Versicherungsschutz

Fahrradversicherung: Wann sie sich wirklich lohnt – und was einen guten Tarif ausmacht

Jährlich werden hunderttausende Fahrräder und E-Bikes gestohlen - doch nur jeder zehnte Fall wird von der Polizei aufgeklärt. Da scheint eine Fahrradversicherung sinnvoll, oder? Wir klären auf, für wen sich eine Fahrradversicherung wirklich lohnt, was diese leistet und worauf Sie beim Abschluss achten sollten - zu Beginn gibt's direkt die besten Empfehlungen und Tipps.

Fahrradversicherung - Empfehlungen & Tipps

Anbieter versichern Fahrräder oft nur bis zu einem bestimmten Kaufpreis. Wenn das Modell zu teuer ist, kann es in manchen Fällen nicht mehr versichert werden.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von Ihrem Hausratversicherer genau aufschlüsseln, wie viel Sie für einen zusätzlichen Fahrradschutz bezahlen müssten.
Produktempfehlung: Bei BarmeniaDirekt* können Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike direkt gegen Diebstahl mit Kasko-Schutz und Schutzbrief versichern.
Tipp: Ein Vergleich lohnt sich bei separaten Fahrradversicherungen. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.

Fahrradversicherung - das Wichtigste in Kürze

Eigentümer können ihr Fahrrad entweder mit der Hausratversicherung oder mit einer separaten Fahrradversicherung gegen Diebstahl absichern.
Eine Fahrradversicherung lohnt sich für Radler, die Ihr Rad nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Unfällen gut abgesichert wissen wollen.
Wichtig: Spezielle Fahrradversicherungen sind teuer. Die Beiträge hängen stark von der Laufzeit der Versicherung ab.
teures Rennrad an gelber Hauswand abgestellt

Versicherungsschutz durch eine Fahrradversicherung

Eine separate Fahrradversicherung eignet sich für Radbesitzer, die entweder nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreiche Leistungen möchten. Fahrradversicherer zahlen in der Regel noch zusätzlich für Reparaturen nach Vandalismus oder einem Unfall. Trotz des höheren Leistungsumfangs müssen diese Spezialpolicen nicht unbedingt teurer sein als die Fahrradklausel einer Hausratversicherung. Sie sollten auf jeden Fall die Angebote beider Versicherungsarten vergleichen.

Das kostet eine Fahrradversicherung

Spezielle Fahrradversicherungen sind teuer. Die Prämien unterscheiden sich stark, je nachdem, welche Laufzeit Sie für die Versicherung wählen. Außerdem hängt die Höhe des Tarifs natürlich auch davon ab, was alles mitversichert wird – also Reparaturkosten, Diebstahlschutz oder Schutzbriefleistungen. Das kann bei einem 1.000 Euro teuren Rad zwischen 95 Euro und 220 Euro kosten. Für ein Rad in dieser Preisklasse lohnt sich die Police also kaum.

Tipp: Oft ist eine Absicherung über die Hausratversicherung preiswerter als eine separate Fahrradversicherung. Möchten Sie ohnehin eine Hausratversicherung abschließen, sollten Sie die Tarife mit einem Schutz vor Fahrraddiebstahl miteinander vergleichen.

Wie lange ist ein Versicherungsschutz nötig?

Die Entscheidung, wie lange ein Versicherungsschutz bestehen sollte, ist einfach, wenn Sie einen Mehrjahresvertrag abgeschlossen haben, der nach drei oder fünf Jahren Laufzeit endet, ohne dass extra eine Kündigung notwendig ist. Wenn sich ein Vertrag jährlich verlängert, ohne dass Sie ihn kündigen, sollten Sie sich mit steigendem Alter des Rads fragen, ob die Versicherung noch Sinn hat und nicht gekündigt werden sollte. Gegebenenfalls ändert sich das Versicherungsbedürfnis des Fahrrads und es reicht eine Hausratversicherung mit Fahrradklausel.

Vorbereitung für Fahrradversicherung und was bei Diebstählen wichtig ist

Kaufen Sie sich ein neues Rad, sollten Sie unbedingt den Kaufbeleg, die Unterlagen über den Hersteller und die Marke sowie die Rahmennummer aufbewahren. Damit können Sie im Schadensfall das Eigentum und die Schadenshöhe nachweisen. Wenn das Fahrrad gestohlen wurde, müssen Sie das sofort dem Versicherer melden und bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Außerdem müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn das Rad drei Wochen nach der Diebstahlanzeige nicht wiedergefunden wurde. Andernfalls kann er Ihnen den Vertrag kündigen oder die Leistungen für den Diebstahl verweigern.

