Ihre Vorteile im Überblick

Corona-Konjunkturpaket der Regierung: So profitieren Sie von den 130 Milliarden

130 Milliarden Euro will der Staat ausgeben, um die durch das Coronavirus gebeutelte Wirtschaft wieder anzukurbeln. Doch wie können Sie davon am besten profitieren? Wir verraten Ihnen, was das Corona-Konjunkturpaket für Sie als Verbraucher bedeutet. Gleich zu Beginn lesen Sie die besten Tipps und erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Corona-Konjunkturpaket - Empfehlungen & Tipps

Das Corona-Konjunkturpaket umfasst viele Maßnahmen, die privaten Haushalten helfen - darunter auch eine Senkung der EEG-Umlage.
Unsere Empfehlung: Sowohl die Hersteller als auch der Staat bezuschussen den Kauf eines E-Autos. Falls Sie also schon immer mit dem Gedanken gespielt haben, würde es sich jetzt besonders lohnen.
In unserem Artikel finden Sie alle Vorteile, die sie als privater Verbraucher vom Corona-Konjunkturpaket haben.

Corona-Konjunkturpaket - das Wichtigste in Kürze

Die Bundesregierung hat ein 130 Milliarden schweres Maßnahmenpaket erstellt, um in der Corona-Krise die Wirtschaft anzukurbeln.
Im Februar 2021 beschließt der Bund neue Corona-Hilfen - sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende.
Aber: Nicht nur Unternehmen profitieren vom Corona-Konjunkturpaket, sondern auch Familien, junge Menschen aber auch Schulen und Kitas.
Tipp: Eine Übersicht der Maßnahmen, die für Sie im Privatleben am wichtigsten sind, finden Sie weiter unten im Artikel.
Corona-Konjunkturpaket: Maßnahmen der Regierung

Corona-Konjunkturpaket: 130 Milliarden sollen Wirtschaft ankurbeln

Das Coronavirus trifft die Wirtschaft ziemlich hart. Auch die großen und sonst stabilen Unternehmen bleiben hier nicht außen vor. Konjunkturforscher rechnen damit, dass die Wirtschaft im zweiten Quartal um fast zehn Prozent einbricht. Denn die Menschen sind in der Corona-Krise verunsichert, manche in Kurzarbeit. Kaum einer gibt in solch einer Situation unnötig Geld aus – und das bedeutet auch für Online-Shops Einbußen.

Doch damit die Wirtschaft wieder angekurbelt wird, hat der Bund sich auf ein umfassendes Konjunkturpaket geeinigt – und das mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro! Das soll die Deutschen wieder zum Kaufen animieren und Arbeitsplätze sichern. Aber was sieht das Maßnahmenpaket eigentlich vor? Und was haben Sie als Verbraucher am Ende von diesen 130 Milliarden Euro? 

Neue Corona-Hilfen vom Bund beschlossen

Der Lockdown geht auch 2021 weiter und trifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Familien und Geringverdiener hart. Im Februar hat der Bund mehr Unterstützung für diese Menschen beschlossen. Darunter gibt es eine Finanzspritze für die Kultur, Kinderbonus für Familien und Steuererleichterung für Gastronomen. Die Hilfen im Überblick:

Corona-Hilfe für Familien: Kinderbonus

Wie bereits 2020 soll es einen Zuschuss fürs Kindergeld geben – jedoch nur einmalig 150 Euro pro Kind. Das hilft vor allem Familien, die von der Grundsicherung leben. Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen wird der Kinderbonus nicht auf Hartz IV angerechnet. Außerdem profitieren Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen davon. Mehrverdiener bekommen den Kinderbonus zwar auch ausbezahlt, da dieser zusammen mit dem Kindergeld jedoch auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet wird, müssen Familien mit hohem Einkommen entsprechend höhere Steuern zahlen.

Wichtig: Sie müssen nichts dafür tun, um den Kinderbonus zu bekommen. Dieser wird automatisch auf Ihr Konto überwiesen, wenn Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld hat.

Einmalzahlung für Empfänger von Grundsicherung und Hartz IV

Menschen, die von der Grundsicherung oder von Hartz IV leben, bekommen einmalig einen Zuschuss von 150 Euro. Denn gerade sie sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Soziale Einrichtungen wie die Tafel stehen nur beschränkt zur Verfügung, die Lebensmittelpreise sind gestiegen, viele haben ihre Nebenjobs verloren. Dazu kommt die Pflicht im öffentlichen Verkehr und im Einzelhandel, FFP2-Masken zu tragen. Auch wenn mittlerweile beschlossen wurde, dass diese Menschen kostenlose FFP2-Masken bekommen sollen, wird die Umsetzung noch eine ganze Weile dauern. Dafür erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Krankenkasse. Legen Sie dieses einfach zusammen mit Ihrem Personalausweis in einer Apotheke vor, so bekommen Sie 10 FFP2-Masken kostenlos.

