Corona und Urlaub: Was möglich ist – und welche Regeln in der Corona-Pandemie zu beachten sind
Testpflicht, Quarantäne, Impfstatus - das Coronavirus hat weiterhin großen Einfluss auf unser Leben. Das gilt leider auch für den Urlaub. Welche Möglichkeiten Sie trotzdem haben und was Sie beim Thema Corona und Urlaub beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel. Zu Beginn gibt's direkt das Wichtigste in Kürze!
Corona-Urlaub - Empfehlungen & Tipps
Urlaub und Corona-Pandemie - Zusammengefasst

Corona und Urlaub 2022: Was ist zu beachten?
Harter Lockdown, Lockdown light, Wellenbrecher- oder Brücken-Lockdown … Testpflicht, Impfstatus und Quarantäne … Was gilt denn nun? Und wie geht es vor allem beim Urlaub 2022 weiter?
Wegen der vielen Beschränkungen seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sehnen sich die Menschen nach Normalität und Freiheit. Doch die Verbreitung immer neuer Virusmutationen gibt es teilweise immer noch Einreiseverbote, Quarantänepflichten oder zumindest Bedingungen beim Impfstatus. Das erschwert die Urlaubsplanung zusätzlich – und macht eine langfristige Planung manchmal sogar unmöglich.
Wie Ihr Jahresurlaub also aussehen wird, hängt stark von den Vorgaben in den Reiseländern ab, außerdem spielt auch immer die Verbreitung der Corona-Varianten eine gewisse Rolle. Wir verschaffen einen Überblick über das, was bisher bekannt ist:
Urlaub 2022 trotz Corona-Pandemie?
Auch wenn das Coronavirus nicht mehr ganz verschwinden wird, mit immer wieder angepassten Impfstoffen sollten die meisten Menschen vor einem schweren oder gar tödlichen Verlauf von Covid-19 bewahrt werden. Das macht Hoffnung auf ein dauerhaftes Ende der Beschränkungen.
Weil für einige Länder aufgrund der Pandemie immer noch oder immer wieder Reisewarnungen bestehen, rät das Auswärtige Amt von unnötigen und touristischen Reisen dorthin ab. Alle aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Urlaub 2022: Werden Flüge und Pauschalreisen teurer?
Seit die Menschen wieder reisen können, sind Flüge und Pauschalreisen nicht sehr viel teurer geworden – hier geht es um Angebot und Nachfrage.
Doch viele Menschen wollten gleichzeitig verreisen. Viele Flüge beispielsweise nach Mallorca waren deshalb innerhalb kürzester Zeit ausgebucht, nachdem die Reisewarnung für die größte der Balearen-Inseln aufgehoben wurde. Und einige deutsche Flughäfen hatten zu Beginn der Sommerreisezeit 2022 mit Personalengpässen zu kämpfen. Die Folge: Chaos am Flughafen mit langen Wartezeiten für die Urlauber.
Unser Tipp für Ihren Urlaub: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung und reisen Sie etwas früher am Flughafen an (das bringt leider nur etwas, wenn bereits Flughafenpersonal zur Abfertigung bereitsteht). Checken Sie, wenn möglich, online ein, um wenigstens ein bisschen den Stress vor Ort mildern. Informieren Sie sich rechtzeitig, was ins Handgepäck darf. Die meisten Fluglinien erlauben nur ein einziges Gepäckstück pro Passagier an Bord, um unnötige Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Wichtig: Wer günstig verreisen will, sollte bereits im Winter davor seinen Urlaub buchen und darauf hoffen, dass die Reise durchgeführt werden kann. Viele Veranstalter bieten kostenlose Stornierungen an, wenn der Urlaub wegen Corona doch nicht stattfinden kann.
Urlaub zu Coronazeiten: Was ist möglich?
Das Coronavirus hat die ganze Welt auf den Kopf gestellt – vor allem in Bezug auf die weltweite Wirtschaft. Denn viele Unternehmen mussten Kurzarbeit anmelden. Eine Katastrophe für Arbeitnehmer, die mit Kurzarbeitergeld Ihre Rechnungen bezahlen mussten (und vielleicht noch immer müssen).
