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aktualisiert: 07.02.2012 08:21

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KRANKENVERSICHERUNG

PKV-Beamtentarife exklusiv im Test



Beihilfe-Tarife für Beamte im Test
Werden Beamte krank, zahlt der Staat einen Teil dazu. Euro am Sonntag zeigt die 25 besten Beihilfe-Tarife für Staatsdiener im Leistungsvergleich.

von Erhard Drengemann, €uro am Sonntag

Während die Zukunft der privaten Krankenversicherung für normale Arbeitnehmer und Selbstständige keineswegs sicher ist, kann sich eine Berufsgruppe entspannt zurücklehnen. Denn die speziellen Tarife für Beamte bleiben in der politischen Diskussion außen vor. Staatsdiener zahlen nur zwischen 30 und 50 Prozent vergleichbarer Normaltarife. Neben dem rabattierten Preis noch wichtiger: die Leistungen. Und die sind im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen, mit denen sich 90 Prozent der Bevölkerung begnügen müssen, erstklassig.

Der Premiumkrankenschutz ist seit Kurzem sogar mehr oder minder verpflichtend. Staatsdiener dürfen sich nicht mehr mit Kranken-Alimentation der sogenannten Beihilfe zufriedengeben, sondern müssen die Erstattungslücken durch entsprechenden Krankenvollschutz nachweisen, der auch die finanziellen Restrisiken deckt.

Theoretisch haben Beamte zwei Optionen: Sie können zwischen dem gesetzlichen Kassensystem (GKV) oder den privaten Krankenversicherern (PKV) wählen. Auf GKV-Offerten greifen sie jedoch eher selten zurück, sinnvoll sind diese nur für Alleinverdiener oder Beamte mit vielen Kindern. Denn nur die GKV bietet die Familienversicherung: Einer zahlt, der Rest der Familie ist mitversichert. Sonst ist die GKV für Beamte nicht nur zu teuer, sondern bietet auch weit weniger Leistung.

Im Überblick:
Beihilfe-Tarife für Staatsdiener im Leistungsvergleich (PDF)

Die sogenannten Restkostentarife der privaten Krankenversicherung schließen die Deckungslücke, die individuell nach der jeweiligen Beihilfesituation geschlossen werden muss. Rund 40 Anbieter wetteifern um die Gunst der Staatsbediensteten. Nicht nur traditionelle „Beamtenversicherer“ wie Debeka und HUK-Coburg profitieren auch in den ansonsten für private Krankenversicherer trüben Zeiten von der solventen Klientel. Deswegen haben auch die anderen Wettbewerber die leistungsorientierte Kundschaft entdeckt und umschmeicheln sie mit verlockenden Angeboten. Auffallend bei näherer Analyse: Während für Normalos gern Tarife mit mehr oder weniger hohen Selbstbeteiligungen offeriert werden, finden sich solche für die staatlich Alimentierten nur selten.

Wechseln bleibt schwer
Vor der Entscheidung für den einen oder anderen Anbieter empfiehlt sich in jedem Fall ein harter Policencheck, denn Krankenschutz lässt sich nicht wie eine Auto- oder Hausratversicherung finanziell schadlos so leicht wechseln. Denn auch wenn der Gesetzgeber nun erlaubt, die Altersrückstellungen, die höhere Prämien im Alter abfedern sollen, mitzunehmen — in der Praxis bleiben Hürden und regelmäßig finanzielle Verluste bei einem Wechsel.

„Der Kunde kann sich individuell sein Leistungspaket zusammenstellen und sich so den Zugang zu neuester Medizin und Spezialisten sichern“, sagt Gerd Güssler, Chef des auf Krankenversicherungsvergleiche spezialisierten Softwarehauses KVpro. Das kostet selbst zu den Top-Tarifen Zuschläge, aber Spitzen-Medizin ist nicht zum Nulltarif erhältlich — auch für Privatpatienten.

Die Qual der Wahl lässt sich ohne Expertenrat schwer lösen. Denn die Unterschiede spiegeln sich nicht nur im Preis, sondern vor allem im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags wider. Hilfreich ist dabei das Leistungsrating von €uro am Sonntag (siehe Tabelle unten). Hierbei kommen 26 für die Restkostenpolicen wesentlichen Leistungspunkte auf den Prüfstand.