Das sollten Sie im Schadensfall im Blick behalten

Sollte bei Ihrem Fahrrad ein Schaden auftreten, müssen Sie diesen beweisen und alles für dessen Aufklärung tun. Im Falle eines Diebstahls sind ein gutes Erinnerungsvermögen und eine lückenlose Argumentation gefragt, denn nur der Dieb selbst kann wirklich nachweisen, dass er das Fahrrad gestohlen hat. Sie können nur beweisen, dass es sich nicht anders zugetragen haben kann, als dass es gestohlen wurde.

In wetterbedingten Fällen ist der Schadensnachweis nahezu unproblematisch. Bei Sturm- oder Hagelschäden hilft die Auskunft des Wetterdienstes, ein Brand oder Blitzschlag hinterlässt wiederum eindeutige Spuren.

Schwierig bis unmöglich ist es, einen Vandalismusschaden nachzuweisen. In diesem Fall reicht es nicht, dass das Schadensbild nach blinder Wut aussieht. Sie müssen beweisen, dass jemand Ihr Fahrrad demoliert hat. Allerdings muss auch der Versicherer den Beweis vollständig widerlegen, wenn er nichts bezahlen will. Es genügt nicht, die Darstellung nur anzuzweifeln. Sie sollten den Schaden aber frühestmöglich melden sowie ausführlich und konkret auf die Fragen der Versicherung antworten. Sie sollten auch in den Versicherungsbedingungen prüfen, wann Sie zu einer Anzeige bei der Polizei verpflichtet sind. Bei einem Vertrag mit Selbstbeteiligung kürzt die Versicherung die Auszahlung um ebendiesen.

Fahrrad über die Hausratversicherung absichern

Wenn Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern möchten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Das eine ist die Hausratversicherung und das andere eine spezielle Fahrradversicherung. Fällt Ihre Entscheidung auf die Hausratversicherung, sollten Sie sich erkundigen, bis zu welcher Summe Fahrraddiebstahl versichert ist. Spezielle Fahrradversicherungen mit einem umfassenden Schutz gegen Diebstahl sind häufig teuer. Eine Versicherung lohnt sich hier nur bei teuren Rädern.

Sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert?

Überprüfen Sie zuerst, ob Ihr Fahrrad und gegebenenfalls die Räder Ihrer Familie in der Hausratversicherung bereits mitversichert sind. Sie sollten dabei darauf achten, bis zu welcher Höhe ein einfacher Fahrrad-Diebstahl abgesichert ist. Falls nötig, können Sie den Vertrag noch durch eine Fahrradklausel anpassen und die Versicherungssumme erhöhen. Dafür wird allerdings eine höhere Prämie fällig.

Eine Hausratversicherung mit Zusatzbedingungen, die das Fahrrad auch draußen umfassend gegen Diebstahl schützt, lohnt sich allerdings nur bei wertvollen Rädern, da Sie draufzahlen müssen. Den Betrag bestimmt das regionale Diebstahlrisiko. Wer in einer Stadt mit einem hohen Diebstahlrisiko lebt, fährt häufig mit einer separaten Fahrradversicherung besser.

Wichtig: In die Versicherungssumme müssen alle Fahrräder eingerechnet werden, damit Sie nicht unterversichert sind. Ansonsten ersetzt die Versicherung schlimmstenfalls nicht den gesamten Schaden. Vereinbaren Sie am besten einen Unterhaltsverzicht. Das bedeutet, dass Sie nicht regelmäßig alle Neuanschaffungen im Haushalt melden müssen. Somit laufen Sie auch nicht Gefahr, den Schaden nur anteilig bezahlt zu bekommen.

Hausratversicherung greift bei Einbruchdiebstahl

Der Drahtesel zählt genauso zum Hausrat wie Kleidung und Möbel. Der Versicherungsschutz greift also bei Schäden, die durch folgende Punkte entstehen:

 
 
Brand
 
 
Blitzschlag
 
 
Sturm
 
 
Hagel
 
 
Leitungswasser
 
 
Einbruchdiebstahl: Der Dieb muss zunächst in die Wohnung eingebrochen sein und dann das Rad gestohlen haben
 
 
Der Fall, wenn ein Einbrecher das Fahrrad mutwillig zerstört
 
 
Die Hausratversicherung greift auch bei kleinen langsamen Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt, die auch als Fahrräder gelten.

Hinweis: Wenn das Rad außerhalb von geschlossenen Räumen gestohlen wird, also ein sogenannter „einfacher Diebstahl“, besteht der Schutz der Hausratversicherung nicht mehr. Gegen einen Mehrbetrag kann ein solcher Diebstahl über Zusatzbedingungen versichert werden.

