Urteil: 'Hartz-IV-Rebellin' muss neue Stelle zunächst antreten


HAMBURG (dpa-AFX) - Die als "Hartz-IV-Rebellin" bekanntgewordene Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss einen neuen Posten in der Hamburger Sozialbehörde auch gegen ihren Willen zunächst antreten. Nach dem Arbeitsgericht wies am Donnerstag auch das Landesarbeitsgericht ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab. Hannemann, die nach eigenen Angaben bis Ende des Monats krankgeschrieben ist, will zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona. Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen das "System Hartz IV" kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten. Hannemann kandidiert bei der Bürgerschaftswahl 2015 für die Linken./klm/DP/bgf

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