Bis zu 540 € vom Staat – jedes Jahr. Für deine Rente.
Kein Versicherungsmantel, keine versteckten Kosten. Das neue Altersvorsorgedepot ist Riester-Nachfolger mit voller Marktrendite – gebührenfrei bei ZERO.
Altersvorsorgedepot
Ab Januar 2027 investierst du staatlich gefördert direkt in ETFs – mit voller Marktrendite und steuerfreiem Wachstum in der Ansparphase. Melde Dich gleich für die Warteliste an und verpasse nichts.
Staatliche Unterstützung
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr direkt ins Depot – 50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €. Erträge wachsen steuerfrei.
Riester einfach umziehen
Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 ins Altersvorsorgedepot überführt werden – erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei vollständig erhalten.
Volle Kontrolle
Sparplan oder Einmalbetrag ab 10 € monatlich. Dein Geld fließt direkt in ETFs und wächst mit dem Markt.
Altersvorsorgerechner
Altersvorsorgedepot: Jetzt voraussichtliche Zusatzrente berechnen.
Ich bin , Jahre alt, verdiene € brutto im Jahr und möchte mit in Rente gehen. Monatlich möchte ich € einzahlen und habe Kind(er).”
(max. 480 € bei ≥ 150 €/Monat)360 €
(25 % × min(Beitrag, 1.200 €) / Kind)300 €
(Günstigerprüfung, reinvestiert)350 €
* Basierend auf dem Regierungsentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes (beschlossen 17.12.2025). Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr (50 Cent je eingesetztem Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent auf weitere 1.440 €). Die Kinderzulage beläuft sich auf bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Der Steuervorteil wird per Günstigerprüfung ermittelt. Die Hochrechnung nutzt eine jährliche Simulation mit 7,5 % p.a. (MSCI World) und berücksichtigt das Halbeinkünfteverfahren in der Auszahlphase (Alter 67–85). Keine Steuer- oder Anlageberatung. Mehr zur Gesetzeslage →
Anspar- und Auszahlphase im Überblick
Ansparphase
Du zahlst ein, der Staat legt Zulagen oben drauf. Kursgewinne, Dividenden und Zinsen wachsen steuerfrei – keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale.
Auszahlphase
30 % als Einmalauszahlung möglich, Rest als monatlicher Entnahmeplan. Versteuert wird nur zum dann niedrigeren Rentensteuersatz.
Das gilt es zu beachten
Einzahlung: Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr werden gefördert.
Auszahlung ab 65: 30 % als Einmalzahlung möglich, Rest als monatlicher Plan (bis mind. 85).
Frühe Entnahme: Förderung entfällt (Ausnahme: Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum).
Steuer: Versteuerung erst im Alter zum meist niedrigeren Steuersatz.
Vergleich zu bestehenden privaten
Altersvorsorge-Systemen
Das geplante Altersvorsorgedepot soll attraktiver und flexibler als Riester und Rürup sein.
Hier die Hauptunterschiede im Überblick:
| Riester | Rürup | Altersvorsorgedepot (Aktueller Gesetzesentwurf) | |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | ✕ | ||
| Steuervorteil in Einkommensteuererklärung |
|||
| Nachgelagerte Versteuerung ab Rentenbeginn |
|||
| Auszahlung vor Rentenbeginn | Nur mit Verlust der Förderung | ✕ | Nur mit Verlust der Förderung |
| Einmalauszahlung mit Rentenbeginn |
Maximal 30 % | ✕ | Maximal 30 % |
| Auszahlung als monatliche Rente nach Renteneintritt |
Verpflichtend, mindestens bis zu 85. Lebensjahr | Verpflichtend, als lebenslange Rente | Verpflichtend, mindestens bis zu 85. Lebensjahr |
| Eigenständige Auswahl von Wertpapieren |
✕ | ✕ | Entweder selbst Produkte wählen oder in Form des Standarddepots managen lassen |
| Kapitalgarantie | Verpflichtend | Nicht verpflichtend | Nicht verpflichtend |
| Renditechancen | Gering bis mittel | Gering bis mittel | Mittel bis hoch |
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Jetzt starten,
ab 2027 gefördert investieren
Eröffne heute einen ZERO Depot und eröffne nahtlos das neue Altersvorsorgedepot im Januar 2027.
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Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im Dezember 2025 beschlossen, CDU/CSU und SPD haben sich im März 2026 auf die finale Förderstruktur geeinigt. Der Bundestag stimmt am 26. März 2026 ab. Melde dich jetzt an, um ab dem ersten Tag dabei zu sein.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die Grundzulage ist zweistufig und einkommensunabhängig: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr gibt es 50 Cent vom Staat (max. 180 €), für jeden weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent (max. 360 €). Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr. Obendrauf: 300 € Kinderzulage pro Kind – bereits voll ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 € Startbonus. Wer unter 26.250 € brutto verdient, bekommt zusätzlich 175 € Geringverdiener-Bonus. Gut Verdienende profitieren extra über die automatische Günstigerprüfung in der Steuererklärung.
Wer bekommt die staatliche Förderung?
Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung – also Angestellte und Beamte. Neu seit der Koalitionseinigung im März 2026: Auch alle Selbstständigen können das Altersvorsorgedepot nutzen, egal ob Freelancer, Unternehmer oder Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?
Ja. Das Gesetz sieht eine Übertragungsmöglichkeit von Riester-Verträgen auf das neue Altersvorsorgedepot vor, sodass du dein angespartes Kapital mitnehmen kannst. Details zur konkreten Abwicklung werden mit dem offiziellen Start im Jahr 2027 bekannt gegeben.
Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Den staatlichen Steuerabzug erhältst du auf bis zu 7.000 € eigene Einzahlungen pro Jahr (inkl. Zulagen). Es gibt keine gesetzliche Mindesteinzahlung – du kannst also auch mit kleinen Beträgen starten. Wichtig: Nur zertifizierte UCITS-Produkte wie ETFs und Fonds sind zugelassen; Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und kein Solidaritätszuschlag auf Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen an – dein Depot wächst steuerfrei. In der Rentenphase werden die Auszahlungen dann mit deinem (meist niedrigeren) persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das nachgelagerte Besteuerungsmodell ist besonders vorteilhaft für Menschen mit hohem Einkommen in der Erwerbsphase.
Kann ich vor Rentenbeginn Geld entnehmen?
Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen – du verlierst erhaltene Förderungen und musst Steuern nachzahlen. Eine Ausnahme besteht für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (sog. Wohn-Riester-Nachfolger); hier sind geförderte Entnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wie erfolgt die Auszahlung im Rentenalter?
Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren) kannst du bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest wird als Auszahlplan ausgezahlt – mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Um das Langlebigkeitsrisiko abzusichern, ist ab 85 eine lebenslange Rente (z. B. über eine Versicherungslösung) vorgesehen.
Jetzt für das Altersvorsorgedepot anmelden
Trag dich ein und wir informieren dich, sobald das Altersvorsorgedepot bei ZERO startet.