Offenba(h)rungseid
Bei seiner Vereidigung gelobte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, „Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“. Schaden droht durch die demografische Entwicklung. Rund 2,5 Millionen Deutsche sind aktuell pflegebedürftig. Im Jahr 2020 werden es fast drei Millionen und 2040 etwa fünf Millionen sein. Das kostet Geld — viel Geld.
Schon jetzt reichen die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum, um die laufenden Ausgaben zu decken. Deswegen steigen die Beitragssätze zum Jahreswechsel um fünf Prozent. Das System der deutschen Sozialversicherung stößt an seine Finanzierungsgrenzen. Zwei Auswege aus dem Dilemma bieten sich an: Entweder steigen die Beiträge weiter, oder es gibt eine private Pflegezusatzversicherung nach Art der Riester-Rente, mit der privat Zusatzdeckung geschaffen wird. Das hatte Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag vereinbart. Auf Drängen der Liberalen soll dies noch vor der anstehenden Bundestagswahl Wirklichkeit werden. Die bisher bekannten Rahmenbedingungen für die „Pflege-Bahr“ genannte Förderung:
■ Der Abschluss ist freiwillig.
■ Unabhängig vom Einkommen erhält jeder über 18 Jahre einen Zuschuss von monatlich fünf Euro.
■ Der Bürger soll mindestens ebenso viel aus eigener Tasche zahlen, wie er an staatlichen Zuschüssen erhält. Der Mindestgesamtbeitrag beträgt also zehn Euro.
■ Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine Steuervorteile.
■ Gefördert werden ausschließlich sogenannte Pflegetagegeldpolicen, wie sie bislang schon von den privaten Krankenversicherern angeboten werden. Hier erhält der Versicherte im Leistungsfall pro Pflegetag die vereinbarte Summe.
■ Weitere „Pflege-Bahr“-Voraussetzung: Mindestversicherungssum-
me 600 Euro monatlich oder 20 Euro täglich. Das reicht nicht aus, Leistung ab Pflegestufe I oder II zu versichern. Der Versicherungsschutz greift erst ab Stufe III, die in der Regel mit einem Heimaufenthalt einhergeht.
■ Ein Anspruch auf Pflegeleistungen soll frühestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss entstehen.
■ Versicherer, die solche Produkte anbieten, müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Welche das sind, ist bisher unklar.
■ Es gibt keine Unterscheidung zwischen Männer- und Frauentarifen, keine Risikozuschläge und/oder
–ausschlüsse. Und auch keine altersabhängige Beitragskalkulation. Ob die Tarife mit Alterungsrückstellungen — einem „Sparstrumpf“ gegen steigende Beiträge — kalkuliert sind, bleibt ebenfalls unklar.
■ Pflegefälle sind vom Abschluss ausgeschlossen.
■ Unklar ist bislang auch, ob und wie bereits abgeschlossene Pflegepolicen überführt werden können.
Um all das leisten zu können, will der Bund 100 Millionen Euro bereitstellen. Doch das wird kaum reichen. Wird der „Pflege-Bahr“ so beliebt wie die Riester-Rente — hier nehmen immerhin 50 Prozent der Berechtigten die Förderung mit — laufen jährlich Kosten in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro auf. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten: „Leidtragende sind die Steuerzahler, deren Geld wieder einmal unsinnig eingesetzt wird.“
Der Verschwendung im Großen folgen Wissensdefizite im Kleinen. Die Deckungslücken werden durch den „Pflege-Bahr“ kaum geringer werden. Ein Tagegeld von 600 Euro reicht bei durchschnittlichen Heimplatzkosten von rund 3500 Euro in der Pflegestufe III monatlich bei Weitem nicht.
Ein Beispiel: Ein Durchschnittsrentner erhält rund 1000 Euro Rente monatlich. Es bleibt also eine Deckungslücke von 2500 Euro. Selbst wenn die 600 Euro eingesetzt werden, fehlen noch 1900 Euro. Das sind 22 800 Euro pro Jahr. Reicht die Leistung aus der geförderten Zusatzpflege schon nicht für die schwersten Fälle, so schon gar nicht bei dem überwiegenden Teil der Pflegebedürftigen. Die sind nämlich nicht in Pflegestufe III eingruppiert, sondern zu rund zwei Dritteln in Stufe I und zu weiteren 15 Prozent in Stu-
fe II. In beiden Bereichen versagt also die zusätzliche Absicherung.
„Klassischer Lobbyismus“
Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) wettert: „Eine Verschwendung von Steuermitteln. Klassischer Lobbyismus zugunsten der Versicherungswirtschaft.“ Doch die scheint von den Vorgaben auch nicht begeistert zu sein. „An die Förderwürdigkeit geknüpfte Bedingungen werden die neuen Tarife zwangsläufig teurer machen, als es der bereits heute erhältliche, nicht geförderte Versicherungsschutz ist“, sagt Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK, streut noch mehr Salz in die Wunden: „Um tatsächlich Lücken schließen zu können, müssten sehr hohe Beiträge eingezahlt werden. Geringverdiener können das nicht aufbringen.“
In der Tat können diese sich den Aufwand für die Pflegezusatzversicherung sparen. Sie bekommen im Pflegefall ohnehin staatliche Unterstützung, sprich Sozialhilfe. Für die Besserverdienenden ist der staatliche Zuschuss dagegen ein Mitnahmeartikel. Wirklich sorglos kann nur sein, wer es sich leisten kann, sich ab Pflegestufe I abzusichern.
Wer den geförderten Minischutz (600 €uro ab Pflegestufe III) schon jetzt konventionell versichern möchte, zahlt meist weniger als beim staatlichen Parallelmodell. Das geht aus Berechnungen von €uro am Sonntag auf Basis der Daten des Versicherungsportals KV Pro hervor. Die Eckprämie für einen 25-Jährigen beträgt nur 1,98 Euro, erst ein 65-Jähriger übersteigt den Schwellenwert von zehn Euro — auch gleichaltrige Frauen können so sparen.
Die Pflegeförderung erweist sich für viele als ein teures und überflüssiges Investment — mit staatlichem Segen. Und das von einem Minister, der bis 2009 als Beirat der Ergo-Versicherungsgruppe eigentlich sein Handwerk hätte lernen können. Bahrs Eid könnte schnell zum Offenbarungseid werden.
Pflegestufen und Kosten des Schutzes
Das Bundesgesundheitsministerium hat drei Pflegestufen (PS) definiert. In Klammern die durchschnittliche Monatsprämie für eine Pflegetagegeldpolice, die täglich 100 Euro zahlt, für einen 55-jährigen Mann:
Pflegestufe I: „Erhebliche Pflegebedürftigkeit“. Der Patient braucht mindestens zweimal täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität. Der Zeitaufwand muss dafür täglich 90 Minuten betragen, die Hälfte davon muss auf die Grundpflege entfallen. (70 bis 160 Euro für Leistungen ab PS I.)
Pflegestufe II: „Schwere Pflegebedürftigkeit“. Der Patient braucht mindestens dreimal täglich Hilfe. Der Zeitaufwand beträgt täglich drei Stunden, zwei Stunden davon müssen auf die Grundpflege entfallen. (70 bis 100 Euro ab PS II.)
Pflegestufe III: „Schwerste Pflegebedürftigkeit“. Der Patient braucht jederzeit Hilfe. Der Zeitaufwand hierfür muss täglich fünf Stunden betragen, vier Stunden davon müssen auf die Grundpflege entfallen. (25 bis 35 Euro ab PS III.)
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