Euro-Schuldenkrise: Wer rettet hier eigentlich wen?
In zwei aufeinanderfolgenden öffentlichen Aufrufen und einer dazwischengeschalteten Gegenposition haben an die 400 deutschsprachige Ökonomen auf den jüngsten Eurorettungsgipfel reagiert und versucht, eine langfristigere Perspektive zu den täglichen Euro-Notrettungsaktivitäten der Politik zu geben. Die Aufrufe — den Initiatoren des ersten, Walter Krämer und Hans-Werner Sinn, sei Dank — haben ein erfreulich breites Echo in Medien und Politik gefunden und auch dazu geführt, dass wir unseren Sprachschatz um die Begriffe „Wutökonom“ und „Gutökonom“ erweitern konnten. Auf Diskussionen in anderen Disziplinen wie der Rechts- oder der Politikwissenschaft warten wir bisher vergebens.
Allerdings werden die Unterschiede überzogen dargestellt. Der erste Aufruf warnte vor den Risiken der angedeuteten Rettungsmaßnahmen, der zweite Aufruf (verbunden mit den Namen Martin Hellwig, Gerhard Illing und Jan Pieter Krahnen) betont die Chancen. Wie in einer ökonomischen Debatte nicht anders zu erwarten, geht es um eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der die Befürworter einer Maßnahme den Nutzen betonen, die Gegner deren Kosten.
Verschuldung von Banken
und Staaten ist eng verknüpft
Kernpunkt der Gegenposition (unter anderem Peter Bofinger, Gustav Horn und Michael Hüther) ist, dass bestimmte Dinge nicht gesagt werden sollten, um eine Verunsicherung der Öffentlichkeit zu vermeiden. Darüber hinaus wird überraschenderweise kritisiert, dass die Erstaufrufer dem Ansehen der Wirtschaftswissenschaften Schaden zufügten, da sie keine Lösungsvorschläge unterbreiten. Hätten zum Beispiel die Entdecker des Ozonlochs im Jahre 1985 schweigen und erst an die Öffentlichkeit treten sollen, nachdem sie eine Lösung zur Schließung entwickelt hätten?
Der zweite Aufruf identifiziert die enge Verknüpfung der Verschuldung von Banken und Staaten als Haupthemmnis für die Bewältigung der aktuellen Krise und sieht nun die Chance, durch die Etablierung einer europäischen Bankenaufsicht eine dauerhafte Lösung zu erwirken. Kern der Krise ist, dass überschuldete Staaten geradestehen sollen für die Refinanzierung schwächelnder, überdimensionierter Banken, die sich mit Anleihen ihrer klammen Staaten vollgesogen haben. Die Konsequenz ist, dass Investoren Abstand nehmen und betroffene Staaten und Banken sich nicht mehr oder nur zu extrem hohen Kosten finanzieren können.
Die Erkenntnis, dass es gilt, diesen gegenseitigen Würgegriff von Staaten und Banken zu lösen, ist nicht neu, doch weiterhin geschieht das Gegenteil. Als Empfänger massiver Liquiditätsspritzen der EZB gehören Krisenbanken zu den wichtigen Abnehmern von Staatsanleihen. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) stellt in ihrem Quartalsbericht vom März 2012 fest: „So bedienten sich beispielsweise italienische und spanische Banken der neu verfügbaren Mittel, um ihre Bestände an Staatsanleihen erheblich aufzustocken.“ Allein im Dezember 2011 und Januar 2012 überstiegen die durch spanische Banken getätigten Nettokäufe von Staatsanleihen die Summe von 45 Milliarden Euro. Italienische Banken waren im gleichen Zeitraum mit über 16 Milliarden Euro dabei; und selbst die gebeutelten griechischen und irischen Banken waren Nettokäufer.
Wer rettet hier wen? Retten Regierungen Banken oder retten sich Regierungen — auf Kosten der Steuerzahler — letztlich selbst? Dieses Zusammenspiel von garantierenden Staaten und in Staatsschulden investierenden Banken kann zwar kurzfristig für beide von Vorteil sein, ist aber ein Ritt auf Messers Schneide. Die Nettoaufkäufe erleichtern die Refinanzierung von Staaten, was in der Folge auch die Refinanzierung der Banken begünstigt, da der in den Bankbüchern gestiegene Marktwert der Staatsanleihen wiederum das Insolvenzrisiko der Banken niedriger erscheinen lässt. Die Nachhaltigkeit dieses positiven Zusammenwirkens ist allerdings zu bezweifeln. Im Gegenteil, es dürfte krisenverstärkend wirken, denn diese Wechselwirkung kann sich ins Negative umkehren.
