Angehörige entlasten

Corona-Vorsorge: Vollmacht für den Fall der Fälle

Das Coronavirus bestimmt im Jahr 2020 unser Denken und Handeln. Vor allem Risikopatienten fragen sich, was passiert, wenn sie sich anstecken sollten. Hier helfen Vollmachten, um im Fall des Falles vorbereitet zu sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach einen Notfallordner zusammenstellen - der auch über die Pandemie hinaus hilfreich ist. Gleich zu Beginn gibt's die besten Empfehlungen und Tipps.

Corona-Vorsorge - Empfehlungen & Tipps

Grundsätzlich lohnt sich Vorsorge für jeden und immer, insbesondere jedoch aktuell, in Zeiten eines gesundheitsbedrohlichen Virus.
Unsere Empfehlung: Bemühen Sie sich um eine allgemeine Vorsorge, die zumindest eine Patientenverfügung, eine Bankvollmacht und eine Vorsorgevollmacht enthält.
Tipp: Informieren Sie sich umfassend über die Umfänge der jeweiligen Vollmächte. Wir zeigen Ihnen, wo Sie kostenlose Formulare zum Download finden.

Corona-Vorsorge - das Wichtigste in Kürze

Krisenzeiten schaffen ein neues Bewusstsein für die Vorsorge. Zeiten plötzlich auftretender Unsicherheit sorgen dafür, dass darüber nachgedacht wird, wie man sich persönlich das Verfahren im Falle des Falles vorstellt.
Einerseits gilt es, den gesundheitlichen Aspekt zu berücksichtigen, andererseits den finanziellen.
Wichtig: Auch wenn der Prozess einen bitteren Beigeschmack hat, ist es vor allem für Angehörige wertvoll, die Wünsche einer geliebten Person berücksichtigen zu können.
Corona-Vorsorge: Vollmacht für den Fall des Falles

Coronavirus bedroht Gesundheit und Wirtschaft

2020 ist nichts mehr, wie es vorher war. Das Coronavirus beherrscht die Schlagzeilen und unser tägliches Leben. Für Viele bedeutet das Homeoffice, Kurzarbeit und im schlimmsten Fall sogar Arbeitslosigkeit. Vor allem sogenannte Risikopatienten machen sich jetzt Gedanken um die Zukunft. Schnell kommen sie zu dem Punkt, an dem eine wichtige Frage auftaucht: Was passiert, wenn es mich trifft? Oder meine Lebenspartnerin? Oder meinen Lebenspartner? Wer im Krankenhaus liegt und keine Entscheidungen mehr fällen kann, ist darauf angewiesen, dass die Angehörigen finanziell und den Behörden gegenüber handlungsfähig bleiben. Da ist es hilfreich, wenn Vollmachten vorliegen, mit deren Hilfe sie entscheiden und handeln können – im Krankenhaus, gegenüber Behörden und wenn es ums Geld geht.

Es ist eine heikle Aufgabe für Finanzberater, die Sinne ihrer Kunden dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, Verfügungen und Vollmachten auszustellen und das nicht nur in Zeiten von Corona. Deshalb ist es aktuell eine gute Gelegenheit, Kunden zu empfehlen, eine sogenannte Notfallmappe mit Vollmachten für alle möglichen Fälle und Situationen anzulegen. Das erleichtert Angehörigen im Fall des Falles das Leben und einem selbst das Gewissen.

Unsere Empfehlung: Auf unserer Themenseite haben wir die wichtigsten Infos rund um das Coronavirus zusammengestellt – unter anderem zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, das Corona-Konjunkturpaket, die Corona-App der Bundesregierung oder wie Sie wichtige Rechnungen aufschieben können.