Kinderlose Grundsicherungsempfänger haben bisher noch keine einzige Corona-Hilfe bekommen – weder 2021 noch 2020.

Erleichterter Zugang zu Grundsicherung bis Ende 2021

Selbstständige, Freiberufler und Geringverdiener sind in der Corona-Krise besonders in Not geraten. Damit auch diese Gruppen schneller Hartz IV bekommen können, wurden die Regeln gelockert. Davor musste das angesparte Vermögen und die Altersvorsorge aufgebraucht werden, bevor man Anspruch auf Sozialleistungen hatte. Die Grenzen wurden hier stark angehoben. Auch werden die Wohnkosten unabhängig von der Angemessenheitsgrenze übernommen, damit niemand in eine kleinere Wohnung ziehen muss.

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie verlängert

Bereits 2020 wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke in der Gastronomie auf sieben Prozent gesenkt. Da die Regelung bereits im Juni 2021 auslaufen würde, hat der Bund beschlossen diese nun bis Ende 2022 zu verlängern. Somit profitieren Restaurants und Bars auch nach der Pandemie davon, wenn sie hoffentlich ohne Einschränkungen geöffnet haben dürfen.

Das haben Sie vom Corona-Konjunkturpaket

Die 130 Milliarden Euro fließen doch nur in die Taschen von Unternehmen, denken sich einige. Doch das ist so nicht richtig: Die beschlossenen Maßnahmen des Corona-Pakets sollen natürlich auch Unternehmen entlasten, aber auch Familien und junge Menschen unterstützen, Schulen und Kitas fördern und Kunst- und Kultureinrichtungen helfen. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen für Sie als Privathaushalt besonders wichtig sind:

Senkung der Mehrwertsteuer bis 2021

Die wohl wichtigste Maßnahme im Corona-Konjunkturpaket war die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Das galt dann selbstverständlich für alles – von Balenciaga-Sneakers, bis hin zu Alltagsgütern wie Milch oder Nudeln, Handwerksarbeiten oder in der Gastronomie. Das kostete den Bund rund 20 Milliarden Euro. Die Frage war nur: Wird die Senkung der Mehrwertsteuer auch an die Verbraucher weitergegeben? Denn zwingen konnte der Staat den Einzelhandel dazu nicht.

Allerdings hatten im Juni 2020 erste große Supermarkt-Ketten wie Rewe und Edeka angekündigt, die Preissenkung auch an die Kunden weiterzugeben – und auch Discounter wie Lidl und Aldi zogen nach. Wie es aber bei Mode- oder Möbelhändlern aussah, war zunächst noch unklar. Denn sie haben auch deutlich stärker unter dem Lockdown gelitten, als der Lebensmittel- und Drogeriehandel.

Hinweis: Die meisten Restaurants und Bars haben die Senkung der Mehrwertsteuer wohl eher nicht an ihre Gäste weitergeben – und ganz ehrlich: Das kann man ihnen nach fast sechs Monaten Zwangsschließung wohl kaum verübeln.

Doch nun ist es bereits 2021 – aber was heißt das jetzt für die Mehrwertsteuersenkung? Mit dem Jahreswechsel galten bis auf in der Gastronomie wieder die früheren Sätze. Und eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung scheint nicht in Sicht, zumindest steht das Thema bei der Bundesregierung erstmal nicht auf der Agenda. Und obwohl der mittlerweile dritte Lockdown Deutschland im Griff hat, weshalb unzähliche Geschäfte, Restaurants sowie Freizeiteinrichtungen erneut schließen müssen, kommt eine erneute Senkung für den Bundestag wohl nicht in Frage, wie sich nach der letzten Sitzung schließen lässt.

Kinderbonus: Eltern bekommen einmaligen Zuschuss

Das Corona-Konjunkturpaket enthält auch Entlastungen für Familien: So bekamen Eltern 2020 einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind, dieser wurde im Jahr 2021 auf 150 Euro gesenkt. Dafür müssen Eltern auch nichts zusätzlich beantragen, sondern bekommen diesen Bonus zeitgleich mit dem Kindergeld im September und Oktober 2021 einfach aufs Konto überwiesen. Bedingung ist, dass ihr Kind noch Anspruch auf Kindergeld hat. Auch Eltern, die Hartz IV beziehen, dürfen den Kinderbonus komplett behalten – die Leistungen der Agentur für Arbeit werden dadurch nicht gekürzt. Noch besser trifft es Alleinerziehende: Der Kinderfreibetrag erhöht sich für Sie deutlich – und zwar von 1.908 Euro auf 4.000 Euro im Jahr 2020 und 2021.