Achten Sie auf eine Nachtklausel

In älteren Versicherungsbedingungen gilt in manchen Fällen die Nachtklausel. Das heißt, dass der vollständige Versicherungsschutz nur zwischen sechs Uhr und 22 Uhr greift. Das Rad ist außerhalb dieser Zeiten also nicht versichert. Die Klausel gilt allerdings nicht, wenn Sie das Rad zwischen 22 Uhr und sechs Uhr noch benutzt haben, zum Beispiel weil Sie es vor dem Kino abgestellt haben, während Sie einen Film gesehen haben. Das Fahrrad muss in diesem Fall aber durch ein eigenständiges Schloss gesichert sein.

Das erhalten Sie im Versicherungsfall

Im Versicherungsfall erhalten Sie den Neuwert des Rads. Der Grund dafür ist, dass das der Betrag ist, den ein ähnliches Fahrrad im neuwertigen Zustand kostet. Die Voraussetzung ist, dass Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart haben.

Tipp: Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach, bis zu welcher Höhe ein Fahrraddiebstahl versichert ist.

Tipp: Wenn Sie noch keine Hausratversicherung haben, sollten Sie den Abschluss einer solchen in Erwägung ziehen, da sie nicht nur für Fahrradbesitzer sinnvoll ist. Stiftung Warentest hat die Angebote von verschiedenen Hausratversicherungen unter die Lupe genommen.

Was Sie beachten sollten, um den Schutz nicht zu gefährden

Damit Sie den Versicherungsschutz nicht gefährden, müssen Sie das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern, wenn Sie es draußen abstellen. Fest am Rad verbaute Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Wenn Sie die Möglichkeit haben, das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradraum abzustellen, sind Sie dazu verpflichtet, diese Unterstellmöglichkeit zu nutzen.

Vorsicht: Die Versicherung gilt nur für das versicherte Rad. Wenn Sie mehrere Fahrräder gegen Diebstahl und ähnliches schützen möchten, brauchen Sie für jedes einen eigenen Vertrag.

Fahrrad-Versicherung: Was Sie bei einem Vergleich beachten sollten

Wenn Sie Ihr Fahrrad separat versichern möchten, sollten Sie die verschiedenen Policen vergleichen. Sie sollten dabei auf folgende Punkte achten:

 
 
Manche Anbieter versichern Räder nur bis zu einem bestimmten Kaufpreis. Wenn das Modell zu teuer ist, kann es nicht mehr versichert werden.
 
 
Zubehör und Gepäck können in manchen Fällen nur auf Antrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
 
 
Haben Sie eine Selbstbeteiligung oder gilt eine komplette Schadensübernahme?
 
 
Verlangt der Versicherer, dass Sie ein von ihm zugelassenes Schloss verwenden?
 
 
Können nur neu gekaufte oder auch gebrauchte Fahrräder versichert werden? Einige Anbieter versichern ältere Fahrräder nicht, da sie gegebenenfalls anfälliger für Reparaturen sind.
 
 
Nicht jeder Schaden ist bei einem Tarif mitversichert.
 
 
Schutz im Ausland, zum Beispiel während eines Urlaubs: Überprüfen Sie, wo und wie lange der Versicherungsschutz gilt.
 
 
Für Urlauber ist es wichtig, ob ein Pick-Up-Service oder ein Schutzbrief mitversichert sind. Dadurch werden zum Beispiel die Kosten für einen Abschleppdienst oder für Pannenhilfe übernommen.
 
 
Manche Anbieter schließen Radsportveranstaltungen und -training aus, zum Beispiel Downhill-Fahrten.
 
 
Wann wird im Schadensfall eine Reparatur übernommen und wann gilt der Anspruch auf ein neues gleichwertiges Rad?
 
 
Informieren Sie sich, ob der Versicherungsbeitrag sinkt, wenn Sie das Rad codieren lassen. Das können Sie oft bei der Polizei in der Gemeinde machen lassen.

Die Versicherungen im Überblick

  Hausratversicherung Hausratversicherung mit Fahrradklausel Fahrradversicherung
Erstattungshöhe Neuwertentschädigung Neuwertentschädigung Neuwertentschädigung
Welche Leistungen sind abgedeckt? Diebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Sturm Diebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Sturm, keine Nachtzeitklausel Diebstahl, Vandalismus, Schäden durch Unfall und Sturz, Teilediebstahl, Versicherung von Akku und Motor bei -Bikes
Was ist versichert? Alle Räder des Versicherten und gesamter Haushalt Nur das gewählte Fahrrad Nur das gewählte Fahrrad
Wovon sind die Kosten abhängig? Wohnort und Versicherungssumme Wohnort und Versicherungssumme Wert des Fahrrads
Empfohlene Höhe für die Versicherungssumme Mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme Mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme Anpassung der Versicherungssumme für nachträglich gekauftes Zubehör

Für wen ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?

