Das Gold-ABC

Von A wie Abgeltungssteuer bis D wie Diversifikation
Abgeltungssteuer:
Fällt beim Verkauf von Goldbarren und –münzen nicht an. Beim Kauf von Wertpapieren wie Goldminen-Aktien, Gold-ETFs oder Gold-Zertifikaten werden Kursgewinne hingegen mit 25% versteuert.
Agio:
Auch Aufgeld oder Aufschlag. Bezeichnet die Preisdifferenz zwischen dem Wert eines Anlageproduktes und dem dafür zu zahlenden Preis. Neben Kosten für Logistik und Prägung (bei Münzen) können auch die Handelsspanne und Steueraufschläge die Preisdifferenz nach oben treiben.
Altgold:
Gold, das bereits in Schmuck, Uhren, ect. verarbeitet wurde, wird Altgold genannt. Die Ankaufkosten variieren stark und hängen – neben dem aktuellen Goldpreis – insbesondere vom Zustand und der Reinheit des Goldes ab. Ankäufer bewerten das Altgold je nach Karat und Gewicht.
Beim geplanten Verkauf von Altgold empfiehlt es sich, Angebote bei verschiedenen Juwelieren einzuholen. Sollte man einen größeren Batzen Altgold versilbern wollen, ist eine Scheideanstalt der ideale Ansprechpartner. Dort wird das Altgold eingeschmolzen und ermittelt, wieviel Edelmetall sich tatsächlich im Schmuckstück oder der Uhr befindet. Anhand des exakten Feingoldanteils erzielt man so häufig die fairsten Preise.
Anlagegold/Anlagemünze:
Anlagemünzen, auch Bullionmünzen genannt, sind Edelmetallmünzen, die in hohen Stückzahlen geprägt werden. Bei Anlagemünzen werden nur die Kosten für die Prägung und den Vertrieb auf den Edelmetallwert aufgeschlagen - Sammleraufschläge gibt es hier – ebenso wie bei Barren (Bullions) nicht.
B:
Barren:
Goldbarren sind zur Absicherung größerer Vermögenswerte gedacht. Die gängigsten Größen, in denen Goldbarren angeboten werden, sind 10g, 20g, 50g, 100g, 500g und 1.000g. Es sind jedoch auch 1g-Barren verfügbar, wobei für die Herstellung nahezu die gleichen Kosten anfallen, wie für die ebenfalls verfügbaren 25kg-Barren, bei denen sich die Frage nach der Lagerung stellt. In die Goldbarren werden neben dem Gewicht auch die Herkunft und möglicherweise eine Seriennummer eingestanzt. Goldbarren sind ab einer Feinheit von 995 von der Mehrwertsteuer befreit, auch Abgeltungssteuer fällt beim Verkauf nicht an.
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Bruchgold:
Als Bruchgold wird „Altgold“ bezeichnet, das im eigentlichen Sinne „gebrochen“ oder beschädigt ist. Es kommt daher seinem Nutzen (zum Beispiel als Schmuckstück oder Uhr) nicht mehr nach, da es nur noch aus Teilstücken besteht. Auch zerkratzte Münzen, deren Sammlerwert stark gesunken ist, werden zu Bruchgold gezählt.
D:
Diversifikation:
Diversifikation ist einer der Hauptgründe für Anleger, Gold ins Depot aufzunehmen. Darunter versteht man die Streuung einer Kapitalanlage mit dem Ziel, das Risiko zu minimieren.
Dollar:
Gold wird am Finanzmarkt überwiegend in Dollar gehandelt, da dieser noch immer als Leitwährung gilt. Ein starker Dollar geht oft mit einem sinkenden Goldpreis einher, denn das Edelmetall wird für Anleger außerhalb der USA teurer, je stärker sich die US-Währung zeigt. Steigt der Goldpreis hingegen, schwächelt der Greenback häufig.