Auf einmal waren Dinge, die vor der Corona-Pandemie normal waren, nicht mehr möglich: Cafés, Restaurants, Bars, Fitness-Studios – eigentlich alle öffentlichen Einrichtungen wurden geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Doch seit April 2022 gab es einige Lockerungen. So besteht die Maskenpflicht beispielsweise nur noch in manchen Bundesländern im Nah- und Fernverkehr sowie in Krankenhäusern. Das Reisen ist hingegen je nach Urlaubsland noch für viele Urlauber nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Aber wie sieht so ein Urlaub unter Auflagen aus? Wohin dürfen wir verreisen und welche Regeln gelten am Strand? Wir haben die wichtigsten Informationen für Ihren nächsten Urlaub in Zeiten des Coronavirus für Sie zusammengefasst.
Coronavirus: Aktuelle Reisewarnungen
Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine pauschale Reisewarnung mehr. Die Corona-Lage wird innerhalb und außerhalb der EU für jeden Staat differenziert bewertet. Seit Mittwoch, 1. Juni 2022, gibt es mit Inkrafttreten der „Fünften Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete ist entfallen. Eine Reisewarnung gilt demnach nur für Länder, die von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Eine Liste mit den aktuellen Virusvariantengebieten finden Sie auf der Website des RKI.
Laut dem Robert Koch Institut können Virusvariantengebiete Länder sein, in denen eine Virusvariante (Mutation) des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten ist, die nicht zugleich in Deutschland verbreitet auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht. Solche besonderen Risiken können sich unter anderem daraus ergeben, dass die Virusvariante die Krankheitsschwere verstärkt. Weitere Risiken können sein, dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen.
Hinweis: Wenn Sie bereits eine Reise gebucht haben und nicht sicher sind, ob Ihr Urlaub stattfinden kann, können Sie die letzten Aktualisierungen der Reisewarnungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts einsehen.
Welche Einreisebeschränkungen bestehen in Deutschland?
Am 11. Juni 2022 wurden sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig von der Bundesregierung aufgehoben. Es besteht demnach bei Einreise nach Deutschland keine Pflicht für die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises für Reiserückkehrer.
Besondere Regelungen bestehen allerdings für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten: Laut RKI gelten für Einreisende, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, besondere Vorgaben. Beförderungsunternehmen wie beispielsweise Airlines dürfen Passagiere aus einem Virusvariantengebiet nur in Ausnahmefällen nach Deutschland bringen. Einreisende müssen Ihre Einreise online anmelden, einen Nachweis über ihre Impfung, Genesung oder Testung vorlegen und sich 14 Tage in Quarantäne begeben.
Ausnahmefälle sind in diesem Fall die Einreise eines deutschen Staatsangehörigen oder einer Person mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland. Auch die Einreise ihrer Ehepartner, Lebensgefährten (bei Einreise von außerhalb der EU, Großbritannien und Nordirland: nur Lebensgefährten aus demselben Haushalt) und ihre minderjährigen Kinder zählen zu den Ausnahmefällen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für Personen, die in Deutschland nur umsteigen.
Testpflicht für Einreisende aus Virusvariantengebieten
Reisende ab zwölf Jahren, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen zwingend über ein PCR-Testnachweis verfügen. Ein Antigentest sowie ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen nicht aus. Das Ergebnis des PCR-Tests darf höchstens 48 Stunden alt sein. Eine Abweichung von den 48 Stunden ist bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen zulässig. Der PCR-Test darf dann zu Beginn der Beförderung maximal 48 Stunden zurückliegen und nicht erst zur Einreise. Die Testnachweise müssen dem Beförderungsunternehmen vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden.
Wichtig: Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro!
Corona-Pandemie: Quarantäne-Pflicht nach Reise in Risikogebiet
Unabhängig vom Testergebnis besteht in Deutschland für Urlauber aus Virusvariantengebieten eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Da die Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen werden, sollten Sie sich vor Ihrer Reise über die Bestimmungen in Ihrem jeweiligen Bundesland genau informieren.
Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn Sie nach Ihrem Urlaub wieder nach Deutschland einreisen und Sie sich innerhalb der letzten 10 Tagein einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, dann müssen Sie sich vor der Einreise offiziell anmelden und einen Nachweis darüber bei sich führen.
Nachdem Sie aus einem Virusvariantengebiet eingereist sind, müssen Sie sich auf dem direkten Wege in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Wenn das Land in der Zwischenzeit nicht mehr als Virusvariantengebiet gilt, endet die Quarantäne automatisch. Auch für Geimpfte gibt es Ausnahmen: Wenn das RKI feststellt, dass der Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat, endet die Quarantäne für Geimpfte. Während der häuslichen Quarantäne ist es weder erlaubt, die Wohnung bzw. das Haus zu verlassen, noch Besuch zu empfangen. Die Quarantäne kann von Polizei und Ordnungsämter kontrolliert werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Hinweis: Beachten Sie auch, dass das Reisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung besteht, für Urlauber rechtliche Auswirkungen haben kann, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Informieren Sie sich also am besten vor Ihrer Reise bei Ihrem Versicherungsdienstleister über die Gültigkeit Ihrer Versicherung.
Tipp: In unserem Artikel finden Sie alle wichtigen Infos zu Urlaub, Kurzarbeit und Kinderbetreuung in Bezug auf Corona und das Arbeitsgesetz.
Ulraub während Corona-Pandemie - das sollten Sie wissen
Urlaub in Deutschland: Alternative zu Corona-Zeiten?
Sowohl im Sommer 2020 als auch im Sommer 2022 gab es einen wahren Boom in den Urlaubsregionen Deutschlands. Ob sich dieser Trend bei nach den Corona-Lockerungen im Jahr 2022 fortsetzt, ist jedoch fraglich. Bilder von überfüllten Flughäfen zeigen jedoch: In der Reisebranche und an den Flughäfen herrscht Personalmangel. Wer sich diesen Stress sparen möchte und gleichzeitig die örtlichen Hoteliers und Gastronomen unterstützen möchte, kann entspannt in Deutschland Urlaub machen. Vielleicht entdecken Sie ja auch neue Lieblingsorte? Denn weder die Nord- noch die Ostsee muss sich vor beliebten europäischen Reisezielen verstecken.
Wir erklären Ihnen, wo Sie im Sommer 2022 in Deutschland problemlos Urlaub machen können – und welche Regeln gelten:
Corona-Pandemie und Urlaub: Welche Regeln gelten in Deutschland?
In Deutschland gibt es zurzeit keine Einschränkungen für touristische Reisen. Achten Sie bei der Reise mit Zügen auf die Maskenpflicht. Diese ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Informieren Sie sich auch bei Ihrem gebuchten Hotel über bestehende Corona-Maßnahmen. Es kann beispielsweise notwendig sein, einen Zeitslot für das Frühstück zu buchen. Hier sind die Regelungen von den Hotelanbietern abhängig.
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Urlaub fällt wegen Corona aus – Geld zurück oder Gutschein?
Viele Urlauber standen vor allem am Anfang der Corona-Pandemie vor einem riesigen Problem: Beinahe täglich wurden neue Beschlüsse veröffentlicht, Länder zu Risikogebieten erklärt und Einreiseverbote ausgesprochen. Wer seine Reise bereits gebucht hatte, wusste nicht, ob sie auch tatsächlich stattfinden wird. Diese Situation könnte sich in den Wintermonaten wiederholen, da nicht absehbar ist, ob die Corona-Lockerungen bestehen bleiben. Sollte man also bereits vorsichtshalber stornieren oder doch lieber abwarten, bis der Reiseveranstalter sich von alleine meldet?
Dazu kommt auch, dass viele Reiseveranstalter Gutscheine anbieten wollten, statt das Geld zu erstatten. Was sollte man in diesem Fall tun? Kann man auf die Rückerstattung bestehen oder muss man einen Gutschein akzeptieren?
Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Denn hier kommt es darauf an, was Sie genau gebucht haben – eine Pauschalreise, einen Flug oder nur ein Hotel. Mittlerweile hat sich sogar die Bundesregierung eingeschaltet und einen Gesetzesentwurf beschlossen. Genauere Informationen dazu, wie und ob Sie Ihre Reise stornieren können, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Wichtig: Die reine Angst, am Coronavirus zu erkranken, reicht nicht aus, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Das Auswärtige Amt muss eine Reisewarnung für das entsprechende Land aussprechen.
Pauschalreise fällt wegen Corona-Pandemie aus
Viele Reiseveranstalter für Pauschalreisen sind gar nicht in der Lage, allen Kunden das Geld zu erstatten. Deshalb hat die Bundesregierung eine neue Gesetzesregelung beschlossen, die Reiseveranstalter während der Corona-Pandemie vor der Pleite schützten soll. Denn sollten die Veranstalter pleitegehen, werden die meisten Urlauber so keinen Cent sehen. Deshalb können Reiseveranstalter nun Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, Gutscheine anbieten – und diese sind im Falle einer Insolvenz sogar staatlich abgesichert. So bleiben die Kunden nicht auf ihren Gutscheinen sitzen und können sich sicher sein, dass sie das Geld zurückerhalten werden, wenn sie keine Reise über den Veranstalter buchen können.
Gutschein statt Geld zurück - das sollten Sie wissen
Flug fällt wegen Corona aus: Das steht ihnen zu
Auch das Geld für Flüge, die aufgrund des Coronavirus nicht stattfinden konnten, muss die Fluggesellschaft seinen Kunden erstatten – oder zumindest einen Ersatz anbieten. Doch das stellt die Fluggesellschaften vor große Herausforderungen, denn auch sie kämpfen mit schweren Umsatzeinbußen. Allein die Lufthansa verliere laut Lufthansa-Chef Carsten Spohr in der Vergangenheit eine Million an Liquiditätsreserven – und das pro Stunde! Dass die Fluggesellschaften ihre Kunden mit einem Gutschein abspeisen wollen, ist fast schon verständlich. Allerdings müssen Sie diesen nicht annehmen, sondern auf Ihr Geld bestehen. Denn im Falle einer Insolvenz bleiben Sie schlimmstenfalls auf dem Gutschein sitzen.
Hotelreservierung wegen Corona stornieren – bekommen Sie Ihr Geld zurück?
In vielen Ländern legen die Hotels selbst fest, ob Sie Ihr Zimmer kostenlos stornieren dürfen oder ob Ihnen Gebühren anfallen. Das gilt natürlich nur, wenn das gebuchte Hotel trotz der Corona-Pandemie weiterhin geöffnet hat. Da in der EU die Grenzen geöffnet sind, können auch die Hotels wieder Gäste empfangen. Corona ist in diesem Fall kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.
Sie haben Ihre Reise vor langer Zeit bereits gebucht? Informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau, ob Ihr Hotel zum gebuchten Zeitpunkt geöffnet hat. Viele Hotels leiden unter Personalmangel oder sind während des Lockdowns insolvent gegangen.
Achtung: Erlaubt Ihr Hotel eine kostenfreie Stornierung aufgrund unvorhersehbarer Umstände, kommt es darauf an, zum welchem Zeitpunkt Sie das Zimmer gebucht haben. Haben Sie Ihr Hotel erst nach der Herausgabe einer Reisewarnung gebucht, können Sie nicht mehr von unvorhersehbaren Umständen sprechen. Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass man mit Reiseienschränkungen rechnen musste.
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Urlaub in der Corona-Krise - das sollten Sie tun
Beitrag zuletzt aktualisiert von:
Janina Schmidt verstärkt seit Januar 2022 das Team der Ratgeber-Redaktion. Sie ist zuständig für die Themen Trading, Fonds und Recht. Während Ihres Studiums im Fach Kommunikation und Medienmanagement konnte sie bereits erste Erfahrungen als Online-Redakteurin im Bereich Produkt-Testberichte sammeln.
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