Hinweis: Besserverdienern bleibt vom Kinderbonus nach der Steuererklärung 2020 nicht viel übrig. Denn Sie profitieren mehr vom Kinderfreibetrag als vom Kindergeld und dieser wird nur für Alleinerziehende erhöht.

Kinder-Krankentage: Bund stockt Bedarf für Eltern auf

Wenn Kinder erste Krankheitssymptome zeigen, sollen sie der Schule oder Kita fernbleiben. Das bedeutet auch, dass Eltern sich um eine Ersatzbetreuung kümmern oder selbst für die Betreuung sorgen müssen. Deswegen stockt der Bund die Krankentage, die sich ein Elternteil aufgrund eines kranken Kindes nehmen darf, auf. Am Dienstag, den 13.04.2021 hat das Bundeskabinett eine erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Eltern dürfen sich pro Kind und Elternteil dann zukünftig 30 Tage im Jahr freinehmen, wenn ihr Kind krank ist. Alleinerziehende bekommen dementsprechend eine Erhöhung von 40 auf 60 Kinder-Krankentage. Voraussetzung ist jedoch ein Besuch beim Arzt und eine Krankschreibung vom Kind, das beim Arbeitgeber vorgezeigt wird.

Hinweis: Insgesamt können sich Eltern im Jahr 2021 also 30 Tage freinehmen, um ihr krankes Kind Zuhause zu betreuen. Erlaubt sind aktuell nur 20 Tage.

Schulen und Kitas werden ausgebaut und gefördert

Rund eine Milliarde Euro werden zusätzlich den Kindergärten, Kitas und Krippen zur Verfügung gestellt, um noch 2020 und 2021 mehr Betreuungsplätze zu schaffen, umzubauen und die Hygienesituation zu verbessern. Auch der Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung wird mit insgesamt zwei Milliarden Euro gefördert. Hier soll das Geld zusätzlich auch in die Digitalisierung der Schulen fließen. „Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden“, heißt es in dem Dokument Bildung in Pandemie-Zeiten.

Corona-Konjunkturpaket: Zuschuss für E-Autos

Statt die umstrittene Kaufprämie für Dieselautos und Benziner einzuführen, hat sich der Bund dafür entschieden den Zuschuss für den Kauf eines Elektroautos zu verdoppeln. Statt 3.000 Euro gibt es jetzt einen Zuschuss von 6.000 für ein E-Auto mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro. Dazu gibt es noch einen Herstellerbonus von 3.000 Euro, einen Mehrwertsteuervorteil und die Befreiung von Kfz-Steuern für die ersten 10 Jahre – wenn das nicht nach einem neuen E-Auto schreit?

Doch das Problem mit den Elektroautos ist weiterhin, dass es zu wenige Ladesäulen gibt. Das soll sich jedoch in Zukunft ändern. Zusätzlich zur Erhöhung der Kaufprämie sollen bald auch neue Ladesäulen und ein einheitliches Bezahlsystem folgen.

EEG-Umlage und Strompreise sinken

Die Absenkung der Mehrwertsteuer hat in 2020 bewirkt, dass der Strom günstiger wurde. Hinzu kommt aber auch, dass im Corona-Konjunkturpaket beschlossen wurde, die EEG-Umlage zu senken. Damit fällt die Ökostrom-Umlage von derzeit 6,76 Cent auf 6,5 Cent im Jahr 2021 und 2022 auf 6 Cent pro kW/h fallen. Ohne diesen Beschluss wäre sie vermutlich extrem gestiegen. So spart ein durchschnittlicher Haushalt circa 15 Euro.

Wie Arbeitnehmer vom Corona-Konjunkturpaket profitieren

Damit Unternehmen während der Corona-Krise ihre Mitarbeiter nicht reihenweise entlassen oder neue Mitarbeiter gar nicht erst einstellen, wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen. So sollen Unternehmen, die Azubis einstellen, gefördert werden, aber auch Arbeitnehmer bei den Lohnnebenkosten entlastet werden. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier:

Sozialgarantie 2021: Sozialversicherung stabilisiert

Durch die Corona-Krise steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen – somit auch die Lohnnebenkosten aller Arbeitnehmer. Das soll jedoch durch die „Sozialgarantie 2021“ verhindert werden: Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, damit das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer geschützt wird. Aktuell liegt der Sozialversicherungsbeitrag bei etwa 39,75 Prozent. Das kostete den Bund allein 2020 über fünf Milliarden Euro.

Unternehmen werden für Azubis mit Zuschüssen belohnt

Damit die Firmen nicht an Azubis sparen und Schulabgänger nicht benachteiligt werden, erhalten Unternhemen, die während der Corona-Krise genauso viele Menschen ausbilden, wie die Jahre zuvor, eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro pro neu geschlossenen Ausbildungsvertrag. Unternehmen, die sogar mehr Azubis einstellen, bekommen eine Prämie von 3.000 Euro pro Vertrag. Das Geld wird allerdings erst nach Ende der Probezeit ausgezahlt.

