KAP AG: Fehler im IFRS-Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der KAP AG zum 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
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Quelle: BaFin
Nachrichten zu KAP AG
Analysen zu KAP AG
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| 29.02.2008 | KAP Beteiligungen kaufen | Falkenbrief |
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| 29.02.2008 | KAP Beteiligungen kaufen | Falkenbrief |
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