Deutsche Top-Ökonomen bewerten Karlsruher OMT-Urteil konträr
Von Christian Grimm
BERLIN (Dow Jones)--Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) hat unter Deutschlands Top-Ökonomen widerstreitende Reaktionen hervorgerufen. Während der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, und der Wirtschaftsweise Lars Feld den Richterspruch lobten, ließ Ifo-Chef Clemens Fuest kein gutes Haar daran.
"Das Bundesverfassungsgericht hat eine kluge Entscheidung getroffen und einen Rückzieher von seiner ersten Entscheidung vom Januar 2014 gemacht", meinte Fratzscher. Es erkenne nun die Autorität des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Fragen der EZB an. Fratzscher glaubt nicht, dass die Karlsruher Richter das im Urteil eingebaute Hintertürchen tatsächlich nutzen werden. "Das wird in der Realität nichts Grundlegendes an den Handlungsoptionen der Europäischen Zentralbank ändern." Die angemahnte Kontrolle der Währungshüter durch Bundesregierung und Bundestag nannte er eine "zahnlose Bestimmung".
Kluge Entscheidung oder erhebliche Risiken Der Wirtschaftsweise Feld sprach ebenfalls von einer "klugen Entscheidung". Das höchste deutsche Gericht habe die Europäische Union vor einer institutionellen Krise bewahrt, sagte der Professor von der Universität Freiburg und Leiter des Walter Eucken Instituts der Rheinischen Post. Feld glaubt allerdings nicht, dass der Beschluss das Vertrauen der Deutschen in die EZB stärken kann.
Kritik kam hingegen aus München vom neuen Chef des Ifo-Instituts. "Die Richter haben gegenüber ihrem Vorlagebeschluss von 2014 eine Kehrtwende vollzogen und es nicht gewagt, die EZB beim Kauf von Staatsanleihen stärker in die Schranken zu weisen", monierte Clemens Fuest. Das sei "schade", da das OMT-Programm in erster Linie dazu diene, hoch verschuldeten Staaten den Zugang zu Krediten zu erhalten. "Die damit verbundenen Risiken tragen die deutschen Steuerzahler mit, ohne dass der Bundestag zugestimmt hat", sagte Fuest.
OMT-Programm bisher nicht im Einsatz Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag die verschiedenen Verfassungsbeschwerden gegen die Outright Monetary Transactions (OMT) entweder verworfen oder zurückgewiesen. Vor zwei Jahren waren die obersten deutschen Richter noch zu dem Schluss gelangt, das Programm verstieße gegen das Grundgesetz. Sie verwiesen den Fall danach an den EuGH zur Klärung. Der EuGH hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass das Handeln der EZB von europäischem Recht gedeckt sei.
Das OMT-Programm wurde 2012 vom Rat der EZB beschlossen, kam aber bisher nicht zum Einsatz. Es berechtigt die EZB zum Kauf von Staatsanleihen einzelner Euro-Staaten, denen der Staatsbankrott droht. Die OMT haben mit dem laufenden Wertpapierkaufprogramm der Zentralbank formal nichts zu tun.
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June 21, 2016 07:07 ET (11:07 GMT)
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