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02.07.2011 06:00

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STEUERN

Trotz Finanzamt mehr Geld im Alter



Wer morgen die Hände in den Schloss legen will, sollte heute handeln
Auch im Ruhestand hat man vor dem Fiskus noch lange keine Ruhe. Doch häufig wissen Rentner gar nicht, wie viel Steuern sie bezahlen müssen. Eine Orientierungshilfe.

von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag

Johann Friedrich Miegel ist besorgt. Früher, als er noch gearbeitet hat, wusste er Bescheid, was er dem Fiskus zu zahlen hatte. Nun ist er ratlos. „Muss ich als Rentner Steuern zahlen?“, fragt er sich. „Es muss einen Freibetrag geben“, so viel weiß Miegel schon. Aber wie hoch der ist, weiß er nicht. Dazu kommt die Angst vor einer möglichen Steuernachzahlung. Immerhin bekommt Miegel seit 2005 Rente, seine Frau Gisela seit einem Jahr.

Doris Spickenbaum kennt Fälle wie den von Johann Friedrich Miegel gut. Sie arbeitet für die Beratergruppe Steuerberater für Senioren (SFS). Zum Gespräch in der SFS-­Geschäftsstelle in Bottrop ist Miegel mit einem großen Ordner voller Unterlagen erschienen. Bescheinigun­gen über die gesetzliche Rente sowie Kontoauszüge und die Rentenbescheide seiner Frau hat er mitgebracht.

Während der 72-Jährige seine Lesebrille sucht, durchblättert die Steuerberaterin den Ordner. „Wenn mich mein erster Eindruck nicht täuscht, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen“, sagt sie. Der Rentner horcht auf und schaut plötzlich drein wie ein Schuljunge, der einen Sechser erwartet aber einen Dreier bekommen hat. „Aber ich werde mir die Unterlagen noch einmal genau anschauen“, ergänzt Spickenbaum. Miegel willigt ein, schließlich will er ganz sicher sein.

50 Euro verlangt SFS für so einen Steuercheck. Nicht viel, wenn man bedenkt, dass die Seniorenberater zum Teil stundenlang über den ihn anvertrauten Akten sitzen. „Auch die Gespräche dauern eher länger“, weiß Spickenbaum. Denn oft sind ihre Gegenüber zum ersten Mal bei einem Steuerberater und haben viele Fragen. Die Steuerberaterin empfiehlt, den Check einmal im Jahr machen zu lassen, da sich die Vermögensverhältnisse laufend ändern können. Die 60-Jährige hat bereits über 100 Senioren beraten. Sie spricht mit ihren Klienten laut und in kurzen, klaren Sätzen. Manches muss sie zweimal erklären. „Junge Kollegen wären dafür zu ungeduldig“, glaubt sie. Das Konzept von SFS scheint aufzugehen: dass Steuerberater, die selbst kurz vor dem Ruhestand stehen, Rentner auf Augenhöhe beraten. „Der positive Nebeneffekt ist, dass uns zufriedene Rentner auch gern an ihre Kinder und Enkelkinder weiterempfehlen“, sagt Niederlassungs­leiter Ralf Niewald.

Alle, die vor 2005 in Rente gingen, müssen seit sechs Jahren auf 50 Prozent ihrer gesetzlichen Rente Steuern zahlen. Die nachfolgenden Rentnergenerationen werden in Jahrgänge eingeteilt. Die Freigrenzen sinken, je später man in Rente geht. Wer ab 2040 zum ersten Mal seine Rente bekommt, muss sie komplett versteuern. Im Amtsdeutsch nennt sich das nachgelagerte Besteuerung, denn gleichzeitig werden die Beträge, die man einzahlt, schrittweise steuerfrei gestellt.

Jedoch müssen auch heute noch viele Rentner keine Steuern zahlen – wie die Eheleute Miegel. Sie haben – ihre Freigrenzen und die Werbungskosten von 102 Euro abgerechnet – im Jahr weniger als 16.008 Euro zu versteuerndes Einkommen. Für Alleinstehende gilt: Das Einkommen wird erst oberhalb der Grenze von 8.004 Euro versteuert.

Pensionäre, also Staatsdiener, die vor dem Jahr 2006 in Pension gegangen sind, haben einen Freibetrag von 40 Prozent, höchstens aber 3.000 Euro nebst einem Zuschlag von maximal 900 Euro. Auch Pensionen werden schrittweise höher besteuert. Wer 2040 in Pension geht, muss 100 Prozent versteuern. Betriebsrenten sind komplett steuerpflichtig, wenn sie steuerfrei eingezahlt wurden.

Wegen der Steueridentifikationsnummer kommen in diesem Jahr besonders viele Rentner zu Steuerberatern. Seit diesem Jahr gilt für jeden Bundesbürger in Steuerangelegenheiten nur noch diese eine Kennzahl. Sie sorgt dafür, dass der Fiskus ganz genau weiß, wer welche Einkünfte bezieht und wie er sie versteuern muss. Bei jeder Transaktion hinterlässt der Bürger diese elfstellige Nummer wie einen Fingerabdruck. Der Fiskus kann nun noch genauer hinschauen. „Immer mehr Rentner bekommen eine Aufforderung, eine Steuererklärung zu machen“, weiß Stefan Thiem, Anwalt und Steuer­berater bei der Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem in München. „Es wurden sogar bereits Steuerstrafverfahren eingeleitet. Wer sich nicht erklärt, riskiert eine Steuerhinterziehung“, sagt Thiem.

Wer weniger als 8.004 oder als Ehe­paar 16.008 Euro zu versteuern hat, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und die Abgeltungsteuer sparen. Liegt die Bescheinigung bei der Bank vor, behält sie die Abgeltungsteuer nicht ein. Ein lohnender Kniff für Rentner, deren Kapitaleinkünfte 801 Euro – oder gemeinsam mit dem Partner 1602 Euro – übersteigen und die dadurch noch immer nicht über dem Freibetrag landen. Die Bescheinigung gilt für drei Jahre und muss dann bei der Bank erneuert werden. Doch der „Persilschein“ gilt nicht für alle Kapitalerträge: „Ruheständler, die ausländische thesaurierende Fonds besit­zen, müssen diese ohnehin erklären“, sagt Thiem, desgleichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Wie alle anderen Steuerzahler ­haben auch Rentner einige Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu drücken. So können Ausgaben für medizinische Hilfsmittel wie die Brille die mögliche Steuerlast mindern.

Bei Leistungen aus einer Lebensversicherung besteht ein Unterschied zwischen Altverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, und Policen jüngeren Datums. Altverträge, die mindestens zwölf Jahre bespart wurden, sind steuerfrei. Bei den neuen Verträgen verlangt der Fiskus auf die Hälfte der Erträge Steuern, aber nur, wenn der Sparer älter als 60 Jahre ist und mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat – wer vorher aussteigt oder jünger ist, zahlt voll.

Bildquellen: istock

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