Bundestag beschließt Steuerabkommen mit der Schweiz

Der Opposition hielt er vor: "Wenn Sie Steuerhinterziehung bekämpfen wollen, müssen Sie dieses Abkommen in Kraft setzen. Sonst beladen Sie sich mit der Verantwortung, dass wir weiter auf Zufallsfunde setzen müssen." SPD und Grüne lehnten das Abkommen als "Geschenk an Steuerbetrüger" ab. SPD- und Grün-regierte Länder kündigten bereits an, das Abkommen im Bundesrat zu stoppen. Dann wäre die Ratifizierung gescheitert.
Das Abkommen sieht vor, in die Schweiz transferiertes Schwarzgeld rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Die Steuerhinterzieher bleiben gegenüber den Behörden anonym. Auf künftige Kapitalerträge sollen wie in Deutschland rund 26 Prozent fällig werden. Erbschaften sollen einem "Steuerrückbehalt" in Höhe von 50 Prozent unterliegen oder der deutschen Finanzverwaltung gemeldet werden. Für die Vergangenheit wurde mit der Schweiz eine Nachversteuerung bislang unversteuerten Vermögens in einem "massentauglichen Verfahren" vereinbart. Das Abkommen soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Schäuble hielt der Opposition vor: "Sie werfen die Dinge völlig durcheinander." Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass Gesetze "auch nach unseren Rechtsverständnis" nicht rückwirkend eingeführt werden können. Die Schweiz habe ein Bankgeheimnis und das sei seit 70 Jahren integraler Bestandteil. "Das kann man nicht ändern. Das wäre bei uns verfassungswidrig und in der Schweiz auch."
Gleichzeitig verwies Schäuble darauf, dass 58 Prozent aller Konten und Depots in der Schweiz seit mehr als zehn Jahren bestünden. Wenn das Abkommen demnach nicht zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft trete, seien die Mehrheit der Ansprüche steuer- und strafrechtlich verjährt. Auch den Vorwurf, das Steuerabkommen mit der Schweiz stehe in Widerspruch zur europäischen Gesetzgebung, wies Schäuble zurück.
"Das Abkommen ist von der EU-Kommission geprüft und für gut befunden worden. Es gibt keine europarechtlichen Einwände", betonte er. Wenn jetzt kein Abkommen zustande komme, sei man eben weiter auf Zufallsfunde angewiesen. "Ankauf ist die schlechtere Lösung", sagte Schäuble. "Die bessere Lösung ist, dass wir uns bemühen, dass allgemeine Regeln durch Gesetze und Verträge rechtsstaatlich angewandt werden."
Kontakt zur Autorin: Susann.Kreutzmann@dowjones.com DJG/suk/chg Dow Jones Newswires October 25, 2012 12:29 ET (16:29 GMT) Copyright (c) 2012 Dow Jones & Company, Inc.- - 12 29 PM EDT 10-25-12 BERLIN
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