KAP AG: Fehler im IFRS-Konzernabschluss

29.10.25 11:00 Uhr

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Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der KAP AG zum 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin

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Quelle: BaFin

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29.02.2008KAP Beteiligungen kaufenFalkenbrief
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