EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.09.2024 / 10:10 CET/CEST
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München, den 11.09.2024
Im Zeitraum vom 02. September 2024 bis einschließlich 06. September 2024 hat die Allianz SE insgesamt 269.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. August 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
02.09.2024 |
60.000 |
281,5983 |
03.09.2024 |
45.000 |
281,9880 |
04.09.2024 |
57.000 |
281,5019 |
05.09.2024 |
35.000 |
283,7030 |
06.09.2024 |
72.000 |
281,7987 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 19. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 847.360 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
11.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Allianz SE |
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Koeniginstr. 28 |
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80802 Muenchen |
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Deutschland |
Internet: |
www.allianz.com |
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Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1986147 11.09.2024 CET/CEST
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