von Jennifer Kus
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Jeden Monat lassen Millionen Beschäftigte Geld liegen, das ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt überweisen würde. Vermögenswirksame Leistungen (VL) gelten vielen als bürokratisch oder renditeschwach. Wer den Zuschuss verstreichen lässt oder in niedrig verzinsten Banksparplänen parkt, verliert durch die Inflation an Kaufkraft. Mit breit gestreuten ETFs wird aus derselben Zahlung ein Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau.
Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Die Regelung basiert in der Regel auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Dennoch profitieren breite Bevölkerungsschichten, von Angestellten und Auszubildenden bis hin zu Beamten.
Die Höhe des Zuschusses variiert stark. Manche Arbeitgeber zahlen den Maximalbetrag von 40 Euro im Monat, andere lediglich Teilbeträge. Liegt der Arbeitgeberzuschuss unter 40 Euro, kannst du die Differenz aus deinem eigenen Nettogehalt aufstocken, um das volle Sparpotenzial auszuschöpfen.
Die Beantragung verläuft in drei einfachen Schritten:
Klassische VL-Angebote stammen meist aus einer Zeit hoher Zinsen. In der heutigen Finanzrealität schneiden viele Traditionsprodukte im Vergleich zu aktienbasierten Alternativen schwach ab:
Obwohl die Vorteile von Aktien-ETFs auf der Hand liegen, scheuen viele Sparer den Aufwand. Standard-Depots herkömmlicher Banken unterstützen die Abwicklung von VL-Zahlungen oft nicht direkt, da spezielle Schnittstellen zur Arbeitgeber-Überweisung erforderlich sind. Zudem schrecken die eigenständige Auswahl, das manuell erforderliche Rebalancing (die Wiederherstellung der ursprünglichen Vermögensgewichtung) sowie die komplizierte steuerliche Abwicklung, etwa durch die jährliche Berechnung der Vorabpauschale, ab.
An dieser Stelle setzen spezialisierte digitale Vermögensverwaltungen an. Robo-Advisor wie Oskar2 digitalisieren diesen Prozess vollständig: Die VL-Bescheinigung wird online generiert und an die Lohnbuchhaltung übermittelt, während das Geld im Hintergrund automatisch in global gestreute ETFs fließt, inklusive Rebalancing und Steuermanagement.
Dadurch entfällt der manuelle Verwaltungsaufwand komplett, während das Kapital optimal am Markt arbeitet.
Zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss unterstützt der Staat Sparer mit der Arbeitnehmersparzulage. Durch die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen haben seit 2024 wesentlich mehr Beschäftigte Anspruch darauf:
Wie stark der Effekt von geschenktem Geld und Zinseszins zusammenwirkt, zeigt ein Vergleich über die Standard-Laufzeit von 7 Jahren (6 Jahre Einzahlung von 40 Euro/Monat = 2.880 Euro Gesamteinzahlung, 1 Jahr Ruhephase):
| Parameter | Klassischer Banksparplan (1,5 % p.a.) | ETF-VL Portfolio (angenommen 6,5 % p.a.) |
| Arbeitgeber-Einzahlung (6 Jahre) | 2.880 € | 2.880 € |
| Guthaben nach 7 Jahren (inkl. Zins) | ~3.020 € | ~3.680 € |
| Guthaben inkl. Arbeitnehmersparzulage | ~3.500 € | ~4.240 € |
Flexibilität bei Veränderungen: Auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder in der Elternzeit läuft der VL-Vertrag problemlos weiter. Entweder nahtlos bespart durch den neuen Arbeitgeber oder durch eigene Einzahlungen.
Schon bei kleinen monatlichen Beträgen entsteht durch die Wertentwicklung des Kapitalmarkts ein deutlicher Vorsprung gegenüber festverzinslichen Alternativen. Wer die Vorzüge von vermögenswirksamen Leistungen nutzt und das Kapital in ertragsstarke ETFs leitet, verwandelt eine bürokratisch wirkende Nebenleistung in ein renditestarkes Fundament für den persönlichen Vermögensaufbau, das nach Ablauf der 7 Jahre im Depot verbleiben und später nahtlos als Baustein für die eigene Altersvorsorge oder als Basis für ein Kinder- und Familiendepot dienen kann.
Kann ich VL-Sparen selbst aufstocken?
Ja. Wenn der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Differenz aus Ihrem eigenen Nettogehalt aufstocken lassen, um das volle Spar- und Förderpotenzial (inklusive Arbeitnehmersparzulage) auszuschöpfen.
Was passiert mit dem VL-Vertrag bei einem Jobwechsel?
Der Vertrag ist an Sie als Arbeitnehmer gebunden, nicht an Ihren aktuellen Arbeitgeber. Bei einem Jobwechsel können Sie die VL-Bescheinigung einfach bei Ihrem neuen Arbeitgeber einreichen. Zahlt dieser keine VL, können Sie die Raten aus eigenen Mitteln weiterzahlen oder den Vertrag problemlos ruhend stellen.
Kann ich frei über das Geld verfügen, wenn die 7 Jahre um sind?
Ja, nach der vertraglichen Bindungsfrist (6 Jahre Einzahlung plus 1 Jahr Ruhephase) können Sie frei über das Guthaben verfügen. Alternativ, und das ist für den langfristigen Vermögensaufbau oft ratsam, lassen Sie das Geld einfach im ETF-Portfolio, damit es dort ungestört weiter für Sie arbeiten kann.
2Hinweis: Oskar ist eine Marke der Oskar.de GmbH, eine Ausgründung der finanzen.net GmbH. Die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH verwaltet das Vermögen, die Baader Bank AG führt die Depots mit Verrechnungskonten. Weitere Informationen finden Sie hier.
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1Hinweis: finanzen.net zero ist ein Angebot der finanzen.net zero GmbH, einer Tochter der finanzen.net GmbH.