Wirtschaftsweiser Feld: Für eine Entwarnung ist es noch zu früh
€uro am Sonntag sprach mit dem Volkswirt über das Urteil, die EZB-Pläne zum weiteren Aufkauf von Staatanleihen und die deutschen Konjunkturperspektiven.
€uro am Sonntag: Herr Professor Feld, das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt unter Auflagen genehmigt. Ist die Euro-Krise jetzt erst mal gelöst?
Lars Feld: Für eine Entwarnung ist es noch zu früh. Wir haben zur Lösung der Euro-Krise von Seiten des Sachverständigenrats bereits einen umfassenden Vorschlag unterbreitet, weil wir davon ausgehen, dass das geplante Finanzvolumen des ESM bei weiteren Turbulenzen in Spanien und Italien nicht ausreichen wird. Um die Eurokrise zu lösen, brauchen wir umfassendere Mechanismen als den ESM.
Nämlich?
Der Sachverständigenrat hat bereits im vergangenen November einen Schuldentilgungspakt vorgeschlagen. Im Kern geht es darum, dass alle Euro-Staaten ihre Schulden, die 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung übersteigen, in einen gemeinsamen Tilgungsfonds einbringen, für den diese Mitgliedsländer gemeinsam haften. Zugleich wird für alle Länder ein Konsolidierungsplan aufgestellt, um die ausgelagerten Schulden binnen 20 bis 25 Jahre zu tilgen. Das wäre aus unserer Sicht eine geeignete Lösung, um die Eurokrise nachhaltig zu lösen.
Die EZB hat gerade angekündigt, erneut in unbegrenztem Umfang Anleihen von klammen Staaten zu kaufen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Bundesrepublik ist mit 27,1 Prozent an der EZB beteiligt. Inwiefern entsteht hier durch die Hintertür ein Haftungsrisiko für Deutschland, das weit über die im ESM vorgesehene Haftungsobergrenze von derzeit 190 Milliarden Euro hinaus geht
Es ist richtig, dass Deutschland über die EZB-Entscheidung indirekt zusätzliche Haftungsrisiken übernimmt. Und in seinem Urteil zu ESM und Fiskalpakt hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Grundlage für die deutsche Beteiligung an der Europäischen Währungsunion ihre Ausgestaltung als Stabilitätsunion ist. Verstöße gegen diese Ausgestaltung als Stabilitätsunion sind als verfassungswidrig einzustufen.
Aber die Verfassungshüter haben eine verbindliche Haftungsgrenze für Deutschland angemahnt. Stehen die EZB-Pläne der Forderung des Verfassungsgerichts nicht entgegen?
Die Urteilsbegründung legt Deutschland auf eine Begrenzung des Haftungsvolumens fest. Verstöße gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenpresse nach Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU sind gemäß dem Urteil verfassungswidrig. Ob das nun bereits durch die jüngste Ankündigung der EZB zu möglichen Anleihekäufen der Fall ist, ist eine andere Frage. Hier kommt es darauf an, ob und in welchem Ausmaß die Grenze zur Fiskalpolitik überschritten wird. Aber am Grundsatz, dass es keine Finanzierung von Staatsdefiziten durch die Notenpresse geben darf, hält das Bundesverfassungsgericht fest.
Viele Ökonomen sehen die jüngste Entscheidung der EZB zu möglichen Anleihekäufen auch mit Blick auf steigende Inflationsgefahren kritisch. Zu Recht?
Absolut. Das Inflationsrisiko würde steigen. Aktuell haben wir hier zwar keine Probleme, weil die Banken in wichtigen Ländern wie Spanien oder Italien sehr restriktiv bei der Kreditvergabe sind, und die Geldmenge M3...,
...also etwa Bargeld, Spareinlagen oder Geldmarktfonds...
...bislang nur moderat gestiegen ist. Außerdem muss man konzedieren, dass die EZB über ein umfassendes Instrumentarium verfügt, um eine mögliche Inflation zu verhindern. Aber politisch wird es für die EZB sehr, sehr schwierig, rechtzeitig und im richtigen Ausmaß zu intervenieren. Das liegt an den hohen Summen, um die es hier geht, und auch daran, dass die Anleihekäufe die Grenze zur Fiskalpolitik überschreiten könnten.
Die Eurokrise belastet die Konjunktur. Auch in anderen Regionen lässt die wirtschaftliche Dynamik nach. Im Wochenverlauf haben das RWI und das Kieler Institut für Weltwirtschaft ihre Prognosen für Deutschland bereits revidiert. Sehen Sie auch für die Prognose des Sachverständigenrats Korrekturbedarf?
Wenn man sich die Zahlen aus dem ersten Halbjahr anschaut und den statistischen Überhang aus dem Vorjahr hinzu rechnet, dann ist die Prognose des Sachverständigenrats aus dem März von 0,8 Prozent Wachstum für 2012 weiter erreichbar. Etwas Wachstum benötigen wir dafür aber schon noch. Seine Prognose für das kommende Jahr wird der Sachverständigenrat Im November veröffentlichen. Ich gehe aber nicht von einem besonders dynamischen Wachstum aus. Im Moment sieht man nicht so recht, woher die dafür nötigen Impulse kommen sollten.
Das heißt für Deutschland?
Wir haben für 2013 keine Prognose genannt. Aber es ist nicht auszuschließen, dass das Wirtschaftswachstum unter einem Prozent liegt.
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