UPDATE3/Energiekonzerne haben Anspruch auf Entschädigung nach Atomausstieg
Werte in diesem Artikel
--Bundestag muss bis Mitte 2018 Entschädigungsregelungen beschließen
--Eigentumsfreiheit der Versorger ist beeinträchtigt
--Konzerne begrüßen Urteil
--Linke spricht von bitterer Pille
(NEU: Statements Eon, Vattenfall, DIW)
Von Jenny Busche und Christian Grimm
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall sind mit ihren Klagen gegen den Atomausstieg teilweise erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Dienstag, dass der Gesetzgeber bis Mitte 2018 Nachbesserungen beim Atomausstiegsgesetz vornehmen müsse und den Unternehmen eine Entschädigung zustehe.
Mit dem Urteil fließt den Konzernen noch kein Geld zu. Es schafft aber die Grundlage dafür, dass der Bundestag Entschädigungsregelungen beschließen muss und die Unternehmen gegebenenfalls ihre Ansprüche in weiteren Verfahren durchsetzen können. Durch die fehlenden Entschädigungsbestimmungen im Atomausstiegsgesetz, "werden die durch die Eigentumsgarantie geschützten Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen unzumutbar, teilweise auch gleichheitswidrig beschränkt", urteilte das Bundesverfassungsgericht. Außerdem verstoße es gegen das Grundgesetz, dass die gesetzlichen Bestimmungen keinen Ausgleich für getätigte Investitionen vorsehen. Das sei mit dem Schutz des Eigentums in Artikel 14 des Grundgesetzes unvereinbar.
Aktien der Atomkonzerne im Plus Am Aktienmarkt kommen die Nachrichten gut an: Der Kurs des Eon-Papiers verbessert sich um knapp 5 Prozent. Die RWE-Aktie legt rund 3 Prozent zu. "Mit dem heutigen Urteil des höchsten deutschen Gerichts haben wir in einer für uns fundamentalen Rechtsfrage Klarheit für unser Unternehmen und seine Eigentümer", erklärte der Chef der RWE Power, Matthias Hartung. "RWE wird nun die schriftliche Urteilsbegründung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden." Erst danach könne Genaueres über die Höhe der Entschädigung gesagt werden. RWE sei zu Gesprächen mit der Politik zur Umsetzung des Urteils bereit, ergänzte Hartung.
Auch EON begrüßte das Urteil und kündigte die Bereitschaft zu Gesprächen mit der Politik an. "Solche Gespräche werden möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit kurzfristigen Zahlungen rechnet das Unternehmen daher nicht", teilte Eon mit. Eine positive Reaktion kam auch von Vattenfall. Das Urteil bestätige "eindrücklich, dass die gesetzliche Sofort-Abschaltung der von Vattenfall betriebenen Kraftwerke die Eigentumsgarantie, den Gleichheitssatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt hat", hieß es in einer Pressemitteilung des Konzerns.
Eon, RWE und Vattenfall hatten in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, da sie in dem Atomausstiegsgesetz von 2011 eine Enteignung sehen. Allein Eon bezifferte den Schaden, der dem Konzern durch den Atomausstieg entstanden sei, auf etwa 8 Milliarden Euro. RWE und Vattenfall nannten keine Summen.
Der Verfassungsrechtler Christian Kirchberg erklärte im Fernsehsender Phoenix, dass es sich beim zweiten Atomausstieg nach dem Gau im japanischen Fukushima nicht um eine Enteignung handele, sondern um eine Beeinträchtigung der Eigentumsfreiheit. "Deshalb hätte eine Entschädigung vorgesehen werden müssen", sagte Kirchberg.
Der Rechtsexperte erwartet, dass der Staat die durch den beschleunigten Atomausstieg verloren gegangenen Reststrommengen mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag, vielleicht sogar einem Milliardenbetrag, kompensieren muss. Der beschleunigte Ausstieg aus der Kernkraft verkürzte die Restlaufzeit der Atommeiler und damit die zu produzierende Menge Strom.
Linke spricht von bitterer Nachricht für Steuerzahler Der Energieexperte der Linken, Hubertus Zdebel, sprach von einer bitteren Pille für die Steuerzahler. Die Kompensation wird aus seiner Sicht aber kleiner ausfallen als von den Konzernen angemeldet. "Nach diesem Urteil steht den Atomkonzernen RWE, Eon und Vattenfall deutlich weniger Entschädigung zu als die von ihnen erwarteten 20 Milliarden Euro", sagte Zdebel. Er verlangte, dass das laufende Gesetzgebungsverfahren über die Bezahlung der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls unterbrochen werden müsse. Eine Enthaftung der Konzerne für die Risiken des Atomausstiegs dürfe es nicht auch noch geben.
Kritik kam auch von Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Das Urteil werde "die Steuerzahler teuer zu stehen kommen", sagte Kemfert laut einer Mitteilung. "Diese tragen ohnehin schon einen Großteil der finanziellen Risiken, denn die Energiekonzerne können sich mit einer Zahlung in einen Fonds für Rückbau der Atomkraftwerke und Entsorgung des Atommülls von jedweder weiterer Haftung freikaufen." Nun werde der Atomausstieg für die Allgemeinheit noch teurer als gedacht.
Die Bundesregierung hatte Ende 2010 die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert, nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima im darauffolgenden März nahm sie diese Verlängerung zurück und beschloss den vollständigen Atomausstieg bis 2022. Der Bundestag muss nun bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Entschädigungsregelungen schaffen.
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December 06, 2016 07:59 ET (12:59 GMT)
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