Missbrauchtes Robin-Hood-Prinzip
Nach meiner Wahrnehmung haben zahlreiche Kapitalanleger mittlerweile nicht nur die Sorge, dass die Börsen oder die Kurswerte ihrer Kapitalanlagen fallen könnten, sondern dass ihre Vermögenswerte und ihr Kapital „verfallen“ — im Hinblick auf Gefahren wie Inflation, Steuern, Abgaben oder staatliche Zwangsmaßnahmen. Ebenso ist die Stabilität der Staaten und Währungen wie auch der gesamten Banken- und Finanzsysteme natürlich eine große Sorge für jeden Geldanleger.
Der römische Staatsmann und Vordenker Marcus Tullius Cicero, der in den Jahren 106 bis 43 vor Christus lebte und wirkte, hat eine sehr bedeutende Aussage gemacht in Bezug auf den Staat Rom zur damaligen Zeit: „Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht pleitegehen soll.“ Diese über 2000 Jahre alte Feststellung hat nichts an ihrer Gültigkeit verloren. Das Zitat von Cicero habe ich in den letzten Monaten sehr oft gelesen. Die Notwendigkeit der Forderungen ist dabei sicherlich partei- oder länderübergreifend unbestritten. Aber wie sollen oder können diese Ziele überhaupt erreicht werden?
Tendenz zur Enteignung
nimmt in ganz Europa zu
Die Sagenfigur Robin Hood ist für uns alle eine sympathische Person. Der Ansatz „nehmt es den Reichen und gebt es den Armen“ trifft auf große Zustimmung. Zumindest so lange es nicht um die eigenen, oftmals hart erarbeiteten und angesparten Vermögenswerte geht. Ich bin der festen Überzeugung, dass angesichts der Schuldenkrise viele Staaten die Umverteilung von Vermögenswerten auf den unterschiedlichsten Ebenen vorantreiben werden. Zum einen natürlich durch Steuererhöhungen, durch Inflation und kalte Progression. Aber auch durch Sonderbelastungen auf bestimmte Kapitalvermögen wie Aktien, Edelmetalle oder Immobilien.
Vor allem anscheinend sichere Werte wie Grund und Boden werden in Zukunft weit stärker belastet werden. Immobilienbesitz ist über die Grundbücher eindeutig erfasst und kann eben nicht auswandern oder verlagert werden, im Gegensatz zu mobilem Kapitalvermögen. Die Tendenz der deutlichen Erhöhung der Grunderwerbsteuern in zahlreichen Bundesländern ist für mich dabei ein warnender Vorlaufindikator.
Im benachbarten Ausland stelle ich ebenfalls sehr bedenkliche Entwicklungen fest. Frankreich hat beispielsweise die Besteuerung von Immobilien geändert. Mit der Reform der französischen Vermögensteuer (ISF) wird damit einem — auch bei ausländischen Immobilienbesitzern in Frankreich — sehr beliebten Steuersparmodell der Riegel vorgeschoben.
Auch Spanien fasst die Besteuerung von Immobilien mittlerweile weit strenger. So erhöhten die spanischen Baleareninseln wie Mallorca die Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufe zum 1. Mai 2012 auf zehn Prozent für Immobilientransaktionen ab 700.000 Euro. Ebenso wurde die Vermögensteuer wieder eingeführt, welche im Jahr 2008 abgeschafft worden war. Eine weitere Einnahmequelle für klamme Staaten ist die Erbschaftsteuer. Und auch eine Besteuerung von physischen Edelmetallen halte ich in der Zukunft für sehr wahrscheinlich.
Wer jetzt argumentiert, dass so weit gehende Umverteilungen oder gar Enteignungen von privaten Vermögenswerten in unserem demokratischen Rechtsstaat schon aufgrund unserer Gesetze nicht möglich wären, liegt leider falsch. Zum einen können Gesetze — gerade in Krisenzeiten — geändert werden. Zum anderen ist das in Deutschland überhaupt nicht notwendig. Denn Umverteilung und Enteignung sind eindeutig durch unser derzeitiges Grundgesetz gedeckt — nachzulesen in Artikel 14. Dort steht:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Auch der in der Europäischen Union sehr einflussreiche luxemburgische Politiker Jean-Claude Juncker stützt diese Ansichten — und vor allem die staatlichen Möglichkeiten — ganz klar. Als Rechtfertigung muss auch noch der Glaube herhalten: „In der christlichen Soziallehre heißt es, Eigentum verpflichtet. Also verpflichten wir das Eigentum“, so Juncker. Im Klartext bedeutet dies: Wir planen, Eigentümer zukünftig im Bedarfsfall zu enteignen. Nicht einmal vor dem Hintergrund der Gesetzeslage, sondern mit dem Argument der christlichen Nächstenliebe. In Deutschland wird hierfür aus meiner Sicht der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ oft missbraucht. Die Antwort auf einen ausufernden Kapitalismus darf nicht der Sozialismus sein, sondern die Rückbesinnung auf die grundlegenden Werte der sozialen Marktwirtschaft.
Vom „Reichsnotopfer“ zum
„Solidaritätszuschlag“
Geschichte wiederholt sich nicht unbedingt, aber es gibt viele Beispiele, wo sich historische Entwicklungen zumindest reimen. In den 20er-Jahren gab es in Deutschland ein „Reichsnotopfer“, das Vermögensinhaber um rund 60 Prozent enteignete. Auch eine Hauszinssteuer auf Immobilien gab es damals, die fast 20 Jahre Gültigkeit hatte. Der — eigentlich zeitlich befristete — Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Deutschen Einheit ist ebenfalls so ein Beispiel. In der berechtigten Freude über die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes haben wir diese Belastung grundsätzlich positiv aufgenommen — und uns an die Sondersteuer längst gewöhnt.
In der heutigen Zeit werden nun absolut abstrakte Begriffe wie ESM, EFSM, EFSF, Soffin oder Target2 für die staatlichen Rettungsschirme Europas verwendet, deren Zusammenhänge kein Bürger mehr versteht. Ehrlicher wäre für mich die Bezeichnung Euro- oder Europanotopfer. Alle deutschen Kapitalinhaber und Steuerzahler opfern nämlich im wahrsten Sinne des Wortes Teile ihres Vermögens, da früher oder später diese eingegangenen Bürgschaften und Zahlungsverpflichtungen an sie weitergereicht werden müssen.
Anlegern eröffnet sich trotz dieser negativen Rahmenbedingungen der Weg, steuerlich und rechtlich intelligent in reale Werte ohne anhaftende Schulden zu investieren. Das allerdings erfordert professionelle Beratung.
Internationaler Index der Eigentumsrechte (pdf)
zur Person:
Markus Miller,
Geschäftsführer von Geopolitical.biz
Der Autor ist ausgebildeter Bankkaufmann und hat an der Universität Freiburg Vermögensmanagement studiert. Er war für verschiedene renommierte Privatbanken tätig, u. a. in den Bereichen Private Banking, Internationales Vermögensmanagement, Discount Brokerage, Treasury, Business Development sowie Forschung und Entwicklung von innovativen Produkt-, Anlage- und Dienstleistungskonzepten.
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