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Altersvorsorgedepot 2027

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Kostenlos · In 5 Minuten startklar · Ab Tag 1 von der Förderung profitieren

Das Altersvorsorgedepot – einfach, flexibel, gefördert

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot investierst Du langfristig am Kapitalmarkt – unterstützt durch staatliche Förderung.
Ohne starre Garantien, dafür mit besseren Renditechancen und maximaler Flexibilität.

ETF Fokus


Breite Diversifikation mit kostengünstigen ETFs

Staatliche Förderung

Bis zu 540 € jährlich vom Staat als Grundzulage

Volle Kontrolle

Du entscheidest jederzeit über Dein Investment

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Sobald das Altersvorsorgedepot verfügbar ist, aktivierst Du es mit einem Klick.

So kann Deine Altersvorsorge wachsen

Berechne in wenigen Sekunden, wie sich Dein Depot mit staatlicher Förderung und langfristigem Investieren entwickeln kann.

Ich bin Jahre alt, investiere € monatlich in meine Altersvorsorge und habe Kind.

So investierst Du jährlich 1.800 € in Dein Depot und profitierst zusätzlich von +840 € staatlicher Förderung. Bis zu Deinem Rentenbeginn mit 67 Jahren kann Dein Depot auf etwa 328.358 € anwachsen.

* Basierend auf dem Regierungsentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes (beschlossen 17.12.2025). Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr (50 Cent je eingesetztem Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent auf weitere 1.440 €). Die Kinderzulage beläuft sich auf bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Der Steuervorteil wird per Günstigerprüfung ermittelt. Die Hochrechnung nutzt eine jährliche Simulation mit 7,5 % p.a. (MSCI World) und berücksichtigt das Halbeinkünfteverfahren in der Auszahlphase (Alter 67–85). Keine Steuer- oder Anlageberatung. Mehr zur Gesetzeslage

Mehr über Altersvorsorge bei ZERO

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im Dezember 2025 beschlossen, CDU/CSU und SPD haben sich im März 2026 auf die finale Förderstruktur geeinigt. Der Bundestag stimmt am 26. März 2026 ab. Melde dich jetzt an, um ab dem ersten Tag dabei zu sein.

Die Grundzulage ist zweistufig und einkommensunabhängig: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr gibt es 50 Cent vom Staat (max. 180 €), für jeden weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent (max. 360 €). Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr. Obendrauf: 300 € Kinderzulage pro Kind – bereits voll ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 € Startbonus. Wer unter 26.250 € brutto verdient, bekommt zusätzlich 175 € Geringverdiener-Bonus. Gut Verdienende profitieren extra über die automatische Günstigerprüfung in der Steuererklärung.

Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung – also Angestellte und Beamte. Neu seit der Koalitionseinigung im März 2026: Auch alle Selbstständigen können das Altersvorsorgedepot nutzen, egal ob Freelancer, Unternehmer oder Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.

Ja. Das Gesetz sieht eine Übertragungsmöglichkeit von Riester-Verträgen auf das neue Altersvorsorgedepot vor, sodass du dein angespartes Kapital mitnehmen kannst. Details zur konkreten Abwicklung werden mit dem offiziellen Start im Jahr 2027 bekannt gegeben.

Den staatlichen Steuerabzug erhältst du auf bis zu 7.000 € eigene Einzahlungen pro Jahr (inkl. Zulagen). Es gibt keine gesetzliche Mindesteinzahlung – du kannst also auch mit kleinen Beträgen starten. Wichtig: Nur zertifizierte UCITS-Produkte wie ETFs und Fonds sind zugelassen; Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen.

In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und kein Solidaritätszuschlag auf Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen an – dein Depot wächst steuerfrei. In der Rentenphase werden die Auszahlungen dann mit deinem (meist niedrigeren) persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das nachgelagerte Besteuerungsmodell ist besonders vorteilhaft für Menschen mit hohem Einkommen in der Erwerbsphase.

Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen – du verlierst erhaltene Förderungen und musst Steuern nachzahlen. Eine Ausnahme besteht für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (sog. Wohn-Riester-Nachfolger); hier sind geförderte Entnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren) kannst du bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest wird als Auszahlplan ausgezahlt – mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Um das Langlebigkeitsrisiko abzusichern, ist ab 85 eine lebenslange Rente (z. B. über eine Versicherungslösung) vorgesehen.

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