Kurzarbeitergeld verlängert und erhöht

Da noch immer viele Unternehmen unter der Corona-Krise leiden und sich eine dritte Welle bereits anbahnt, wurde der Zugang zu Kurzarbeitergeld nun vereinfacht und auch verlängert. Unternehmen, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, können diese nun sogar bis zum 31.12.2021 verlängern. Außerdem wurde das Kurzarbeitergeld selbst erhöht und richtet sich nun nach der Bezugsdauer und liegt nun zwischen 60 und 80 Prozent – bei Eltern zwischen 67 und 87 Prozent.

Arbeiten in Zeiten des Coronavirus - schon gewusst?

Alle Menschen spüren die Auswirkungen des Coronavirus und das nicht nur in ihrer Freizeit, sondern eben auch während der Arbeit. Ob Kurzarbeit, Homeoffice oder strenge Hygienemaßnahmen im Betrieb - die Arbeitsbedingungen haben sich stark geändert. In unserem Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz lesen Sie, welche Regelungen es dazu im Bezug auf das Coronavirus gibt.

Dank Corona-Krise: Wird das Internet nun schneller?

Nachdem die Corona-Krise wieder einmal gezeigt hat, wie dringend die Digitalisierung vorangetrieben werden muss, folgt nun auch eine entsprechende Maßnahme im Corona-Konjunkturpaket: Die Koalitionspartner wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch auch 6G „in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen“, heißt es in dem Dokument. Mit rund zwei Milliarden Euro sollen Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien gefördert werden. Bis 2025 soll es in ganz Deutschland ein flächendeckendes 5G-Netz geben. Auch der Glasfaser-Breitbandausbau soll schneller vorangetrieben und das Fördersystem entbürokratisiert werden.

Vorteile des Corona-Konjunkturpakets im Überblick

Erhöhung der Kinder-Krankheitstage von 20 auf 30 Tage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende erhalten 60 Tage pro Kind.
150 Euro Bonus aufs Kindergeld pro Kind
Erhöhung des Kinderfreibetrages für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro in 2020 und 2021
Ausbau und Förderung von Schulen und Kitas in Bezug auf Betreuungsplätze und Digitalisierung
Zuschuss beim Kauf eines E-Autos auf 6.000 Euro verdoppelt - plus 3.000 Euro Herstellerbonus
EEG-Umlage sinkt 2021 von 6,76 auf 6,5 Cent und 2022 auf 6 Cent
Bonus von bis zu 3.000 Euro für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag für Unternehmen
Sozialversicherungsbeitrag bei maximal 40 Prozent stabilisiert
Bis 2025 flächendeckendes 5G-Netz in Deutschland

Corona-Konjunkturpaket: So sparen Sie

Sie profitieren automatisch vom Corona-Konjunkturpaket: Wenn Sie Kinder haben, bekommen Sie den Kinderbonus ausbezahlt und die Kinder-Krankheitstage erhöhen sich von selbst. Auch der Strompreis sinkt, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.

Ebenfalls interessant ist für Verbraucher auch der Zuschuss für Elektroautos: Falls Sie schon länger mit dem Gedanken spielen, sich ein E-Auto zuzulegen, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, sich umzusehen. Denn sie profitieren nicht nur von dem Zuschuss, sondern auch vom Händlerbonus.

Corona-Konjunkturpaket - das sollten Sie tun

1
Von vielen Maßnahmen des Corona-Konjunkturpakets profitieren Sie automatisch - wie zum Beispiel der Senkung der EEG-Umlage.
2
Ihre Kinder fangen dieses Jahr eine Ausbildung an oder beginnen in ihrem ersten Job? Dann machen Sie sich schlau, ob Sie dieses Jahr trotzdem noch Anspruch auf den Kindergelt-Bonus von 150 Euro haben!
3
Planen Sie Ihre Anschaffungen: Sie wollten schon immer ein E-Auto kaufen oder größere Renovierungen am Haus machen lassen? Dann ist jetzt die Zeit dafür.

Beitrag zuletzt aktualisiert von:

JASMIN MENCIN – RATGEBER-REDAKTEURIN

Jasmin Mencin - Redakteurin finanzen.net RatgeberJasmin Mencin ist seit Anfang 2021 Teil der Ratgeber-Redaktion. Sie ist zuständig für die Themen Robo-Advisor, Neobroker und Kryptowährungen. Ihr Studium in den Fächern Germanistik und Pädagogik hat sie mit einem Master abgeschlossen. Während ihres Studiums sammelte sie bereits erste Erfahrungen als Content Writerin im Bereich Sprachen.

Beitrag verfasst von:

JANA BUCH – EHEMALIGE RATGEBER-REDAKTEURIN

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Bildquelle: Ivan Marc / shutterstock.com

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