Die Annahme des Antrags durch die EMA bedeutet, dass
Valnevas Impfstoffkandidat VLA2001 das rollierende Prüfverfahren verlässt und das formale Prüfverfahren durch den EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) beginnt, so Valneva. Wenn der Ausschuss eine positive Stellungnahme abgibt, wird die EU-Kommission die Empfehlung prüfen und eine endgültige Entscheidung über den Antrag treffen. Valneva hat einen inaktivierten COVID-19-Vollvirusimpfstoff entwickelt, der im Vergleich zu den von Moderna, Pfizer und Biontech und anderen entwickelten als traditionellerer Impfstoff gilt.
Impfpflicht in Pflege hat bislang keine großen Folgen - Bericht
Die Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich hat in der Branche einem ZDF-Bericht zufolge bisher zu keinen ernstzunehmenden Folgen für die Patientenversorgung geführt. "Es ist zu Personalausfällen gekommen, aber nicht im befürchteten Ausmaß", sagte die Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Pflegerats, Ute Haas. Sie sehe zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Auswirkungen für die Pflegebranche. Laut ZDF-Bericht verzeichnen die Behörden bundesweit fast überall hohe Impfquoten unter den Beschäftigten. In Schleswig-Holstein waren mehr als 97 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen immunisiert, nur knapp 3 Prozent nicht. In Niedersachsen lag die Quote der Ungeimpften bei 4,6 Prozent, in Bayern bei etwa 4,6 Prozent und in Brandenburg bei etwa 6,1 Prozent. Nur in Sachsen war die Quote laut dem Bericht deutlich höher. Dort waren 100.000 von insgesamt 300.000 Beschäftigten in dem Bereich ungeimpft, also etwa ein Drittel. Die Gesundheitsämter werteten die Meldungen zu Ungeimpften aber noch aus, berichtete das ZDF.
Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin erfolglos
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen ist gescheitert. Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt, denn der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht.
An der EURONEXT geht es für die Valneva-Aktie am Donnerstag zeitweise um 10,28 Prozent nach oben auf 11,05 Euro.
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