre Mitglieder Nischen erhalten können. Zum Dank revanchieren sich die Kaminkehrer gern mal bei den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung: Wer zum Wohle der schwarzen Zunft beiträgt, kann zum Ehrenschornsteinfegermeister ernannt werden.

Teurer ab 2013
Hausbesitzer müssen sich selbst um ihre Brennöfen kümmern und einen Kaminkehrer oder Heizungsbauer beauftragen. Der muss die Feuerstelle binnen 14 Tagen prüfen. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss über Kontrollen informiert werden. Wer die Frist zweimal versäumt, muss mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro rechnen.

Hausbesitzer werden vermutlich mehr zahlen, da die Gebühren nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums erhöht werden sollen. Auch der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks warnt vor höheren Kosten.

Mieter werden höhere Nebenkosten zahlen müssen.

Bildquellen: istock/villiers

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Kommentare zu diesem Artikel

Schorni schrieb:
Wertung: 5/5

18.09.2012 17:02:36

Meiner Meinung nach ist die Öffnung des Marktes mehr als überfällig.Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft und alle Schornsteinfeger die bisher ein gutes Verhältnis zu Ihren Kunden hatten werden auch keine veränderung spüren.Allen anderen empfehle ich www.schornsteinfeger-vergleichen.de

RomanHeit schrieb:
16.09.2012 21:37:27

Wer seinen Bezirksschornsteinfeger nur noch alle 3.5 Jahre sehen und darüber hinaus noch 30% an Schornsteinfegergebühren sparen möchte sollte sich folgende Website ansehen:

http://www.freieschornsteinfegerwahl.de/

Sparen beginnt beim wechseln!

Clemens09 schrieb:
16.09.2012 20:26:57

Leider nur 300 Zeichen, was nicht ausreicht, um diesen Artikel der versuchten Diffarmierung zu überführen. Einige Links sollten beachtet werden:
Geschichte: http://de.wikipedia.org/wiki/Schornsteinfeger#Geschichte

Mängel an modernen Feuerstätten:
http://www.schornsteinfeger-maengel.de/

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