Wie die Zweitaufrufer fordern, ist ein funktionierendes, integriertes europäisches Finanzsystem ein wesentlicher Baustein zur Bewältigung der Krisenursache. Voraussetzung für das „Funktionieren“ ist aber, wie im Beschluss des EU-Gipfels anerkannt, dass „ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken des Eurowährungsgebiets“ existiert. Es ist jedoch blauäugig zu erwarten, dass ein wirksamer Mechanismus bis zur anvisierten Bankenrekapitalisierung implementiert werden kann.
Ein Blick auf Solvency II, die in Vorbereitung befindliche europaweite Regulierung für Versicherer, verdeutlicht das Problem. Die Versicherungswirtschaft ist eine gigantische Risiko- und Kapitalsammelstelle, deren Hauptrisiko das Kapitalanlagerisiko ist. Analog zur Bankenregulierung ist es Ziel von Solvency II, den Kollaps von Versicherungsunternehmen zu verhindern, wozu diese ihre Finanzanlagen je nach Risiko mit zusätzlichem Kapital unterlegen müssen. Wie langwierig die Etablierung einer derart komplexen Regulierung ist, zeigt die Tatsache, dass der Beschluss dazu von der EU-Kommission bereits im Jahr 2007 gefasst wurde, das Inkrafttreten aber erst für 2014 geplant ist.
Die nächste unheilvolle
Umarmung ist eingeleitet
Der Solvency-II-Prozess zeigt auch, dass selbst eine lange und intensive Vorbereitung nicht unbedingt zu einer wirksamen Regulierung führt. Neben eklatanten methodischen Mängeln, die dazu führen, dass die Höhe der Kapitalunterlegung eher einem Zufallsprozess als risikobasierten Regeln folgt, hat politische Einflussnahme bewirkt, dass Eurostaatsanleihen unter Solvency II als risikolose Anlagen eingestuft werden. Mit anderen Worten: Investiert ein Versicherer zehn Millionen Euro in griechische Staatsanleihen, werden ihm keine Sicherheiten abverlangt. Will er aber den gleichen Betrag zum Beispiel breit gestreut in Beteiligungen an deutschen Mittelstandsunternehmen anlegen, muss er noch 4,9 Millionen Euro zusätzliches Risikokapital bereithalten, eine Höhe, die derartige Private-Equity-Anlagen unattraktiv macht. Da die Solvency-II-Regeln in ähnlicher Form auch auf Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung übertragen werden sollen, wird der Weg für weitere unheilvolle Umarmungen geebnet, diesmal zwischen Staaten und Versicherungen bzw. Pensionskassen.
Es ist mehr als blauäugig zu hoffen, dass eine wirksame europaweite Bankenregulierung auf die Schnelle zustande kommen wird. Im Feuer stehende, durch Überlebensinteressen geleitete Regierungen werden ihren Einfluss nutzen, um die akuten Brandherde vor ihrer Tür zu löschen. Die Erarbeitung eines nachhaltigen Brandschutzplans und einer wirksamen Organisation der Feuerwehr gehört nicht zu ihren brennenden Problemen — eher schon, dass Banken, Versicherungen und Pensionskassen auch weiterhin als Großabnehmer von Staatsanleihen herhalten.
Hilfe für Regierung (pdf)
zur Person:
Stefan Mittnik,
Professor für Finanzökonometrie
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Nach Studium an der TU Berlin, der University of Sussex und Promotion an der Washington University lehrte der Autor zunächst in New York
(1987–1994) und in Kiel (1994–2003). Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen empirische Finanzmarktforschung, Risikomanagement und der Interaktion zwischen Finanz- und Realwirtschaft. Professor Mittnik war langjähriges Mitglied des Fachkollegiums Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Bundesbank. An der LMU München leitet Mittnik das Center for Quantitative Risk Analysis, das sich mit der Messung, Quantifizierung und Modellierung
von Risiken befasst.
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