Bundesregierung plant Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke

Ziel des Gesetzentwurfes ist, Abmahnkosten insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet zu begrenzen. Bei der ersten Abmahnung sollen höchsten 155,30 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe soll von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro angehoben werden. Verträge über sogenannte Gewinnspieldienste dürfen künftig nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Verschärfung der Vorgaben für Inkassounternehmen und eine Anhebung der Höchstbußgelder von 5000 auf 50.000 Euro vor. Damit solle Missbrauch durch die "schwarzen Schafe" der Inkassobranche unterbunden werden, heißt es im Entwurf der Bundesjustizministerin. Bevorzugte Opfergruppe unseriöser Inkassounternehmen seien vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher, "die Ziel telefonischer Werbeanrufe geworden sind oder die im Internet in eine sogenannte Kostenfalle geraten sind".
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