Die Gleichung „gut = teuer“ und „preiswert = schlecht“ stimmt dabei nicht. Eine gute Leistung muss nicht übermäßig teuer sein — das zeigen die Ergebnisse unseres Ratings (siehe Tabelle unten) eindeutig. Im Gegensatz zu den normalen PKV-Angeboten, die mittlerweile zwischen Kompakt-, Quoten-, Einsteiger- und Normal- sowie Leistungstarifen unterscheiden, beruhen Beihilfeofferten in der Regel auf klassischen Normaltarifen.

Nicht jeder Tarif ist der richtige
Dennoch steht im Ergebnis kein Leistungs-Einheitsbrei, sondern bunte Vielfalt, die auch individuelle Lebenssituationen und/oder Planungen mit berücksichtigen kann. So ist für potenzielle Nachwuchsplaner Beitragsfreiheit bei Elternschaft wichtig. Eine hohe Erstattung bei Psychotherapie ist dagegen immer wichtig — denn solche Erkrankungen bergen ein hohes Kostenrisiko.

Das gesamte Schulnotenspektrum von „1“ bis „6“ findet sich im Gesamtergebnis der 55 untersuchten Tarife wieder, welches aus Platzgründen hier jedoch auf die Top-25 reduziert dargestellt werden musste. Wer eine Top-Bewertung im Preis-Leistungs-Verhältnis erreichen wollte, muss schon einen leistungsstarken Tarif zu günstigen Prämien anbieten. In den Auswertungen werden auch die manchmal unterschiedlichen Ergebnisse zwischen den Geschlechtern deutlich — obwohl das generell höhere Preisniveau für Frauen bereits in die Bewertungsalgorithmen eingearbeitet wurde.

Auf eine Berücksichtigung der Beitragsentwicklung wurde verzichtet. Zum einen, weil es keine seriösen Parameter für eine entsprechende Vorhersage gibt. Zum anderen, weil die Unternehmen solche Daten regelmäßig als Verschlusssache behandeln. Anhaltspunkt für eher unterdurchschnittliches Prämiensteigerungspotenzial kann die bisherige Geschäfts- und Tarifpolitik des Unternehmens bieten: Versicherer mit einem besonders aktiven Tarifwandel („Klipp-Klapp-Tarife“) sind eher anfällig für Tarifvergreisungen (bei geschlossenen Tarifen gibt es keine Neukunden) als Versicherer mit nachhaltig angebotenen Tarifgenerationen.

Im Gegensatz zu „normalen“ Privatversicherten muss sich die Beamten-Klientel wohl auch nur eingeschränkt Sorgen um die Nachhaltigkeit des Systems machen — auch wenn es im Sozialrecht keine Bestandsschutzgarantie gibt. Es ist unwahrscheinlich, dass es sich die Politik mit den Beamten verscherzen wird. Und wenn doch, wird sicher mindestens ein statusbewusster Staatsdiener vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bildquellen: istock

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Kommentare zu diesem Artikel

Alisa01 schrieb:
15.03.2012 10:20:30

Der Vergleich zeigt nicht wirklich alle Fakten auf. Das Kleingedruckte in den Verträgen ist sehr kompliziert, daher kann ich nur raten sich wirklich genau zu informieren, vor Abschluss. Damit war ich zufrieden: www.krankenversicherung-beamte-beamtenanwaerter.de

schlawiner schrieb:
06.02.2012 11:42:09

Diese Beiträge, welche angeführt werden, ist nicht der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung, sondern der Teil, den der Beamte von seinem Nettogehlat selbst zahlen muss. Dem Nichtbeamten wird dies nur gleich abgezogen

Großwildjäger schrieb:
06.02.2012 11:01:45

Wie ist das mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes zu vereinbaren?
Warum müssen Beamte eigentlich weniger bezahlen?
Werden die weniger krank?
Oder muß vielleicht eine Solidargemeinschaft für die Beamten mitbezahlen?
Ist der Gesetzgeber etwa auch Beamter?

patrickstotz@gmx.net schrieb:
06.02.2012 09:31:26

Wozu dient ein solch tendenziöser Artikel? Auch bei Nicht-Beamten beteiligt sich der Arbeitgeber-nur in anderer Form-nämlich als AG Beitrag zur KV anstelle als Beihilfe. Alle Extra-Leistungen müssen Beamte in Form der Beiträge zu ihrer KV selbst tragen.

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