Eine separate Fahrradversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Drahtesel nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Unfällen gut abgesichert wissen wollen. Gerade wenn das Rad teuer ist, lohnt sich eine solche Police. Radler, denen Schutz bei Fahrraddiebstahl wichtig ist, brauchen keine eigene Versicherung. Eine leistungsstarke Hausratversicherung reicht aus, damit Sie die Kosten für das gestohlene Rad erstattet bekommen.

Wichtig: Bevor Sie eine reine Fahrradversicherung abschließen, sollten Sie zuerst alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen haben – dazu zählt nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch viele andere.

Gibt es eine extra E-Bike Versicherung?

Für E-Bikes und Pedelecs gibt es keine spezielle Erweiterung der Hausratversicherung oder Fahrradversicherung, wenn sich der Motor ab 25 Kilometern pro Stunde abschaltet. Sie müssen bei diesen Rädern, ebenso wie bei unmotorisierten Fahrrädern, nur darauf achten, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen beziehungsweise eine eigene Fahrradversicherung für jedes E-Bike abzuschließen. Unterstützt der Motor eines E-Bikes mehr als 25 Kilometer pro Stunde, wird es als Kleinkraftrad behandelt. Dazu finden Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber über Motorradversicherungen.

Hinweis: Bei einer E-Bike-Versicherung sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch bei Feuchtigkeits- oder Elektronikschäden greift. Der Versicherer kann aber vorschreiben, welcher Händler sich um den Schaden kümmert.

Wenn das Fahrrad doppelt versichert ist

Sollten Sie Ihr Rad doppelt mit einer separaten Fahrradversicherung und der Hausratversicherung abgesichert haben, bietet sich Ihnen bei vielen Schäden die Möglichkeit, diese beiden Versicherungsverträgen zu melden und abwickeln zu lassen. In den Bedingungen ist aber geklärt, welche Versicherung vorrangig für welchen Schaden zuständig ist. Außerdem müssen Sie Ihren Versicherungsumfang offenlegen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zur Folge haben, dass gar keine Leistung bezahlt wird. Sie müssen beachten, dass Fahrrad- und Hausratversicherungen Schadenversicherungen sind. Sie zahlen nur für den konkreten Schadenfall und nicht mehr.

Versicherungsverträge aufeinander abstimmen

Solche Überschneidungen sind oft ärgerlich, da Sie als Versicherter im Prinzip zu viel bezahlen. Sollten Sie aber keine Hausratversicherung haben, zahlen Sie auch keine doppelte Prämie. Bei Hausratversicherungen mit Unterversicherungsverzicht ist es aber oft unproblematisch, den Versicherungsschutz beider Verträge ohne Überschneidungen aufeinander abzustimmen. Sie sollten bedenken, dass Fahrräder zum Hausrat zählen, Sie werden von der Versicherung also grundsätzlich im Versicherungswert berücksichtigt und Ihnen droht Unterversicherung, wenn das Rad in dieser fehlt. Klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Hausratversicherung, dass das Fahrrad explizit ausgenommen werden soll.

Für andere Räder kann der umgekehrte Weg besser sein. Was besser zu Ihrer Situation passt, hängt von der Regelmäßigkeit ab, mit der Sie das Rad nutzen und ob Sie im Reparatur- oder Schadenfall darauf verzichten können.

Fahrradversicherung - das sollten Sie tun

1
Überlegen Sie sich zuerst, wie wichtig Ihnen Ihr Fahrrad ist, in welchen Situationen Sie es benutzen und wo Sie es abstellen.
2
Sollten Sie in Erwägung ziehen, mehrere Räder zu versichern, sollten Sie berechnen, was es kosten würde, diese neu zu kaufen.
3
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung, was der Abschluss der Fahrradklausel für die berechnete Summe kostet. Gegebenenfalls genügt es, die Versicherungssumme hochzusetzen.
4
Möchten Sie Ihr Fahrrad separat versichern, sollten Sie eine Vollkaskoversicherung wählen und so den umfangreichen Versicherungsschutz mitnehmen.

Beitrag verfasst von:

JOY JAKOB – EHEMALIGE REDAKTEURIN

*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

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Bildquelle: PotatoTomato / Shutterstock.com

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