Marburger Bund ruft zum Warnstreik auf
FRANKFURT (dpa-AFX) - Angesichts stockender Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund am kommenden Montag zu einem Warnstreik in Hessen aufgerufen. Nach Angaben der Gewerkschaft seien in Hessen rund fünfzig kommunale Krankenhäuser zum Streik aufgerufen - bundesweit sind es 60.000 Mediziner. Vorausgegangen waren zwei aus Sicht der Gewerkschaft erfolglose Verhandlungsrunden mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA).
"Wir begegnen nur Blockaden und Hindernissen", sagte Christian Schwark, Landesverbandsvorsitzender des Marburger Bundes Hessen. Die kommunalen Krankenhäuser ließen in den Tarifverhandlungen wertvolle Zeit verstreichen - "absichtlich, ohne dass erkennbare Fortschritte in den Verhandlungen gemacht werden". Schwark führte aus: "Wir begegnen einer Hinhaltetaktik, die jede Form von Wertschätzung vermissen lässt."
In den Tarifverhandlungen fordert der Marburger Bund eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr. Außerdem soll es eine Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit geben. Die zentrale Kundgebung des bundesweiten Warnstreiks soll am Montag auf dem Römerberg in Frankfurt am Main (13 Uhr) stattfinden. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und VKA sollen am 17. und 18. September in Berlin fortgesetzt werden.
Arbeitgeber: Überzogene Forderungen
Die Arbeitgeber halten die Forderungen der Gewerkschaft für deutlich überzogen. "Es ist für uns schwer verständlich, dass die Ärztegewerkschaft in dieser für uns Krankenhäuser prekären Situation zu Warnstreiks aufruft", sagte VKA-Verhandlungsführer Dirk Köcher. Die Ärzte hätten erst im April 2024 eine Anhebung ihrer Bezüge um vier Prozent erhalten. Viele kommunale Krankenhäuser befänden sich in einer finanziell prekären Situation.
Der Marburger Bund Hessen hat nach eigenen Angaben den vom Streik betroffenen Krankenhäusern Notdienstvereinbarungen angeboten, um eine notfallmäßige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die dafür notwendige Mindestausstattung im ärztlichen Dienst entspricht der personellen Besetzung, wie sie üblicherweise an Wochenenden dienstplanmäßig vorgesehen ist./lfo/DP/ngu