Corona-Vorsorge: Die wichtigsten vier Vollmachten

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass derjenige, der die Verfügung unterschreibt, im Vorhinein festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Als Notfall gilt die Situation, dass der Unterzeichner keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Liegt keine Patientenverfügung vor, können auch fremde Personen Entscheidungen treffen. Wichtig: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann Menschen auch in jungen Jahren ereilen. Deshalb ist eine Patientenverfügung nicht nur für ältere Menschen empfehlenswert.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht erlaubt einem Bevollmächtigen uneingeschränkten Zugriff aufs Konto des Unterzeichners. Als Bevollmächtigte werden in der Regel Ehepartner oder volljährige Kinder eingesetzt. Die Bankvollmacht ist gültig, sobald sie bei der Bank eingereicht wird. Sie kann jederzeit widerrufen werden, hat in der Regel aber auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus Bestand.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, dass die Bevollmächtigten dringende Behördengänge erledigen oder eine häusliche Pflege organisieren können. Wichtig: Die betreffenden Personen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. Darauf sollten Berater ihre Kunden hinweisen. Tipp: Die Vollmacht sollte vor einem Notar verfasst und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Generalvollmacht

Der Begriff Generalvollmacht sagt schon alles über seine Bedeutung aus. Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, nahezu alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu erledigen. Der Bevollmächtigte regelt alle Vermögensangelegenheiten und vertritt den Vollmachtgeber unter anderem auch bei Verhandlungen mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern. Ausgenommen sind hiervon persönliche Rechtsangelegenheiten des Vollmachtgebers wie beispielsweise die Einreichung einer Scheidung. Darüber hinaus gibt es einige weitere Entscheidungen, die explizit in der Vollmacht aufgeführt werden müssen. Berater weisen ihre Kunden im Beratungsgespräch darauf hin.

Corona-Vorsorge: Notfall-Mappen zum Download

Wer als Finanzberater für seine Klienten eine Notfall-Mappe entwirft, findet im Internet eine Reihe von Vorlagen. Nachteil: Es gibt nur wenige Sammlungen, die die verschiedenen Arten von Vollmachten kompatibel zusammenfassen. FundResearch nennt Beispiele:

Vorsorgemappe des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Die Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ mit Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) ist als beschreibbares PDF entworfen und lässt sich so individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abstimmen. Auch bei der Beratung kann die Ratgeberbroschüre unterstützen: Es wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben. Die kostenfreie Vorsorgemappe kann auf der Webseite des DIA heruntergeladen werden – jedoch erst nach vorheriger Anmeldung zum Newsletter.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vom BMVJ

Das Ministerium informiert auf seinen Internetseiten über Rechte und Pflichten von Betroffenen und bietet darüber hinaus den Download von PDF-Vorlagen an. Mehr Infos finden Sie auf der Webseite des BMJV, hier können Sie die Vorsorgevollmacht auch direkt kostenlos herunterladen.

Infos und Formularvorlagen der Hessischen Landesregierung

Das Land Hessen bietet auf seiner Website die Notfallmappe unter dem Namen „Wichtigmappe“ als beschreibbare Download-Datei kostenlos an. Darin lassen sich eine Reihe von Daten eintragen, die im Ernstfall dann für diejenigen, die handeln müssen, schnell greifbar sind. Zum Beispiel wichtige Rufnummern, Infos zu Rente/Versorgung, Krankenversicherung, medizinische Daten zum Gesundheitszustand, Notfall-Ausweise, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht/Vorsorgeverfügungen, Finanzen, Verbindlichkeiten, Hinweise auf bestehende Verträge, Fahrzeuge, Fahrzeug-/Verkehrsversicherungen, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Mitgliedschaften, Merkblatt für eine Krankenhauseinweisung und eine Checkliste für den Todesfall.

Corona-Vorsorge - das sollten Sie tun

1
Infomieren Sie sich über die veschiedenen Arten der Vorsorge bzw. Vollmachten.
2
Entscheiden Sie, welche Vollmachten für Sie und Ihre Angehörigen wichtig sind.
3
Entscheiden Sie, welchen Umfang die Vollmacht haben soll und halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit einem Notar.
4
Reflektieren Sie vor Abschluss der Vorsorge ihre Entscheidungen und schließen Sie den Prozess rechtsgültig ab.

Beitrag aktualisiert von:

JANA BUCH – EHEMALIGE RATGEBER-REDAKTEURIN

Beitrag verfasst von:

REDAKTION FINANZEN.NET

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Bildquelle: Palatinate Stock / Shutterstock.com

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